Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände und unterliegen der Rechtsverordnung des Sprengstoffgesetzes. Die Tatsache, dass Feuerwerkskörper zum Teil frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird. Vorwiegend durch Unfug und unsachgemäße Handhabung entstehen leider bei jedem Jahreswechsel schwere Unfälle und Brände.
Folgende vorbeugende Ratschläge sollten zum Jahreswechsel für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern beachtet werden:
Werden diese Vorkehrungen berücksichtigt, werden Schäden vermieden und das Neue Jahr beginnt auch für die Rettungsdienste ohne Einsätze.
Darüber hinaus gibt es gesetzliche Abbrennverbote in der unmittelbaren Nähe von besonders brandgefährdeten Gebäuden. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerken zum Jahreswechsel wurde daher vom Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar) an etlichen Plätzen und Stellen in Hirschhorn untersagt. Diese Verbotsverfügung ist ebenfalls hier im Hirschhorner Stadtanzeiger veröffentlicht.