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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 21.12.2024 eingestellt ist:

Satzung über die Grundschulbezirke im Kreis Bergstraße

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Kreises Bergstraße während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung beim Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße, Tiergartenstraße 7a, 64646 Heppenheim, in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung

entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Heppenheim, den 15.12.2024
Christian Engelhardt
Landrat
Werden Sie Kindertagespflegeperson!

Seit vielen Jahren begleiten Kindertagespflegepersonen im Kreis Bergstraße Kleinstkinder und junge Familien durch ihren Alltag und bieten Eltern eine Möglichkeit, Familie und Beruf passgenau zu vereinbaren. Besonders für Familien mit Kindern unter drei Jahren stellt die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter eine wichtige familiennahe Alternative zu Krippen und Kindertageseinrichtungen dar. Kinder erleben in der Kindertagespflege eine liebevolle und kompetente Begleitung und Förderung durch ihre ersten Lebensjahre. Der Alltag und die Betreuung richten sich nach dem pädagogischen Konzept der Tagesmütter und Tagesväter und orientieren sich dabei am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan und vor allem auch an den kindlichen Bedürfnissen. Die Räume, in denen die Betreuung stattfindet, bieten dabei die Möglichkeit zum Forschen, Entdecken, Ausprobieren, Experimentieren, aber auch zum Wohlfühlen und Entspannen.

Aber nicht nur für Kinder und Eltern bietet die Kindertagespflege eine Vielzahl von Möglichkeiten, sondern auch Kindertagespflegepersonen profitieren von ihrer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer professionellen Kinderbetreuung. Auch sie haben die Chance, im familiären Umfeld Familie und Berufstätigkeit miteinander verknüpfen zu können. Grundlage hierfür ist die Pflegeerlaubnis, welche beim Fachdienst Kindertagespflege des Jugendamtes des Kreises Bergstraße beantragt werden kann. Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson.

Diese Qualifizierung bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Familienzentrum zweimal pro Jahr kostenlos in Bensheim an. Der nächste Kurs findet in der Zeit vom 12.02.2025 bis 02.07.2025 im Familienzentrum Bensheim statt.

Interessierte können sich für weitere Informationen zu den Teilnahme-Voraussetzungen, der Anmeldung, der Qualifizierung selbst und sonstigen Rahmenbedingungen (gesetzliche Vorgaben, Verdienstmöglichkeiten, Ablauf der Bewerbung) an den Fachdienst Kindertagespflege des Jugendamtes wenden: per Mail an jugendhilfe-kindertagespflege@kreis-bergstrasse.de und telefonisch unter den Telefonnummern 06252 / 15-5717 (Frau Matzeit) oder 06252 / 15-5417 (Frau Hue).

Zudem bietet das Jugendamt eine Online-Infoveranstaltung zum Thema „Kindertagespflegeperson werden“ am 13.01.2025, um 18 Uhr an. Dort werden Fragen rund um die Kindertagespflege im Kreis Bergstraße (zum Beispiel: Wie genau funktioniert Kindertagespflege? Wie kann ich mich zur Qualifizierung anmelden? Wie läuft die Qualifizierung ab?) beantwortet. Interessierte können sich per Mail unter jugendhilfe-kindertagespflege@kreis-bergstrasse.de zu einem Termin anmelden. Den Zugangslink für die Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden jeweils kurz vor der Veranstaltung.