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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

KORRIGIERTE N I E D E R S C H R I F T

über die 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

(WP 2021) vom 30. Oktober 2025

gem. eines schriftlichen Einwandes der CDU-Fraktion vom

17. November 2025 und Beschluss der

Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2025

Tagesordnungspunkt 319 „Dachsanierung Aufhebung Sperrvermerk und mögliche Varianten; 2. Lesungerhält folgende neue Fassung:

In der Fraktionssitzung der CDU wurde intensiv über eine Dämmung des Flachdachsgesprochen, auch in Bezug auf zu erwartende Zuschüsse für das Projekt. Hier stellt sich die Frage, wieviel Zuschüsse eine Kommune erhalten könnte.

Des Weiteren reichte die CDU-Fraktion mit Datum 29.10.025 einen schriftlichen Antrag ein, bei dem verschiedene Fragestellungen zur Reparatur und Dämmung des Flachdachs erörtert werden sollen.

Bürgermeister Martin Hölz führte aus, dass es bereits seit 2011 Probleme mit den Flachdächern auf dem Rathaus und dem Bürgersaal gibt. Für die Planungen des Haushalts 2026 ist es daher unerlässlich, wohin der Weg der Sanierung gehen soll und was finanziell auf die Stadt zukommt.

Zur Höhe der Zuschüsse für eine energetische Sanierung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage getroffen werden. Förderprogramme dazu sind vorhanden, das passgenaue Modell muss allerdings ermittelt werden.

FBL Kevin Jung teilte mit, dass die Verwaltung in intensiven Gesprächen mit dem Revisionsamt Heppenheim steht, ob bei einer energetischen Sanierung die Kosten sogar als Investitionen gebucht werden können, das natürlich ein erheblicher Vorteil für die Finanzierung darstellen würde.

Zum Abschluss fand noch eine Diskussion darüber statt, ob ein Büro aufgrund der Objektgröße beauftragt werden sollte (Ausführungsplanung, Aufstellung Leistungsverzeichnis, Bauleitplanung etc.) oder ob Angebote von verschiedenen Fachfirmen für die Sanierung ausreichen. Im Ergebnis waren sich die Mehrheit der Stadtverordneten einig, dass die Beauftragung eines Büros positiver für die Abwicklung des Projekts wäre. Die Ausschreibung für die Planungskosten wäre nach den Vergaberichtlinien sodann beschränkt möglich.

Bei der Planung der (energetischen) Flachdachsanierung sollen/müssen alle angesprochenen Punkte (Zustand der Porenbetondecke, Versorgungsleitungen auf dem Dach, etwaige Probleme durch die Undichtigkeiten,…) berücksichtigt werden.

Die Stadtverordneten sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass die Verwaltung Variante 1 der Drucksache 2025/121 mit der Ergänzung aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.10.2025 weiterverfolgen soll und demgegenüber die Varianten 2 und 3 nicht weiterverfolgt werden sollen. Die Stadtverordnetenversammlung war sich darin einig, dass es Ziel sein müsse. bis zur Aufstellung des Haushalts 2026 diese Variante soweit

voranzubringen, dass die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2026 zur Verfügung stehen und die Maßnahme endlich umgesetzt werden kann.

Der Sperrvermerk im Haushalt unter KS 01 01 01 04 / SK 616 1000 für die Planungskosten Dachsanierungskonzept Variante 1 „Flachdachsanierung“ Rathaus und Bürgersaal in Höhe von 60.000 € wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen