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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2022
Aus dem Rathaus
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„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, sowie über das zeitlich befristete Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Dienstag 6. Dezember um 18 Uhr in der Zehntscheune, Evangelisches Gemeindehaus, Neckarbischofsheim, Hauptstraße 20, eine kostenlose Infoveranstaltung an.

Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Frau Glaser und Frau Giersberg vom ARV Rhein-Neckar. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Es wird um Anmeldung unter der Telefonnummer 06224 / 759 59 bei Frau Giersberg bzw. Frau Glaser (ARV) oder per Mail an betreuungsverein@arv-rhein-neckar.de gebeten.