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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung liegt der Haushaltsplan 2025 des Abwasserverbandes Laxbach vom 01.12.2025 bis 12.12.2025 im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar), Hauptstraße 17, 2. OG, Bauamt, Zimmer 2.13, den Rathäusern der Stadt Oberzent am Verwaltungsstandort Beerfelden und der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hirschhorn, 25.11.2025

Abwasserverband Laxbach
Martin Hölz
Verbandsvorsteher

Genehmigung des Haushaltsplans 2025 des Abwasserverbandes Laxbach

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach hat am 04.11.2025 den Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans 2025 gefasst. Mit Schreiben vom 05.11.2025, eingegangen am 06.11.2025, wurde der Haushaltsbeschluss 2025 zur Erteilung der Zustimmung vorgelegt.

I. Erteilung der Zustimmung

Hiermit erteile ich die Zustimmung zu

1. dem in § 2 des Haushaltsbeschlusses des Abwasserverbandes Laxbach für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

136.500 € (in Worten: "Einhundertsechsunddreilßigtausendfünfhundert Euro")

gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) und § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);

2. dem in § 4 des o.g. Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € (in Worten: "Zweihunderttausend Euro")

gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 65 WVG und § 2 Abs. 1 HWVG i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

II. Feststellungen

Nach dem aufgestellten Jahresabschluss 2024 ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 62.926,18 € erreicht worden. Die Unterrichtung der Verbandsversammlung über diesen Jahresabschluss ist gem. § 112 Abs. 5 HGO am 12.11.2025 erfolgt.

Im Haushalt 2025 wird mit einem ordentlichen Überschuss in Höhe von 32.014 € geplant. Zum 31.12.2024 ist darüber hinaus eine Rücklage aus Überschussen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 268.200,42 € vorhanden. Zur Deckung des außerordentlichen Fehlbedarfes in Höhe von -1.140 € steht zum Bilanzstichtag 31.12.2024 eine außerordentliche Rücklage in Höhe von 44.860,95 € zur Verfügung.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 170.000 € reicht aus, um die Tilgungen in Höhe von 170.000 € zu finanzieren. Damit sind die Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 2 GemHVO erfüllt.

Zum Jahresende 2025 wird von einem Zahlungsmittelbestand in Höhe von 232.898 € ausgegangen.

Bei einer geplanten Tilgung in Höhe von 170.000 € kann aufgrund der Veranschlagung von Krediten in Höhe von 136.500 € eine Entschuldung in Höhe von 33.500 € erreicht werden. Die Kreditverbindlichkeiten des Verbandes belaufen sich It.Verbindlichkeitenübersicht damit zum 31.12.2025 voraussichtlich auf 2.673.373,41 €.

III. Hinweise

Ich weise darauf hin, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 2.e) HWVG die Verbandsversammlung mindestens einmal jährlich gemäß § 28 GemHVO über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreissausschuss des Kreises Bergstraße, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim, zu erheben.

Im Auftrag —  – Siegel –
gez. Behrendt
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