In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass in der Fußgängerzone von einzelnen Anwohnern, und von auswärtigen Fahrzeugen für mehrere Stunden oder tagelang dort geparkt wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Parken in der Fußgängerzone nicht erlaubt ist. Ausschließlich bei Situationen von akutem Hochwasser drückt die Stadt Hirschhorn hier ein Auge zu.
| Folgendes muss in jedem Fall beachtet werden: | |
| • | Eine gültige Einfahrtsgenehmigung liegt vor und ist gut sichtbar im Fahrzeug deponiert. |
| • | In der Fußgängerzone darf ausschließlich Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) gefahren werden. |
| • | Die Fußgängerzone darf nicht, entgegen dem „Verbot der Einfahrt“, aus Richtung Eberbacher Straße befahren werden. |
| • | Zufahrten und Engstellen müssen für Feuerwehr und Rettungsdienst freigehalten werden (beim Blockieren von Zufahrtswegen werden die betreffenden Fahrzeuge abschleppt). |
| • | In Fußgängerzonen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen hierbei immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen. |
Auszug aus dem gültigen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog:
| Tatbestand | Bußgeld |
| Sie sind aus einer Fußgängerzone herausgefahren und haben dabei jemanden gefährdet | 30 € |
| Sie sind aus einer Fußgängerzone herausgefahren und haben dabei einen Unfall verursacht | 35 € |
| Sie sind aus einer Fußgängerzone herausgefahren und eingebogen, ohne zu blinken | 10 € |
| Sie haben verbotswidrig in einer Fußgängerzone geparkt | 55 € |
| Sie haben verbotswidrig in einer Fußgängerzone geparkt und andere dadurch behindert | 70 € |
| Sie haben länger als 3 Stunden in einer Fußgängerzone geparkt | 70 € |
| Sie haben verbotswidrig mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eine Fußgängerzone benutzt | 75 € |
| Sie haben verbotswidrig mit einem Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eine Fußgängerzone benutzt | 20 € |
| Sie haben mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren, ohne eine Erlaubnis hierfür zu besitzen | 15 € |
| Sie haben mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren und andere dadurch behindert | 20 € |
| Sie haben mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren und andere dadurch gefährdet | 25 € |
| Sie haben mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befahren und dadurch einen Unfall verursacht | 30 € |
| Sie haben sich in einer Fußgängerzone, in der Fahrzeugverkehr zugelassen ist, nicht an die Schrittgeschwindigkeit gehalten | 15 € |
| Sie haben als Kraftfahrzeugführer in einer Fußgängerzone, in der Fahrzeugverkehr zugelassen ist, einen Fußgänger gefährdet | 60 € |
| Sie haben als Radfahrer in einer Fußgängerzone, in der Fahrzeugverkehr zugelassen ist, einen Fußgänger gefährdet | 30 € |
| Sie haben als Kraftfahrzeugführer in einer Fußgängerzone, in der Fahrzeugverkehr nicht zugelassen ist, einen Fußgänger gefährdet | 70 € |
| Sie haben als Radfahrer in einer Fußgängerzone, in der Fahrzeugverkehr nicht zugelassen ist, einen Fußgänger gefährdet | 35 € |
Wir weisen darauf hin, dass verstärkt Kontrollen durch die Ordnungspolizisten unseres Ordnungsamtsbezirks durchgeführt werden.
Einfahrtsgenehmigungen sind im Rathaus für eine Gebühr von 12 € erhältlich und haben 2 Jahre Gültigkeit erhältlich. Ansprechpartnerin ist Frau Kumpf. Sie ist telefonisch zu erreichen 06272/923-113 oder per Mail an britta.kumpf@hirschhorn.de