Nach § 9 der Gebührenordnung der Stadt Hirschhorn (Neckar) für die Sporthalle und die Sportplätze sind die Benutzungsgebühren jedes Jahr um 5% zu erhöhen und die neuen kaufmännisch auf 5 ct gerundeten Zwischenbeträge am Ende eines jeden Kalenderjahres im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Hirschhorn (Neckar) zu veröffentlichen:
| Benutzungsgebühren Sporthalle nach § 1 Abs. 1 betragen: | |
| Ganze Halle | 23,15 € pro angefangene Stunde |
| 1/3 Halle | 7,70 € pro angefangene Stunde |
| 2/3 Halle | 15,45 € pro angefangene Stunde |
| Foye | 7,70 € pro angefangene Stunde |
| Duschen | 36,40 € pro Mannschaft bei Veranstaltungen, die nicht in der Sporthalle stattfinden |
| Benutzungsgebühren Sporthalle nach § 2 betragen: | |
| Bis 4 Stunden pauschal | 152,15 € |
| Über 4 Stunden pauschal | 303,20 € |
Benutzungsgebühren Sportplätze nach § 3 Abs. 1 und Abs. 3 betragen:
Dauerhafte Nutzung des FC Hirschhorn für beide Sportplätze an der Jahnstraße im Monat 579,90 €
Für andere Benutzer pro Sportplatz (pro Veranstaltung oder Tag) 52,90 – 134,50 €
Außerordentliche Benutzungsgebühr nach § 5:
Fällt bei übergebührlicher Verschmutzung der Halle oder der dazugehörigen Nebenräume durch die Benutzer, auch durch Einzelpersonen, an und es müssen zusätzlich die tatsächlichen Kosten der Reinigung erstattet werden, mindestens jedoch eine Pauschale von 162,10 €.