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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nach § 6 Ziffer 6 der Gebührenordnung der Stadt Hirschhorn (Neckar) für die Nutzung des Hirschhorner Bürgersaals, sind die Gebührensätze nach § 6 Ziffer 1 und 5 jedes Jahr um 5 % zu erhöhen und auf volle Euro aufzurunden. Sie sind am Ende eines jeden Kalenderjahres im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Hirschhorn zu veröffentlichen:

Die Grundgebühren nach § 6 Ziffer 1 betragen:

Die Grundgebühren nach § 6 Ziffer 5 betragen als Pauschale:

a)

Deutsches Rotes Kreuz für Blutspende € 223,00

b)

Freunde der Neckartalschule für Kinderflohmarkt € 223,00

c)

Probenpauschale für C.G. Hirschhorner Ritter und HCV Lachsbachperle € 564,00

Hirschhorn (Neckar), 05. Dezember 2025
Der Magistrat der Stadt
Hirschhorn (Neckar)
Martin Hölz
Bürgermeister