Ein gekauftes Auto online ohne Wartezeit und ohne Behördengang neu zulassen und anschließend sofort losfahren? Mit i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung, ist das bei der Zulassungsbehörde der Bergsträßer Kreisverwaltung jederzeit möglich. Und nicht nur das: Auch Anträge auf Wieder- oder Tageszulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Abmeldung, Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen sowie die Mitteilung eines Wohnsitzwechsels innerhalb des Kreises Bergstraße können bequem über das Internet von zuhause aus oder von jedem anderen Ort rund um die Uhr gestellt werden.
„Es ist mir wichtig, dass möglichst viele Behördenvorgänge auch einfach und bequem von zuhause online erledigt werden können. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an der Digitalisierung der Kreisverwaltung, denn es werden jeden Monat neue Prozesse digital möglich gemacht. Auch die Zulassung des eigenen Fahrzeugs funktioniert mittlerweile zuverlässig mit ein paar Mausklicks. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen würden“, sagt Landrat Christian Engelhardt. Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent für die Zulassungsbehörde, hebt hervor: „Für viele Bürgerinnen und Bürger bietet i-Kfz die Möglichkeit, sich viel Zeit und Aufwand zu ersparen. Das i-Kfz-Verfahren ist seit September 2023 voll automatisiert und für die Bürgerinnen und Bürger noch weiter vereinfacht worden.“ Das Online-Portal für KFZ-Angelegenheiten ist über die Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/ erreichbar. Dort können die entsprechenden Anträge über das i-Kfz-STVA-Portal gestellt werden.
i-Kfz als digitale Fahrzeugzulassung hat ihre Anfänge bereits im Jahr 2015 und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen können auch juristische Personen wie etwa Autohäuser oder Flottenbetreiber i-Kfz nutzen.
Privatpersonen benötigen für die Nutzung von i-Kfz einen neuen Personalausweis (nPA). Diese Funktion gibt es bei allen nach Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen standardmäßig. Alternativ ist auch eine eID-Karte oder ein Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Funktion möglich. Benötigt wird zudem ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit NFC. Alternativ kann die Authentifizierung aber auch über ein Bund ID-Konto mit Elster-Zertifikat oder eID-eAT-Authentifizierung erfolgen.
Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger direkt nach der digitalen Zulassung losfahren und müssen nicht mehr darauf warten, bis ihnen die Fahrzeugdokumente und Kennzeichenplaketten per Post zugestellt werden. Zehn Tage darf das online zugelassene Fahrzeug mit Kennzeichenschildern ohne Siegel- und Hauptuntersuchungsplakette im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Als Nachweis der vorläufigen Fahrzeugzulassung reicht der digital zum Ausdruck bereitgestellte vorläufige Zulassungsbescheid in Papierform aus.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 04.12.2024 eingestellt ist:
19-020. Sitzung des Kreistages des Kreises Bergstraße am 16. Dezember 2024
Heppenheim, den 27.11.2024
Joachim Kunkel
Kreistagsvorsitzender
Durch den Klimawandel verändert sich das Wetter immer mehr. So häufen sich in Folge der weltweit steigenden Durchschnittstemperatur Extremwetterereignisse. Dadurch entstehen viele Schäden, auch bei uns: Einerseits durch häufigere Starkregenereignisse, andererseits aber auch durch die immer länger werdenden Hitzeperioden in den letzten 20 Jahren. Aber wie können Schäden möglichst frühzeitig effektiv begegnet und diese so gut es geht gemindert werden? Antworten auf diese Fragen soll ein Klimaanpassungskonzept für den Kreis Bergstraße geben.
Der Fokus des neuen Klimaanpassungsmanagements liegt darauf, ein Konzept mit den Bestandteilen „Nachhaltige Klimaanpassung“ und „Stärkung unserer Lebensräume“ zu entwickeln. Dadurch sollen Potenziale für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels identifiziert und deren mögliche Realisierung aufgezeigt werden. Die Erarbeitung wird als Querschnittsaufgabe fachübergreifend mit Fokus auf konkrete Gegebenheiten und lokale Besonderheiten verstanden. Dabei sollen nicht nur die einzelnen Fachabteilungen der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteurinnen und Akteure in die Konzepterstellung frühzeitig eingebunden werden. Hierdurch sollen sowohl die Chancen der Klimawandelfolgen genutzt, als auch die Risiken abgeschwächt werden. Anhand der Ergebnisse, Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Erarbeitung des Konzepts wird die Grundlage geschaffen, zukünftige Maßnahmen zu entwickeln und diese hinsichtlich der Aspekte nachhaltiger Klimaanpassung und Klimaschutz zu priorisieren.
„Ich freue mich, dass wir diese Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erhalten haben. Damit können wir unseren Kreis robuster gegen die immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse gestalten. Auch wenn wir Schäden nicht vollends vermeiden können, sollten wir unser Möglichstes unternehmen, diesen so früh wie möglich zu begegnen und sie zu reduzieren. Durch das Einbinden der verschiedensten Gruppen möchten wir sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte im Kontext Wirtschaft, Umwelt und Soziales bei der Konzepterstellung berücksichtigt werden“, betont Landrat Christian Engelhardt.
Am 16. September 2024 entschied der Kreistag, ein Klimaanpassungskonzept für den Kreis Bergstraße erstellen zu lassen. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vertreten durch die Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit rund 218.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem 1. November 2024.