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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 48/2023
Aus dem Rathaus
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Verkehrssituation Fußgängerzone

Verkehrssituation in der Fußgängerzone

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass in der Fußgängerzone von einzelnen Anwohnern, und von auswärtigen Fahrzeugen für mehrere Stunden oder tagelang dort geparkt wird.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Parken in der Fußgängerzone nicht erlaubt ist. Ausschließlich bei Situationen von akutem Hochwasser drückt die Stadt Hirschhorn hier ein Auge zu.

Folgendes muss in jedem Fall beachtet werden:

Eine gültige Einfahrtsgenehmigung liegt vor und ist gut sichtbar im Fahrzeug deponiert.

In der Fußgängerzone darf ausschließlich Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) gefahren werden.

Die Fußgängerzone darf nicht, entgegen dem „Verbot der Einfahrt“, aus Richtung Eberbacher Straße befahren werden.

Zufahrten und Engstellen müssen für Feuerwehr und Rettungsdienst freigehalten werden (beim Blockieren von Zufahrtswegen werden die betreffenden Fahrzeuge abschleppt).

In Fußgängerzonen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen hierbei immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen.

Auszug aus dem gültigen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog:

Wir weisen darauf hin, dass verstärkt Kontrollen durch die Ordnungspolizisten unseres Ordnungsamtsbezirks durchgeführt werden.

Einfahrtsgenehmigungen sind im Rathaus für eine Gebühr von 12 € erhältlich und haben 2 Jahre Gültigkeit erhältlich. Ansprechpartnerin ist Frau Kumpf. Sie ist telefonisch zu erreichen 06272/923-113 oder per Mail an britta.kumpf@hirschhorn.de