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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Fälligkeitsanzeige und Hinweise zu den Grundbesitzabgabenbescheiden

Die Abrechnung der Wasser-und Abwassergebühren 2022 wurde von der Stadtverwaltung erstellt. Die neuen Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2023 wurden an die Eigentümer bzw. Zustellbevollmächtigten versandt.

Am 15. Februar ist der erste Abschlag der Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuer fällig.

Wir bitten alle, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, um pünktliche Überweisung. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse berechtigt Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Auf deren Anforderung wird auch nicht verzichtet, da es im Interesse der pünktlichen Zahler ist, dass säumige Schuldner nicht besser oder gleich gestellt werden. Es ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten, für Versäumnisse Einzelner aufzukommen.

Nachforderungen aus der Abrechnung des Vorjahres werden bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat mit der ersten Rate 2023 ebenfalls am 15. Februar 2023 eingezogen. Haben sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, müssen die Nachforderungen aus der Abrechnung des Vorjahres bis zum 13. Februar 2023 an die Stadtkasse überwiesen worden sein.

Bitte beachten sie, dass Gutschriften aus den Grundbesitzabgabenbescheiden nicht automatisch an sie erstattet werden, auch wenn der Stadtkasse Hirschhorn ihre Bankverbindung bekannt ist.

Gutschriften werden mit den künftigen Fälligkeiten verrechnet. Sollten Sie trotzdem eine Rückzahlung ihrer Gutschrift wünschen, melden sie sich bitte bei Sonja Gramlich, Tel. 06272 / 923 137 oder Email Sonja.Gramlich@Hirschhorn.de.

Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat, können sie bequem darauf verzichten, sich ihre einzelnen Zahlungstermine vorzumerken. Dann wird jeweils zur Fälligkeit automatisch der zu zahlende Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Weitere Informationen erhalten sie von der Stadtkasse, Tel. 06272 / 923 135 oder Email Lothar.Zink@Hirschhorn.de.