Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung der Ausschuss beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
176 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
Es lagen keine Mitteilungen vor.
177 | Mitteilungen des Magistrats |
| Es lagen den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung folgende Schriftstücke vor: | |
| • | Niederschrift Ausschuss für Stadtentwicklung vom 28.11.2023 |
| • | Niederschrift Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss vom 30.11.2023 |
| • | Ergebnisprotokoll der Sitzung des Standesamtsbezirks Hessisches Neckartal vom 09.11.2023; Fragen dazu, können jederzeit an Frau Czemmel-Zink gestellt werden |
Ausschreibung EKVO 3. Abschnitt
Bauvorhaben: Untersuchung der Kanäle nach der Eigenkontrolluntersuchung
Art/Umfang der Arbeiten: ca. 24,6 km Reinigung der Kanäle bis DN 1300 (insg. 825 Haltungen)
Baubeginn: Mitte April 2024
Bauende: Ende September 2024
Die Ausschreibung erfolgt in der laufenden KW 50/2023, die Submission ist für 31.01.2024 vorgesehen.
Aufwendungen 1250 Jahre Stadt Hirschhorn
Im Haushaltsplan 2023 sind für alle Veranstaltungen des Jubiläums „1250 Jahre Hirschhorn“ unter der Kostenstelle 04 02 01 01 Heimat und Kulturpflege, Sachkonto 617 9000, 23.500,00 € bereitgestellt. Diese Mittel waren mit Datum 15.09. aufgebraucht. Darüber, und dass voraussichtlich noch weitere 22.000 € benötigt werden, wurde die Stadtverordnetenversammlung am 21. September informiert.
Der Magistrat wurde über die weitere Entwicklung am 7. Dezember informiert und fasste den Beschluss, dass auch die Stadtverordnetenversammlung darüber informiert werden soll.
Die Summe der Aufwendungen am 7. Dezember für die 1250 Jahre Hirschhorn Feierlichkeiten betrug insgesamt 51.493,15 €. Diese verteilen sich auf Werbung 10.498,37 €, Festakt 4.397,72 €, Lichterfest 35.168,10 € und Ausstellungen 1.428,96 €.
Die Gesamtsumme der Aufwendungen ergibt eine Mittelüberschreitung von 27.993,15 €. Diese kann nicht im Aufwandsbudget des Teilhaushalts 10 „Tourismus“ abgedeckt werden. Die Deckung erfolgt daher über den Gesamthaushalt mit nicht veranschlagten Erträgen aus Verkäufen von Werbemittel (10.146,80 €) und Zinsen aus Geldanlagen (ca. 41.700 €).
Der Beschluss über die Genehmigung und die Deckung der Mittelüberschreitung soll im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 erfolgen.
Überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 750,00 € für die Umstellung der Sirenen
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 750,00 € für die Umstellung der Sirenen auf den Digitalfunk beschlossen. Diese überplanmäßigen Auszahlungen begründen sich darin, dass die Mittel für die Umstellung der Sirenen nur bei der FFW Hirschhorn Investition-Nr. 2011/03 „FFW Hiho; techn. Geräte + Ausstattungen“ angesetzt waren. Jedoch werden auch Mittel für die Sirene in Langenthal benötigt. Bei der Investition der Feuerwehr Langenthal Nr. 2013/04 „FFW Lgt; technische Geräte + Ausstattungen“ sind aber keine Mittel mehr verfügbar. Somit müssen Mittel von der FFW Hirschhorn auf die FFW Langenthal übertragen werden, um die bereits eingegangene Rechnung begleichen zu können.
Die Mittel für die Umstellung der Sirenen auf den Digitalfunk werden beim Haushaltsrest der Investition-Nr. 2011/03 „FFW Hiho; techn. Geräte + Ausstattungen“ gesperrt, es sind noch genügend Mittel vorhanden, und bei der Investition-Nr. 2013/04 „FFW Lgt; technische Geräte + Ausstattungen“ als überplanmäßige Auszahlungen angesetzt.
Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 700,00 € für die Anschaffung eines neuen Druckers für das Meldeamt
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 weitere außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 700,00 € für den Drucker für das Meldeamt beschlossen. Hier wurden bereits mit dem Beschluss vom 29.06.2023 500,00 € in Form von außerplanmäßigen Auszahlungen bereitgestellt. Da der Drucker dann doch noch funktionierte, wurde die Beschaffung nach hinten verschoben. Am 28.11.2023 fiel er aber vollends aus, sodass eine Neuanschaffung dringend notwendig wurde. Im Beschaffungsprozess hat sich dann herausgestellt, dass der benötigte, dokumentensichere Drucker inkl. Scanner Kosten von rund 1.200,00 € verursachen wird. Somit mussten weitere 700,00 € nachfinanziert werden, was mit dem Beschluss vom 30.11.2023 geschehen ist. Der Drucker wurde mittlerweile angeschafft und läuft.
Die weiteren Mittel in Höhe von 700,00 € können wieder beim Haushaltsrest der Investition-Nr. 2022/09 „EDV; Regisafe E-Paket“ gesperrt werden, da diese Maßnahme nach Rücksprache mit der Fachabteilung nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt wird. Somit können die benötigten weiteren Mittel in Höhe von 700,00 € bei der Investition Nr. 2023/34 „Einwohnerwesen, Drucker“ angesetzt werden.
Ergänzung zur Anfrage des Stadtv. Weber zum § 13 b BauGB
Zum Umgang mit den Bebauungsplänen teilte eine Sachbearbeiterin von der Baubehörde des Kreises Bergstraße in einer Mail am 02.11.2023 folgendes mit:
„Heute möchten wir Sie über das weitere Vorgehen im Umgang mit Bebauungsplänen informieren, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt worden sind. Dieses orientiert sich an der derzeitigen Handlungsempfehlung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Demnach können für Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungspläne nach § 13 b BauGB, bei denen bei Inkrafttreten auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen wurde (§ 215 Abs. 2 BauGB) und die einjährige Rügefrist nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgelaufen ist, Baugenehmigungen erteilt bzw. genehmigungsfreigestellte Verfahren eingereicht werden. Sollte bei einer Kommune innerhalb der Jahresfrist die Anwendung des Verfahrens nach § 13 b BauGB gerügt worden sein, hat dies zur Folge, dass dieser Fehler nicht unbeachtlich wird und die Gemeinde auf unbestimmte Zeit damit rechnen muss, dass der Bebauungsplan wegen des gerügten Fehlers gerichtlich aufgehoben wird. Da durch das Urteil des BVerwG die Rechtsgrundlage entfallen ist, kann eine Heilung im ergänzenden Verfahren nicht erfolgen. Im Sinne der Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung etwaiger haftungsrechtlicher Konsequenzen, die sich ggf. aus einer Untätigkeit der Kommune ergeben können, empfehlen wir daher dringend in diesen Fällen den Bebauungsplan aufzuheben und erneut im Normalverfahren aufzustellen. Da die Bauaufsicht im Regelfall keine Kenntnis darüber hat, ob Bebauungspläne bei der Kommune gerügt wurden, bitten wir in diesen Fällen um zeitnahe Rückmeldung.“
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Reichert zu einem Defibrillator in Langenthal
Über eine Planung hinsichtlich einem öffentlich zugänglichen Defi ist der Stadt nichts bekannt. Bei der Feuerwehr Langenthal ist ein Gerät (AED) auf dem Löschfahrzeug verlastet.
Zur Info: Die Kosten für die Anschaffung liegen bei 1.500 bis 3.000 €. Bei einem der Anbieter wurde angefragt, ob es Fördermittel geben würde, die Antwort steht noch aus. Bei einer eventuellen Anschaffung müsste ein sinnvoller Standort erwogen werden, so dass ein 24/7 Zugriff gewährleistet ist.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Reichert zu Urnenbestattungen auf dem Friedhof Langenthal
Auf dem Friedhof in Langenthal gibt es seit vielen Jahren Urnenbestattungen. Den Sachverhalt findet man in der Friedhofssatzung bei den §§ 12 Abs. 1, 20, 23 Abs. 3 und 4, i.V.m. mit der Friedhofsgebührensatzung §§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 8 Abs. 1-4.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Reichert zu Drucksachen für Sitzungen
Um Irritationen bei unterschiedlichen Drucksachennummern zum gleichen Sachverhalt zu vermeiden, behalten die Drucksachen i.d.R. in der Gremienberatung immer dieselben Nummern, lediglich das neue Datum und der Inhalt zeigen auf, dass hier eine neue Drucksache generiert wurde. Dabei wird auf den alten Sachverhalt Bezug genommen und bei Ergänzungen, Erweiterungen etc. zum Thema oder der Magistrat hat z.B. einen anderslautenden Beschluss gefasst, werden die Gremienmitglieder darüber informiert.
Beantwortung der Anfragen der Stadtv. Reichert und Weber zu den Wildtierfütterungen
Wildtiere (Rotwild, Marder, Waschbären, Wildkaninchen, Fuchs & Co ) dürfen nicht gefüttert werden, dies ist im Landesjagdgesetz geregelt. Die Fütterung, Hege und Pflege ist ausschließlich den Jägern, Jagdsausübungsberechtigten und Förstern erlaubt. In Hessen wir die Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000 € geahndet. Enten, Tauben, Schwäne, Vögel; Gänse fallen nicht darunter. Vielerorts gibt es hier eine Satzung, die das Füttern untersagt. Herausfordernd ist allerdings wirklich die Tatsache, wer das Füttern etc. im Stadtgebiet kontrollieren soll. Eine Veröffentlichung für die Bevölkerung hierzu gab es bereits im Hirschhorner Stadtanzeiger Nr. 45.
Neujahrsempfang der Stadt Hirschhorn
Der Neujahrsempfang der Stadt Hirschhorn wird am Freitag 26.01.2024 in Langenthal im Gasthaus „Zur Krone“ stattfinden. Weitere Informationen zum Programmablauf sind seitens der Verwaltung in Vorbereitung.
Schachtdeckelsanierung Langenthaler Straße
Mail von der beauftragten Firma vom 07.12.2023 an Herrn FBL Köklü:
„Leider mussten wir die Maßnahme „Laxbach Schachtdeckelsanierung Langenthaler Str./Stadt Hirschhorn“ witterungsbedingt verschieben. Wir sichern Ihnen aber zu, dass die Maßnahme unverzüglich im nächsten Jahr, sobald es die Witterung zulässt, durchgeführt und spätestens jedoch bis zum 30.04.2023 abgeschlossen sein wird“.
Funkmast Langenthal
Nach Mail des ausführenden Unternehmens vom 07.12.2023, beginnen die Tiefbauarbeiten am Funkmast Langenthal am 11.12.2023 ab 9:00 Uhr. Während der jeweiligen Bauphasen ist der Wirtschaftsweg nicht befahrbar und muss abgesperrt werden.
Sanierung Brücke Michelberg
In Hirschhorn wird die renovierte Michelberg-Brücke am Mittwoch 20. Dezember wieder vollständig geöffnet. Damit fallen für die Anwohnerinnen und Anwohner die Umwege und längere Fahrzeiten weg und es gibt wieder die direkte Verbindung zum Wohngebiet Michelberg. Dank gilt allen beteiligten Firmen für die professionelle Arbeit und die Geduld aller Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Stadtteil.
Feuerwehrgerätehaus Hirschhorn
Die Hangsicherungsmaßnahme hinter dem Gebäude ist fertiggestellt. Angesetzt waren im Haushalt hierfür 22.500,-- €. Abgerechnet wurde die Maßnahme mit 18.980,50 € brutto. Zusätzlich wird die in die Jahre gekommene Treppenanlage instandgesetzt (8.000,-- € brutto). Die Finanzierung erfolgt durch das ersparte Mittel aus der Hangsicherungsmaßnahme sowie aus dem Aufwandbudget Feuerwehr Teilhaushalt 3.
Feuerwehrgerätehaus Langenthal, Inv. 2021/08
Die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gebäudeplanung wurden mit 37.284,74 € beauftragt. Um die Maßnahme weiter voranzutreiben, wurde ein Stadtplanungsbüro beauftragt. Die Beauftragung umfasst den B-Plan inkl. Grünordnungsplan, Umweltprüfung/Umweltbericht und den Artenschutz. Somit ergibt sich ein Fehlbetrag bei der Investition in Höhe von 1.020,06 €. Um den Fehlbetrag auszugleichen sollen im Haushalt 2024 5.000,-- € zusätzlich eingeplant werden.
WC-Anlage Friedhof Ersheim
Voraussichtlich werden die Arbeiten in KW 51 abgeschlossen sein.
Friedhof Hirschhorn
Die Pflasterarbeiten (Bauabschnitte 1 und 2 in 2022/2023) durch die Fa. Grimm sind abgeschlossen (300 qm). Zusätzlich hierzu wurden die Abschnitte 3 und 4 (Einfassungen und Gehwege) mit ca. 350 qm in die Planung aufgenommen und sollen in den Jahren 2024 und 2025 erledigt werden.
Digitalisierung Bauanträge seitens des Kreises
Digitalisierung der Bauanträge „digitale Beteiligung der Gemeinden“ – Probegemeinden im Jahr 2023 (Pilotprojekt) waren die Gemeinden Bensheim und Viernheim; als grober Zeitplan: Start Schulung KW 9, Start Testphase KW 11, geplanter Start KW 18 2024; Schulungen, Testphasen sowie Produktivstarts sollen in Gruppen aufgeteilt werden (pro zuständiger techn. Sachbearbeiter),
Ab Start der ersten Testphasen wird eine wöchentliche Online-Sprechstunde (jeweils 1 Stunde, Uhrzeit ist noch nicht bekannt) stattfinden, der Link für die Online-Sprechstunde wird ab Beginn der ersten Testphase an alle Beteiligten verschickt, unabhängig davon welche Gemeinden zuerst starten.
Waldstraße und die Problematik mit dem Hangwasser
In der KW 50 fand ein Vorort-Termin mit Hessen Forst, Herr Schmidt-Mathai (Revierleitung Rothenberg) und Stadt Hirschhorn, Herr Köklü und Herr Reisinger statt. Es wurde vereinbart, den Wassergraben entlang des Quellwegs vom Niveau etwas anzugleichen, damit mehr Wasser abfließen kann. Damit soll vermieden werden, dass der wasserführende Graben kontrolliert starke Mengen an Oberflächenwasser hangseitig ableitet. Es wären zudem zusätzliche Retentionsflächen zu schaffen. Die Hangfläche ist, wenn es stärker regnet, nicht mehr in der Lage, Wasser aufzunehmen und gibt das Wasser nahezu 1 zu 1 weiter in die Waldstraße. Die Problematik ist, dass die öffentliche Hand (Hessen Forst und/oder die Stadtverwaltung) das anfallende Wasser nicht kontrolliert in den Kanal einleiten kann, da der Kanal diese Regenmassen nicht führen kann (drückt aus den Straßeneinläufen wieder raus). Der Kanal in der Waldstraße ist hierfür zu klein. Langfristig muss man sich eine umsetzbare Lösung einfallen lassen. Anfallendes Wasser sollte gefasst und kontrolliert über einen Bypass-Kanal (Oberflächenwasser) in die Bach im Tal eingeleitet werden. Naturschutzrechtliches Ziel wäre es, das anfallende Wasser im Einzugsgebiet halten zu können. Ein kontrolliertes Abführen des Niederschlagswassers würde diesem Ziel entgegenstehen.
Halbseitige Öffnung Wehrbücke
Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass die Vollsperrung am 22.12.2023 aufgehoben werden kann. Eine halbseitige Befahrung mit LSA wird gewährleistet. Zeitgleich wird die Abfahrt am Tunnel B 37 bis zur nächsten Vollsperrung im März 2024 gesperrt. In dieser Zeit gibt es für die Anwohner in der Brentanostraße seitens dieser Maßnahme keine verkehrlichen Einschränkungen. Im Bereich der Notzufahrt müssen auch Reparaturarbeiten stattfinden.
Weiteres Vorgehen Straßenbeiträge
Mit der Präsentation von Herrn Krauß am 13.09.2023 und der öffentlichen Diskussion zum Thema Straßenausbaubeiträge, wurde der Antrag der SPD-Fraktion aus Sicht der Verwaltung entsprechend bearbeitet. Die nächsten Schritte sind in Zusammenarbeit mit den politischen Gremien abzustimmen, in welche Richtung es weiter gehen soll.
Nachfragen, Bemerkungen:
Stadtv. Wilken: Im Zuge der halbseitigen Öffnung der Wehbrücke sollte die Umleitungsstrecke über den Krautlachenweg komplett zurückgebaut werden, damit es hier zu keinen Verkehrsproblemen kommt.
BM Hölz: Es wird darauf geachtet.
Stadtv. Schilling: Können die Kontaktdaten der Verkehrssicherungsfirma an der Ampel für die Umleitung nach Ersheim angebracht werden? Dann kann bei Problemen direkt der richtige Ansprechpartner angesprochen werden.
BM Hölz: Wird geprüft.
178 | Strategie für die Neuausrichtung des Tourismus in Hirschhorn |
Zunächst wurde rege über das Thema sowie die am Montag übersandten Übernachtungszahlen diskutiert und BM Hölz erläuterte die Übernachtungszahlen nochmals genauer.
Festgestellt wurde hierbei ein redaktioneller Fehler in der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2023:
Im Beschluss wurde unter Punkt 1. folgendes festgehalten:
„Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Neuausrichtung des Tourismus in Hirschhorn wie unter Ziffer 5 Nr. 1-10, umzusetzen.“
Richtig ist:
„Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Neuausrichtung des Tourismus in Hirschhorn wie unter Ziffer 5 Nr. 1-11, umzusetzen.“
Im Laufe der Diskussion wurde auch auf den Vortrag im Zuge der Haushaltsberatung am 05.12.2023 durch den Hessischen Rechnungshof hingewiesen. Die hierbei angesprochene Problematik in der Verwaltung (Personalausstattung und Kosten) sollte in einer eigenen Klausurtagung besprochen werden. Hierüber herrschte Einigkeit.
Aufgrund der Diskussion wurde die Sitzung um 20 Uhr kurz unterbrochen, damit die Fraktionen sich nochmals intern beraten konnten.
Um 20.06 Uhr wurde die Sitzung fortgeführt und folgender, geänderter Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung des Tourismus in Hirschhorn wie unter Ziffer 5 Nr. 1-11, umzusetzen.
2. Für die Herrichtung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses und den Umzug der Bücherei in die Räumlichkeiten der Tourist-Info, werden für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 4.500 € bereitgestellt.
3. Für die Erstellung eines Entwicklungskonzepts im Rahmen eines Workshops „Stadtmarketing“ sollen für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 2.500 € bereitgestellt werden.
4. Die Mitglieder des Workshops sollen neben einer professionellen Leitung aus Vertretern der Verwaltung sowie der Stadtverordnetenversammlung bestehen.
5. Die Kündigung der vermieteten Räumlichkeiten im Erdgeschoss an die SRH soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen (voraussichtlich August 2024).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
179 | Unbebaute Grundstücke; Kaufanfrage zu Grundstücken der Gemarkung Hirschhorn, Flur 2, Flst. 374/9 und 374/10, angrenzend an Anwesen Ersheimer Straße 97 |
Zu Beginn wurde die Sitzung im Zeitraum von 20.10 Uhr bis 20.23 Uhr unterbrochen, um mit der anwesenden Interessentin an den beiden Grundstücken zu diskutieren und deren Standpunkte zu verstehen. Nach Fortführung der Sitzung wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Anfrage zum Kauf der beiden Grundstücke, Gemarkung Hirschhorn, Flur 2, Flst. 374/9 und 374/10, angrenzend an das Anwesen Ersheimer Straße 97, wird zur Kenntnis genommen.
Der Anfrage zum Kauf des Grundstücks, Gemarkung Hirschhorn, Flur 2 Nr. 374/10 mit 1.480 qm zum Verkaufspreis in Höhe von 74.000,00 € wird zugestimmt (aktueller Bodenrichtwert 50,00 €/qm).
| Abstimmungsergebnis: | 1 Enthaltung |
|
| 10 Nein-Stimmen |
180 | Weiteres Vorgehen bei der geplanten Bushaltestelle am Bahnhof |
Es wurde über Thema diskutiert und BM Hölz sowie FBL Jung beantworteten auftretende Fragen zum Sachverhalt. BM Hölz informierte über die geplante komplette Öffnung der Bahnhofstraße ab dem 20.12.2023.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle am Bahnhof in Hirschhorn am neuen Standort (hinter der Brücke Michelberg inkl. Wartehalle) wird weiter vorangetrieben.
Hierfür wird den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 48.000,00 € für die Investition Nr. 2022/09 „Sanierung Bushaltestelle Bahnhof West“ nach § 100 der HGO i.V.m. § 8 Nr. 2+3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zugestimmt.
Die notwendigen Mittel werden über Haushaltssperren bei den Investitionen Nr. 2022/10 „Sanierung Bushaltestelle Igelsbach mit Wendeplatz“ in Höhe von 28.000,00 € und Nr. 2022/12 „Sanierung Bushaltestelle Langenthal Mitte Süd“ in Höhe von 20.000,00 € bereitgestellt.
Somit ergibt sich folgende Finanzierung:
Haushaltssperre bei:
Investitionsnummer: 2022 10
Bezeichnung: Sanierung Bushaltestelle Igelsbach mit Wendeplatz
Betrag: 28.000,00 €
Kostenstelle: 12 00 01 03 (Verkehrsausstattung)
Sachkonto: 0619 010
und
Investitionsnummer: 2022 12
Bezeichnung: Sanierung Bushaltestelle Langenthal Mitte Süd
Betrag: 20.000,00 €
Kostenstelle: 12 00 01 03 (Verkehrsausstattung)
Sachkonto: 0619 010
Mittelerhöhung bei
Investitionsnummer: 2022/09
Bezeichnung: Sanierung Bushaltestelle Bahnhof West
Betrag: 48.000,00 €
Kostenstelle: 12 00 01 03 (Verkehrsausstattung)
Sachkonto: 0619 010
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
181 | Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2023 zur Gehweggestaltung der neuen Eisenbahnbrücke in der Langenthaler Straße |
Zuerst erläuterte Stadtv. Schilling nochmals den Antrag der CDU-Fraktion. BM Hölz informierte darüber, dass bereits Kontakt mit einem Ingenieurbüro aufgenommen wurde und eine Vermessung der Flächen noch in diesem Jahr erfolgen könnte. Die weiteren Planungen könnten danach angegangen werden.
Der Magistrat wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn und Hessen Mobil Verhandlungen aufzunehmen, bei der Wiederherstellung der Gehwege im Bereich der Eisenbahnbrücke in der Langenthaler Straße die Gehwege zumindest auf der einen Straßenseite so zu gestalten, dass sie mit einem Kinderwagen bzw. einem Rollator oder Rollstuhl begangen werden können. Hierzu sollte die Fahrbahn verengt werden. Ferner soll mit den Beteiligten verhandelt werden, dies in der Hainbrunner Straße noch nachträglich entsprechend einzurichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
182 | Waldwirtschaftsplan 2024 |
Dem Waldwirtschaftsplan für das Forstjahr 2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
183 | Antrag Profil Hirschhorn vom 28.11.2023 zu den Gefahrenabwehr-Satzungen |
Stadtv. Reichert erläuterte den Antrag und es wurde im Anschluss rege über diesen diskutiert. Dabei wurde die Definition der betroffenen Tiere als wichtig und zu beachten eingeschätzt (Stichwort „Invasive Tiere“). Auch ist zu klären, wie die geplanten Verbote dann durchgesetzt bzw. kontrolliert werden können.
Bei den im Antrag benannten „beiden“ Satzungen zur Gefahrenabwehr handelt es sich um die „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hirschhorn (Neckar)“ und die „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei öffentlichen Festen und Veranstaltungen (Gefahrenabwehrverordnung „Glasfreie Zone“ in der Stadt Hirschhorn (Neckar))“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Satzung zur Gefahrenabwehr zusammenzufassen in eine gemeinsame Satzung und die neue Satzung um einen Passus zum „Verbot der Fütterung von Wildtieren“ zu ergänzen.
Sinngemäß: „Es ist verboten, im Stadtgebiet freilebende Tiere (Waschbären, Nilgänse, Igel, Schwäne usw.) zu füttern. Dieses Verbot umfasst nicht die Winterfütterung von Singvögeln an Futterhäusern.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
184 | Antrag Profil Hirschhorn vom 28.11.2023 zur digitalen Veröffentlichung von Unterlagen zu den Ratssitzungen |
Stadtv. Reichert erläuterte den Antrag. Auch Niederschriften von Sitzungen sowie Präsentationen usw. sind hier gemeint und sollten auf der Homepage zeitnah und vollständig veröffentlicht werden. Sodann wurde über folgenden, geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Alle Unterlagen, die für eine Sitzung relevant sind, sollen auch digital vollständig verfügbar sein. Die Unterlagen sollen zeitgleich mit dem Versenden per Post auch auf der Homepage eingestellt werden.
Da neben der eigentlichen Einladung und den Drucksachen auch noch sonstige Unterlagen verschiedener Formate dabei sein können, empfiehlt es sich, alle einzelnen Dateien in ein ZIP-File zu packen. Alle Unterlagen, die von der Verwaltung erzeugt werden, müssen als durchsuchbare PDFs vorliegen. Alle Drucksachen der Verwaltung müssen eindeutig nummeriert sein. Wenn eine Drucksache in den Beratungen modifiziert wird, muss dies auch in der Nummer ersichtlich sein (D5199 und DS199a, DS199b etc.)
Außerdem wird die Verwaltung gebeten, ein aktuelles Angebot für ein Ratsinformationssystem inklusive aller Kosten und der potentiellen Einsparungen auf Basis der Informationen von Frau Beckenbach im Sommer und der Softwareliste von ekom21 zu erstellen, so dass es in die Haushaltsplanung 2024 einfließen kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Konsens herrschte darüber, dass auch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung auf der städtischen Homepage hochgeladen werden soll.
185 | Anfragen |
Stadtv. Reichert: Wie ist der Stand bei der Pflasterung der Wege auf dem Friedhof in Hirschhorn?
BM Hölz: Der aktuelle 2. Bauabschnitt ist fertig. Im Jahr 2024 soll der 3. Bauabschnitt und im Jahr 2025 der 4. Bauabschnitt folgen. Mittel hierfür werden im Haushalt 2024 eingeplant.
Stadtv. Reichert: Wie ist der Stand bei den geplanten PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden, vor allem Kita Langenthal und FFW?
BM Hölz: Es wurde bereits Kontakt mit einem möglichen Investor aufgenommen. Bisher gibt es noch keine konkreten Angebote hierfür. Die Heidelberger Energiegenossenschaft wird diesbezüglich auch noch angefragt.
Stadtv. Reichert: Wie geht es weiter mit dem Projekt Wolfenacker?
BM Hölz: Im Haushaltsplan 2023 sind 10.000 € für Planungsleistungen hierfür eingestellt. Die angedachte Planung über Studierende hat leider nicht geklappt. Es sollte eine interaktive Lösung (viele Beteiligte aus vielen Bereichen) angestrebt werden. Außerdem wird Kontakt mit einer Landschaftsplanerin aufgenommen.
Stadtv. Reichert: Wie ist der Stand bei den Markierungen für den Parkplatz am Bouleplatz?
BM Hölz: Diese sind in der Planung und werden zu einem Haushaltsansatz 2024 führen. In diesem Zuge werden viele notendige Markierungen im ganzen Stadtgebiet erfasst und sollen dann erneuert werden.
Stadtv. Mühlbauer: Ist der Château-Landon-Platz ein offizieller Parkplatz? Sollen hier auch noch Parkflächen markiert werden? Gibt es hier eine offizielle Regelung?
BM Hölz: Der Château-Landon-Platz ist kein offizieller Parkplatz und Markierungen sind keine geplant.
Stadtv. Dr. Minuth: Wurde sich bereits beim Kreis Bergstraße bezüglich der Schulmöbelentsorgungen erkundigt?
BM Hölz: Ja, eine Antwort steht noch aus.
Stadtv. Weber: Wurde der alternative Standort für das FFW-Haus Langenthal auf der ebenen Fläche am Ortseingang geprüft?
BM Hölz: Ja, der alternative Standort wurde geprüft und ist leider nicht möglich. Es besteht hier kein Verkaufsinteresse.
Stadtv. Weber: Das Thema FFW-Haus Langenthal sollte nochmals gemeinsam mit der Feuerwehr Langenthal besprochen werden. Hier gibt es Ideen, um die Kosten zu senken.
BM Hölz: Dies ist geplant. Zunächst sollten die weiteren Planungen erfolgen und auf deren Grundlage sind dann weitere Gespräche vorgesehen.
Stadtv. Weber: Die Ermittlung der Kosten für einen Bürgerbus steht noch aus.
BM Hölz: Dies wird momentan noch geprüft.
Stadtv. Weber: Gibt es schon Lösungsansätze für die Problematik mit dem Blenden durch Fahrzeuge bei der Umleitung nach Ersheim?
BM Hölz: Nein.
Stadtv. Schilling: Gibt es eine Info, welche Haltestellen für den nächtlichen Schienenersatzverkehr der S-Bahn gelten?
BM Hölz: Momentan wohl in der Neckarsteinacher Straße. Das Thema soll geklärt werden. Auch die Frage nach der Beschilderung für diese Haltestellen.
Stadtv. Reichert: Wie geht es weiter beim Projekt Beleuchtung der Parkplätze unterhalb der Sporthalle?
BM Hölz: Hier werden im Jahr 2024 wieder die Mittel eingeplant. Das weitere Vorgehen wird noch geprüft.
Stadtv. Reichert: Gibt es neue Infos bezüglich der notwendigen Sanierung des Daches des Rathauses?
BM Hölz: Es wird aktuell ein Sanierungsfahrplan für das gesamte Gebäude erstellt. Am kommenden Dienstag 19.12.2023 gibt es einen Termin mit dem Ingenieurbüro, bei welchem die Ergebnisse besprochen werden. Dies wird dann zu Mittelanmeldungen für den Haushalt 2024 führen.
Stadtv. Reichert: Wie ist der Stand bei der neuen Heizung für die Ulfenbachstraße 6?
BM Hölz: Am kommenden Montag 18.12.2023 gibt es einen Besprechungstermin für die neue Heizung. Die Kosten werden dann im Haushalt 2024 angemeldet.
Stadtrat Berdel: In der Brentanostraße parkt immer wieder ein Anlieger zwischen den Barken im Halteverbot und behindert so die Durchfahrt.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtrat Berdel: Die Busse, welche die Umleitung nach Ersheim nutzen, überschreiten gefühlt immens die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Hier sollte Kontakt mit den Busunternehmen aufgenommen werden, damit keine weiteren Gefahren entstehen.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtv. Mühlbauer: Am Ortseingang, wenn man von Moosbrunn kommt, stehen rot-weiße Barken am Straßenrand. Einer hiervon steht auf der Fahrbahn und stellt ein Hindernis dar. Die Verwaltung soll bitte prüfen, ob dies so notwendig ist, da diese Gefahrenstelle im 100 km/h Bereich ist.
BM Hölz: Wird geprüft.
Stadtv. Mühlbauer: Wie ist der Sachstand zu der Problematik mit der Sicht an den Parkplätzen in der Schönbrunner Straße?
BM Hölz: Wird aktuell erneut geprüft.
Stadträtin Stenger: Das Jubiläumsjahr geht zu Ende. Vor 20 und vor 30 Jahren gab es zwei wichtige, einschneidende Dinge, an welche man sich erinnern sollte.
Vor 20 Jahren, am 14.12.2003 wurde die S-Bahn-Anbindung der Stadt offiziell eingeweiht. Hier hat der Kreis Bergstraße viele Kosten für den Anschluss der beiden Neckartalkommunen auf sich genommen.
Vor 30 Jahren, am 20.12.1993, kam das Jahrhunderthochwasser.
Stadtv. Kleinmann: Wird die geplante Traverse mit Fixpunkten im Bürgersaal noch vor den Fastnachtsveranstaltungen fertig?
BM Hölz: Nein, eine Fertigstellung war leider in diesem Jahr nicht mehr möglich. Das Vorhaben wird aktualisiert im Jahr 2024 erneut aufgegriffen.
Stadtv. Schilling: Es sollte eine Regelung für die Anfragen gefunden werden. Um den handschriftlichen Dokumentationsaufwand für die Schriftführer zu senken, könnten die Anfrage schriftlich eingereicht werden.
Stadtv. Weber: Thema: Beleuchtung der Parkplätze unterhalb der Sporthalle: Hier sollte mit den Nutzern gesprochen werden, ob diese Parkplätze überhaupt genutzt werden würden.
BM Hölz: Wird geprüft.
Im Anschluss an die Anfragen, wurde von BM Hölz das weitere Vorgehen zum Thema IGO vorgebracht. Stadtrat Heiß erläuterte, dass eine Antragstellung für Mittel aus dem Regionalbudget bis zum 15.02.2023 unrealistisch ist, da hier auch Angebote und eine genaue Planung mit eingereicht werden müssen. Mittel aus dem Topf LEADER können hingegen ganzjährig beantragt werden.
Das Thema soll nun in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.01.2023 weitergehend besprochen werden. Hierzu sollen auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IGO-Ideenbar eingeladen werden.