Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung, gab der Stadtv. Reichert, nach vorheriger Zustimmung des Stadtv.-vorstehers Dr. Kleinmann, eine persönliche Erklärung zu dem in der Haupt-, Finanz- und Sozialausschusssitzung am 27.11.2025 erhobenen Vorwurf des Stadtv. Schilling zu einem mündlichen Vertrauensbruch ab.
324 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
Es lagen keine Mitteilungen vor.
325 | Mitteilungen des Magistrats |
Neujahrsempfang der Stadt Hirschhorn
Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung liegt die Einladung zum Neujahrsempfang der Stadt Hirschhorn am Freitag 09.01.2026, Beginn 19 Uhr, in der Sängerhalle in Igelsbach zur Kenntnisnahme aus. Weitere Informationen zum Programmablauf sind seitens der Verwaltung in Vorbereitung und können dem nächsten Stadtanzeiger sowie den Sozialen-Medien entnommen werden.
Außerplanmäßige Auszahlungen für den Einbau der Saugleitung für die Sportplatzbewässerung
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von Höhe von 4.000,00 € für den Einbau der Saugleitung für die Sportplatzbewässerung des Sportplatzes in Hirschhorn genehmigt. Diese begründen sich darin, dass die genannten Arbeiten notwendig waren, um die Bewässerungsanlage winterfest zu machen.
Die neu benötigten Mittel werden bei der Inv.-Nr. 2024/16 „Sportplatz Hiho; Bewässerungspumpe“ als außerplanmäßige Auszahlungen neu angesetzt und bei der Inv.-Nr. 2025/16 „Wasser; Erneuerung der Löschwasserversorgung im Tunnel “ gesperrt, da die Maßnahme zunächst nicht umgesetzt wird. Hierüber wurde die Stavo bereits am 22.05.2025 informiert.
Überplanmäßige Auszahlungen für einen höhenverstellbaren Umbau eines Schreibtisches
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von Höhe von 700,00 € für den höhenverstellbaren Umbau eines Schreibtisches für die Finanzabteilung genehmigt. Sie begründen sich darin, dass die angedachten Mittel in Höhe von 2.000,00 € nicht ausreichen werden, da der Tischumbau aufgrund der Form des Tisches kostspieliger ist als angedacht.
Die weiteren benötigten Mittel werden bei der Investition Nr. 2025 05 „Finanzabteilung; höhenverstellbarer Schreibtisch“ als überplanmäßige Auszahlungen zusätzlich angesetzt und bei der Investition Nr. 2024 04 „EDV; Freigabeworkflow“ gesperrt, da diese Maßnahme kostengünstiger als angedacht umgesetzt werden konnte.
Reparatur Dach Friedhofskapelle und Leichenhalle
Ausgangssituation: Schornstein undicht, einige Schieferplatten defekt, Wasser drang in das Gebälk ein und war auch im Erdgeschoss am Schornstein sichtbar.
Die beauftragte Firma hat die Abdichtung des Schornsteins und den Austausch von 10 Schieferplatten am ganzen Dach ordnungsgemäß vorgenommen. Die Kosten belaufen sich auf 2000 € brutto.
Soforthilfe für die Stadt Hirschhorn durch das Sofortprogramm für hessische Kommunen des Landes Hessen
Das Land Hessen nutzt den neuen Verschuldungsspielraum des Grundgesetzes bereits im Jahr 2025, um den Kommunen 300 Mio. Euro in einem „Sofortprogramm für hessische Kommunen“ zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Maßnahme des Landes, die den Kommunen antragslos und ohne Zweckbindung gewährt wird. Ziel ist es, die Kommunen schnell und unbürokratisch zu unterstützen sowie ihre Liquidität zu stärken. Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden überlassen. Es folgt dem Vorschlag, die 300 Mio. Euro nach den vom Kommunalen Finanzausgleich (KFA) bekannten Kriterien zu verteilen. Damit kommen die Mittel insbesondere finanzschwachen Kommunen zugute. Der sich daraus ergebende Zuweisungsbetrag für die Stadt Hirschhorn beträgt 84.845,00 Euro und den dazugehörigen Bescheid hat die Stadt Hirschhorn am 14.11.2025 erhalten. Die Stadtkasse erhielt die Mittel bereits am 20.11.2025, eine Verbuchung erfolgt im Haushaltsjahr 2025.
Kommunaler Finanzausgleich (KFA) - Planungsdaten für das Ausgleichjahr 2026
Mit Schreiben vom 17.11.2025 wurden die Planungsdaten für den Kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2026 durch das Hessische Ministerium der Finanzen mitgeteilt. Durch die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften durch den Hessischen Landtag am 13.11.2025, greifen nun neue Verteilungsparameter für den Kommunalen Finanzausgleich.
So wurde beispielweise ein Ergänzungssatz für Kinder unter 6 Jahren eingeführt und auch die Siedlungsstrukturen werden durch die Anpassungen im Hessischen Finanzausgleichsgesetzes ebenfalls mehr berücksichtigt. Zudem wird auch das Bevölkerungswachstum zu Grunde gelegt und es wurden neue Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer A und B (aufgrund der Grundsteuerreform dringend notwendig) sowie für die Gewerbesteuer eingeführt.
Unter Berücksichtigung der neuen Berechnungsgrundlagen ergibt sich für die Stadt Hirschhorn eine Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 in Höhe von 493.022 €. Auf Grundlage der alten Berechnungsart des KFA wurde für das Jahr 2026 mit einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 812.900 € geplant. Somit sind hier Mindererträge in Höhe von rund 319.878 € zu erwarten.
Zudem wurden im Schreiben vom 17.11.2025 die Umlagegrundlagen für die Kreis- und Schulumlagen mitgeteilt. Bei Nutzung der bekannten Hebesätze (Kreisumlage 33,05 % und Schulumlage 22,56 %) steigt die Kreisumlage im Jahr 2026 um 74.807 € und die Schulumlage sinkt um 50.605 € gegenüber den Finanzplanungszahlen für das Jahr 2026.
Somit ist mit einer Mehrbelastung für das Jahr 2026, durch die Änderungen im KFA sowie die hohen Steuererträge in den Vorjahren, in Höhe von rund 445.000 € zu rechnen.
Änderungen in den Hebesätzen der Kreis- und Schulumlage
Mit Schreiben vom 01.12.2025 hat der Kreis Bergstraße angekündigt, dass sich, gemäß dem Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2026, die Hebesätze für die Kreis- und auch für die Schulumlage ändern werden.
Es ist geplant die Kreisumlage von einem Hebesatz von 33,05 v.H. um 0,19 Punkte auf 33,24 v.H. anzuheben. Dies bedeutet eine rechnerische Mehrbelastung von rund 12.133 € für die Stadt Hirschhorn.
Im gleichen Zuge soll die Schulumlage von einem Hebesatz von 22,56 v.H. um 0,20 Punkte auf 22,36 v.H. herabgesetzt werden. Dies bedeutet eine rechnerische Minderbelastung von rund 12.773 € für die Stadt Hirschhorn.
Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Kreis- und Schulumlage ist die vom Land berechnete Umlagegrundlage gemäß dem Hessischen Finanzausgleichsgesetzes.
Insgesamt wir die Änderung der Hebesätze also keine Mehrbelastung für den Haushalt der Stadt Hirschhorn bedeuten.
Besucherstärkstes Jahr in der Tourist-Info
Zum 10.12.2025 wurden 1.557 Besucherinnen und Besucher in der Tourist-Info gezählt. 2025 ist somit das besucherstärkste Jahr der vergangenen 5 Jahre.
| Statistik - Übersicht der Jahre 2020 - 2025 | ||||||
| Jahr | Hirsch-horner | Touristen | gesamt Besucher Di-Do | Info-Post | Freitags- und Samstags - Besucher | gesamt Besucher (Di-Sa) |
| 2020 | 286 | 869 | 1155 | 322 | 222 | 1377 |
| 2021 | 173 | 519 | 692 | 314 | 153 | 845 |
| 2022 | 359 | 702 | 1061 | 285 | 252 | 1313 |
| 2023 | 492 | 751 | 1243 | 205 | 249 | 1492 |
| 2024 | 430 | 679 | 1109 | 137 | 120 | 1229 |
| 2025 | 732 | 741 | 1473 | 139 | 84 | 1557 |
| gesamt letzte 5 Jahre | 2472 | 4261 | 6733 | 1402 | 1080 | 7813 |
Beantwortung Anfrage Stadtv. Hering aus der Stavo 30.10.2025 zur Pflege und den Eigentumsverhältnissen zum Weg nach Heddesbach
Der Einfahrtbereich gehört noch zum Straßengrundstück vom Land Hessen, Straßenbauverwaltung. Die beiden Grundstücke von Langenthal kommend, angrenzend oberhalb und unterhalb des Wegbeginns, stehen im Privateigentum. Der Wegbereich gehört laut GIS noch zur Gemarkung Langenthal und hat keine eigene Flurstück-Nummer und dahinter beginnt bereits die Gemarkung Heddesbach. In welchem Eigentum der Weg weiter verläuft, können wir seitens der Stadt Hirschhorn nicht im GIS einsehen. Nach Auskunft von Frau Roßnagel, Gemeinde Heddesbach, befindet sich der Weg weiterverlaufend im Eigentum der Gemeinde Heddesbach und die den Weg angrenzenden Grundstücke sind privat. Anfragen bezüglich Pflege des Weges wären bezüglich Heddesbacher Gemarkung an die dortige Gemeindeverwaltung zu richten.
Beantwortung Anfrage Stadtv. Mühlbauer aus dem AfS 14.10.2025 und der Stavo 30.10.2025 zu den Straßenleuchten in der Altstadt
Im Jahr 2017 wurden sämtliche Straßenleuchten erneuert. Der damals übliche technische Standard sah Lichtquellen mit einer Farbtemperatur von 4.000 Kelvin vor. In der heutigen Zeit wird hingegen überwiegend eine warmweißere Lichtfarbe von 2.700 Kelvin eingesetzt, was den wahrnehmbaren Unterschied in der Beleuchtung erklärt.
Ein Austausch der bestehenden Leuchten auf 2.700 Kelvin würde jedoch keine energetischen Vorteile mit sich bringen, da die derzeit installierten Systeme bereits effizient arbeiten.
Zusätzlich würden für den Austausch Kosten in Höhe von rund 150 bis 200 Euro pro Leuchte anfallen. Im gesamten Altstadtbereich befinden sich ca. 55 Leuchten.
Abschluss des Umbaus der Bushaltestellen
Mit dem Abschlussbescheid von Hessen-Mobil vom 19.11.2025 wurde das Projekt „Barrierefreie Bushaltestellen in Hirschhorn“ abgeschlossen. Hierbei wurden die Bushaltestelle am Bahnhof in Hirschhorn, am Wendeplatz in Igelsbach und die beiden Bushaltestellen in der Ortsmitte in Langenthal barrierefrei umgebaut. Das von den städtischen Gremien für diese Projekte zur Verfügung gestellte Budget belief sich auf insgesamt 552.000,00 €.
Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen wurden insgesamt Kosten in Höhe von 508.685,90 € verbucht. Somit bliebt man 43.314,10 € unter dem gesetzten Budget. Anzumerken ist hierbei, dass der geplante Ankauf von Grundstücken am Bahnhof für die Verschwenkung mit Kosten von 27.000,00 € nicht notwendig wurde und diese Kosten in den eingesparten Gesamtkosten enthalten sind.
Die Maßnahmen wurden mit insgesamt 313.900,00 € von Hessen-Mobil gefördert. Somit bleibt eine Belastung für den städtischen Haushalt nach Abzug der Förderung (313.900,00 €) von den Gesamtkosten (508.685,90 €) in Höhe von 194.785,90 €.
326 | Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk mit Neckarsteinach; Ergänzungsvereinbarung |
Stadtv.-vorsteher Dr. Kleinmann wies auf eine Mail von allen Fraktionen aus der Stadt Neckarsteinach hin, die kurz vor Sitzungsbeginn an die Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeister Hölz einging. Bei diesem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, wird für eine Fortführung des Ordnungsbehördenbezirks unter Zugrundelegung einer neuen Öffentlich Rechtlichen Vereinbarung plädiert.
Daraufhin wurde die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen, um allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung den Inhalt zur Kenntnis zu bringen.
Im Anschluss diskutierten die Stadtverordneten ausführlich über den Sachverhalt und es wurde zunächst über den ursprünglichen, ergänzten Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt:
| 1. | Der Magistrat wird beauftragt, die Vereinbarung über den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk „Hessisches Neckartal“ zum 31.12.2025 zu kündigen. |
| 2. | Der Magistrat wird weiter beauftragt, bis zum 30.06.2026 mit der Stadt Neckarsteinach eine neue Vereinbarung für einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk zu verhandeln und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. |
| Abstimmungsergebnis: | 5 Ja-Stimmen |
|
| 6 Nein-Stimmen |
|
| 1 Enthaltung |
Der Antrag war somit abgelehnt.
Danach stimmten die Gremienmitglieder über einen formulierten Antrag von Profil Hirschhorn ab:
Der Magistrat wird beauftragt die Vereinbarung zum Ordnungsbehördenbezirk nur zu kündigen, falls die Stadtverordnetenversammlung von Neckarsteinach in ihrer Sitzung am 22.12.2025 die Synopse zur Änderung der Vereinbarung nicht vorbehaltlos übernimmt.
Außerdem wird der Magistrat beauftragt, unabhängig vom Fortgang der Kündigung, umgehend Verhandlungen zur Bildung einer neuen Vereinbarung mit der Stadt Neckarsteinach auf Basis der Synopse aufzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | 6 Ja-Stimmen |
|
| 6 Enthaltungen |
Der Antrag war somit angenommen.
327 | Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hirschorn (Neckar) |
Die dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Die Satzung ist in diesem Stadtanzeiger veröffentlicht.
328 | Neubau Feuerwehrgerätehaus Langenthal; Überplanmäßige Auszahlungen Inv.-Nr. 2021/08 |
Den überplanmäßigen Auszahlungen für das Feuerwehrgerätehaus in Langenthal in Höhe von 33.500,00 € wird nach § 100 HGO i.V.m. § 8 Nr. 1+3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 zugestimmt. Die Mittel für die Maßnahmen werden über eine Haushaltssperre beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2023 18 „Katastrophenschutz; Stromerzeuger-Anhänger“ bereitgestellt.
Die Finanzierung sieht wie folgt aus:
Haushaltssperre bei Haushaltrest:
Investitionsnummer: 2023 18
Bezeichnung: Katastrophenschutz; Stromerzeuger-Anhänger
Betrag: 33.500,00 €
Kostenstelle: 02 01 01 04 (Katastrophenschutz)
Sachkonto: 08100 10
Weitere Mittel bei der Investition:
Investitionsnummer: 2021 08
Bezeichnung: FFW Lgt; Neubau Gerätehaus
Betrag: 33.500,00 €
Kostenstelle: 02 02 01 02 (Feuerwehr Langenthal)
Sachkonto: 0536 010
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
329 | Bücherei; Aufhebung des Sperrvermerks und Umzug |
Der Sperrvermerk der Investition-Nr. 2024/33 „Bücherei; Ausstattung“ mit Mitteln in Höhe von 8.000,00 € wird aufgehoben. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend II., 2. die Maßnahmen umzusetzen.
Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einen Kooperationsvertrag (auf Basis der unter IV. Betriebsmodell genannten Punkte) mit dem Freundeskreis Langbein´sche Sammlung für den Betrieb der Bibliothek zu erarbeiten und abzuschließen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind die Mittel für den Ankauf von neuen Büchern in Höhe von 1.800,00 € jährlich sowie die Mittel für die Mini-Job-Stelle in Höhe von 9.000,00 € jährlich fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
330 | Neugestaltung Wolfenacker; Herrichtung Fußweg zur Neckaranlage |
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Sperrvermerk bei der Inv.-Nr. 2023/24 „Grün- und Parkan.; Neugestaltung Wolfenacker“ zur Vergabe der Leistungen zur Herstellung des neuen Fußweges „Neckaranlage“ am Wolfenacker ganz bzw. in Höhe eines weiteren Teilbetrages aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt
331 | Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 |
Dem Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
332 | Korrektur bzw. Ergänzung Niederschrift Stadtverordnetenver-sammlung vom 30.10.2025; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.11.2025 |
Der Änderung der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „319 Rathaus - Dachsanierung Aufhebung "Sperrvermerk" und mögliche Varianten; 2. Lesung“ wird zugestimmt und in einem Änderungsprotokoll festgehalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Die Korrektur ist in diesem Stadtanzeiger veröffentlicht.
333 | Anfragen |
Nach einer Praxis-Schilderung vom Wedekindweg des Stadtv. Schilling zu den Reparaturen der beauftragten Firma vom Glasfaserausbau, gab es viele Wortbeiträge zu diesem Thema.
Stadtv. Reichert: Im Haushaltsplan sind Mittel bei der Inv.-Nr. 2025 07 „Gemeindestraßen; Planung von Straßensanierungen“ veranschlagt. Ist hier bereits etwas geschehen?
BM Hölz: In diesem Jahr sind keine Aktivitäten bzw. Planungen zu diesem Thema erfolgt.
Stadtv. Schilling: Die CDU-Fraktion reichte dazu schon vor längerer Zeit einen Antrag ein, der eine unmittelbare Reparatur von Schäden zum Ziel hatte.
BM Hölz: Dabei handelte es sich um Kosten im Aufwand, die Mittel für die Investition sind für eine Erhebung aller Schäden bei den Hirschhorner Straßen veranschlagt, damit eine verbindliche Übersicht besteht.
Stadtv. Weber: Vor kurzem erhielten die Fraktionsvorsitzenden eine vom Umfang her sehr große Datenmenge per Mail zum Entwurf des Regionalplans mit der Bitte eine Stellungnahme abzugeben. Da die Frist am 15. Dezember abläuft, ist dies nicht möglich umzusetzen. Der Punkt hätte auch im AfS behandelt werden können.
BM Hölz: Thematisch ist die Behandlung im Magistrat richtig, aber die Mitglieder hatten den Wunsch, dass die Fraktionen eine Stellungnahme abgeben sollen.
Stadtv. Schilling: In der Fußgängerzone wird verstärkt überall geparkt, aber anscheinend nicht kontrolliert. Ist der OBB hier aktiv? Kann das Parken eines Autos direkt an der Ein- bzw. Ausfahrt zum Marktplatz kontrolliert bzw. verboten werden? Am Michelberg steht seit längerer Zeit ein abgemeldetes Auto, kann hier ebenfalls etwas unternommen werden?
BM Hölz: Herr Schmitt ist in Hirschhorn des Öfteren unterwegs und kontrolliert u.a. auch den ruhenden Verkehr in den angesprochenen Bereichen. Die Sachverhalte sind alle bekannt und werden nochmals nach Neckarsteinach weitergeleitet.
Stadtv. Weber fügte hinzu, dass an der Auffahrt zum Marktplatz früher drei standfeste Poller einbetoniert waren.
Stadtv. Schilling: Beim großen Parkplatz am Château-Landon-Platz war früher auf dem Fußweg zum Neckar hin eine weiße Linie als Abgrenzung angebracht. Ist hier wieder etwas vorgesehen als Sicherheit für die Fußgänger?
BM Hölz: Eine Markierung für die Fußgänger befindet sich am Ende des Parkplatzes zum Spielplatz hin. Die Verwaltung hat sich gegen eine erneute Markierung entschieden, da dadurch die Parkplatzfläche eingeschränkt wird und das Rangieren sich dadurch schwieriger gestaltet.
Stadtv. Reichert: Ist das Loch bei der Fläche der Sportplatzpumpe mittlerweile gesichert?
BM Hölz: Wird nachgefragt.
Stadtv. André: Waren die Prüfer für den Außenbereich der Kita Langenthal schon vor Ort und wenn ja, gibt es einen Bericht dazu, den die Stadtverordneten erhalten können?
BM Hölz: Die Abnahme des Geländes durch die Prüfer hat bereits stattgefunden und es wurden verschiedene Mängel festgestellt. Der Bericht wird den Stadtverordneten zugestellt.