Die Wahlbenachrichtigungen sind an die Wahlberechtigten als Brief zugestellt worden. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch formloses Schreiben oder elektronisch per E-Mail oder über ein Online-Formular unter www.hirschhorn.de bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Wer bereits Briefwahl beantragt hat, muss sich zunächst noch etwas gedulden, da die Briefwahlunterlagen erst im Laufe der ersten Februarwoche, voraussichtlich spätestens 10. Februar 2025 versenden werden können.
Die Wahlbriefe können auch direkt beim Wahlbüro der Wohnortgemeinde abgegeben oder eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können aber auch unmittelbar im Wahlbüro beantragt und direkt vor Ort ausgefüllt und eingereicht werden. Damit stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, einzelne Postwege zu vermeiden. Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen.
Der sicherste und einfachste Weg ist der Besuch der einzelnen Wahllokale am Sonntag 23. Februar, insbesondere in Igelsbach und Langenthal.
Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahleiter auf der Internetseite wahlen.hessen.de. Dort werden nach Zulassung der Wahlvorschläge ab Ende Januar auch Informationen zum Stimmzettel und eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landeslisten und in den 22 hessischen Wahlkreisen eingestellt.