Nach § 6 Ziffer 6 der Gebührenordnung der Stadt Hirschhorn (Neckar) für die Nutzung des Hirschhorner Bürgersaals, sind die Gebührensätze nach § 6 Ziffer 1 und 5 jedes Jahr um 5 % zu erhöhen und auf volle Euro aufzurunden. Sie sind am Ende eines jeden Kalenderjahres im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Hirschhorn zu veröffentlichen:
Die Grundgebühren nach § 6 Ziffer 1 betragen:
| Die Grundgebühren nach § 6 Ziffer 5 betragen als Pauschale: | |
| a) | Deutsches Rotes Kreuz für Blutspende € 223,00 |
| b) | Freunde der Neckartalschule für Kinderflohmarkt € 223,00 |
| c) | Probenpauschale für C.G. Hirschhorner Ritter und HCV Lachsbachperle € 564,00 |