Aufgrund des vierten Änderungsgesetzes zum Sprengstoffgesetz sind Silvesterfeuerwerke in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden generell kraft Gesetzes verboten. Dies führt dazu, dass bereits in vielen Städten und Gemeinden das traditionelle Abbrennen von Feuerwerken zum Jahreswechsel an etlichen Plätzen und Stellen in den jeweiligen Städten und Gemeinden untersagt wurde.
Im Hinblick auf den brandgefährdeten Altstadtbereich sowie die Klosterkirche und Ersheimer Kapelle hat der Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar) eine Verbotsverfügung zum Schutz dieser Kulturgüter beschlossen, die das gesetzliche Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern für Hirschhorn (Neckar) wie folgt konkretisiert:
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung und konkretisierten Abbrennverbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt und erforderlichenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.