Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
249 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
Sitzungstermine 2025
Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung lagen die Sitzungstermine für das Jahr 2025 aus. Es wurde auf ein Termin-Fehler hingewiesen, denn die zweite Stavo-Sitzung findet nicht am 27. März, sondern am Dienstag 25. März statt.
250 | Mitteilungen des Magistrats |
Überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 410,00 € für die Datenlogger in Igelsbach
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 410,00 € für Datenlogger in Igelsbach genehmigt. Sie begründen sich darin, dass 11 Datenlogger (1 als Ersatz) angeschafft wurden, um einen Wasserverlust schneller zu bemerken, und die Lecksuche zu erleichtern.
Die gelplanten Kosten bei der Inv.-Nr. 2024/09 „Wasser; Datenlogger Igelsbach“ in Höhe von 10.000,00 € wurden bei dieser Beschaffung um 410,00 € (also um 4,10 %) überschritten, die bei der Inv.-Nr. 2021/10 „Wasser; Verlegung Wasserleitung Langenthaler Straße “ gesperrt (Maßnahme wird 2024 nicht umgesetzt – Ansatz neu 2025) und bei der Inv.-Nr. 2021/11 „Wasser; Datenlogger Igelsbach“ als überplanmäßige Auszahlungen angesetzt werden.
Beantwortung der Anfrage der Stadtv. Keßler/Schilling vom 25.07.2024 zum Bauzustand Hauptstraße 47
Das Gebäude ist über den Eigentümer haftpflichtversichert. Weitere Informationen können beim Eigentümer angefragt werden.
251 | Flurbereinigungsverfahren F-916 Rothenberg; geplante Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Oberzent und der Stadt Hirschhorn - Gesuch zur Zustimmung gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) |
Nachdem keine Vorbereitung im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen konnte und die Pläne unklar sind (Legende der Pläne irreführend; Linien angegeben, die nicht sichtbar sind), können die Änderungen so nicht nachvollzogen werden.
Frage: Wurde der Beschluss des Magistrats in den Plänen berücksichtigt?
Der TOP wird ohne Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung verwiesen.
252 | 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -; Grundsteuerreform |
FBL Jung erläuterte die Zahlen der aktuellen Berechnung und im Anschluss wurde über die dritte Möglichkeit „Bestimmung neuer Hebesätze durch die Stadtverordnetenversammlung“ des Beschlussvorschlags wie folgt abgestimmt:
Die 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar), wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Grundsteuer A: 685 v.H.
Grundsteuer B: 600 v.H.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Im nächsten Jahr soll eine Überprüfung der Erträge der Grundsteuer stattfinden, um die Aufkommensneutralität zu realisieren. Eine Grundsteuer C soll nicht eingeführt werden.
253 | Satzung zur 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar); Gebührenkalkulation zum 01.01.2025 für die Jahr 2025/2026 |
Die 9. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
254 | Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2024; Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2024 gemäß § 28 GemHVO |
FBL Jung informierte über den aktuellen Stand der Gewerbesteuer von rund 3 Mio. €. Dies führt dazu, dass das geplante Jahresergebnis für das Jahr 2024 sich verbessern wird, jedoch in den Folgejahren durch höhere Kreis- und Schulumlage sowie geringere Schlüsselzuweisungen den städtischen Haushalt wieder belasten wird.
Teil a) Vom Plan-Ist-Vergleich zum 30.09.2024 zum Haushaltsvollzug 2024 gemäß § 28 GemHVO wird Kenntnis genommen.
Teil b) Es werden keine steuernden Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr beschlossen, da der Haushaltsplan voraussichtlich eingehalten werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
255 | Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für eine Stelle im Ordnungsamt |
Für die EG 8 Stelle im Ordnungsamt mit 32 Wochenstunden im Teilhaushalt 2 wird die Wiederbesetzungssperre aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
256 | Anfragen |
Stadtv. Schilling: Im Jahr 2021 gab es einen Antrag zum Thema Starkregenereignisse. Gibt es hierzu bzw. auch zum Hochwasserschutz neue Infos? Es gibt laufende Zuschussprogramme des Landes für Maßnahmen in diesem Bereich.
BM Hölz: Die Stadt befindet sich in Abstimmungen mit dem Kreis sowie den Nachbarkommunen. Hier wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Heddesbach (Herrn Reibold) sowie der Gemeinde Wald-Michelbach (Herrn Weber) geführt, um ggfls. Maßnahmen im Bereich der Ulfenbach anzugehen. Auch sollen noch Gespräche mit der Stadt Oberzent (Herrn Kehrer) erfolgen, um auch für die Finkenbach Maßnahmen zu entwickeln.
Aktuell läuft die Kanalbefahrung gemäß der Eigenkontrollverordnung. Hierdurch werden die Kanäle geprüft und Verstopfungen beseitigt, was durch die dann durchzuführenden Maßnahmen auch zum besseren Abtransport von Regen bzw. Hochwasser führt.
Zudem werden Maßnahmen im Zuge des Programms 1.000-Wilde-Bäche sowie der Wasserrahmenrichtlinie in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium durchgeführt, welche auch zum Hochwasserschutz beitragen. Dies läuft also.
Stadtv. Weber: Das Programm 1.000-Wilde-Bäche ist mit Vorsicht zu betrachten, da hier teilweise auch die Fließgeschwindigkeiten der Gewässer erhöht werden. Der Hochwasserschutz ist bei diesen Programmen nicht das Hauptaugenmerk. Durch die Betreuung durch das Regierungspräsidium ist dies immer abhängig von dem jeweiligen Fachbereich des Betreuers, da diese verschiedene Schwerpunkte haben.
Stadtv. Kleinmann: Die Schaffung von mehr Platz für die Ausbreitung der Bäche führt zu Hochwasserschutz.
Stadtv. Schilling: Die Ausfahrt vom Marktplatz auf die Uferstraße ist recht gefährlich. Durch die parkenden Fahrzeuge wird immer die Sicht sehr eingeschränkt. Könnte man hier durch das Sperren von Parkplätzen die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt verbessern?
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtv. Schilling: Es wird an den Antrag zu einer Kostenbeteiligung von Hessen Mobil bzw. des Kreises oder Landes bei der erforderlichen Erneuerung der Brentanostraße und Krautlachenweg nach der Baumaßnahme Wehrbrücke erinnert. Zudem kommt es in der Umleitungsstrecke immer wieder zu verschiedenen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Rotlichtverstöße, wenig Rücksichtnahme bei den Ausweichen).
Hier sollte die Verwaltung auf mehr Rücksichtnahme hinwirken, auch um die bereits immens beeinträchtigten Einwohner in der Straße mehr zu schützen. Zudem stehen die Warnbarken hier sehr eng. Dies führt dazu, dass ein Ausweichen zwischen diesen kaum möglich ist.
Ist eine Änderung der Position der Warnbarken möglich? Wer hat diese damals aufgestellt?
BM Hölz: Eine Anfrage an Hessen Mobil bezüglich der Standorte der Warnbarken läuft bereits. Die Umsetzung und Kontrollen der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Stellung der Warnbarken wird durch die Firma Signeus durchgeführt. Der Abstand der Barken begründet sich in den rechtlichen Vorschriften, dass diese in einem Abstand von 5 Metern aufzustellen sind.
Die Anfrage wegen der Kostenbeteiligung an der Erneuerung der betroffenen Straße wird zeitnah erneuert. Die Bauherrschaft für die Wehrbrücke liegt beim Kreis Bergstraße, dies als grundsätzliche Info.
Stadtv. Schilling: Gibt es Pläne für mehr gegenseitige Rücksichtnahme in der Umleitung?
BM Hölz: Es gab Blitzer-Termine und bereits zwei Aufrufe zu mehr Rücksichtnahme im Stadtanzeiger sowie Kontrollen durch den Bürgermeister selbst vor Ort. Diese Maßnahmen sollen weiter durchgeführt werden.
Stadtv. Ahlers: Es sollten Hinweisschilder am Bahnhof angebracht werden, um den Weg zum neuen Standort der Bushaltestelle zu kennzeichnen. Hier kommt es oft zu Problemen.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadt. Ahlers: Auf der Homepage der Stadt ist ein Flyer zum Historischen Stadtrundgang verlinkt. Hier wird jedoch am Startpunkt die evangelische Kirche nicht genannt. Diese sollte darin jedoch zu finden sein.
BM Hölz: Ein neuer Flyer ist aktuell in Bearbeitung, die Anregung wird mit aufgenommen.
Stadtv. Reichert: Gibt es neue Informationen zum Antrag aus dem Jahr 2022 zum Thema Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften?
BM Hölz: Es liegen aktuell Angebote für 8 Liegenschaften vor. Dies soll im Haushalt 2025 berücksichtigt werden.
Stadtv. Reichert: Ist absehbar, wann die neue Gefahrenabwehrsatzung in den Gremien beraten werden soll?
BM Hölz: Dies soll in der nächsten Sitzungsrunde geschehen.
Stadtv. Reichert: Wie weit ist das neue Organigramm der Stadtverwaltung?
BM Hölz: Das neue Organigramm ist in den Endzügen. Hier müssen noch interne Abstimmungen erfolgen, danach soll es in den Magistrat und zum Schluss wird die Stadtverordnetenversammlung hierüber informiert.
Stadtv. Reichert: Der verlinkte Abfuhrkalender auf der Homepage hat kaum Eintragungen. Entweder sollte dieser entfernt oder mit den Infos gefüllt werden.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtv. Reichert: Das Kontaktformular auf der Homepage wurde zweimal genutzt, um mit der Stadt in Kontakt zu treten. Bisher kam hierauf keine Antwort. Sind diese Anfragen angekommen?
BM Hölz: Wird geprüft, die Anfragen aus dem Mängelmelder funktionieren.
Stadtv. Reichert: Die beiden Bankgerippe in der Schönbrunner Straße in der Nähe der Schule sehen nicht schön aus. Dies wurde auch bereits von Herrn Münch angesprochen. Wird hier etwas geschehen oder können die Gerippe entfernt werden?
BM Hölz: Die neuen Latten sind bestellt und sollen angebracht werden. Es wird aber nochmals geprüft, was genau gemacht werden soll.
Stadtv. Weber: Auf der Friedhofstoilette in Ersheim ist bei der Eingangstür ein Riegel, welcher händisch geschlossen werden kann, angebracht. Dieser sollte entfernt werden, da die Schließanlage elektronisch gesteuert ist.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtv. Mühlbauer: Gibt es neue Erkenntnisse zum Besuch des Ordnungsamtes bei ansässigen Gewerbetreibenden?
BM Hölz: Die Unterlagen hierzu sind eingegangen. Eine Info erfolgt.