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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Für Altkleider gelten ab dem 01.01.2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden, auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind.

Das darf in den Altkleidercontainer:
  • Saubere, noch tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung
  • Lederbekleidung und Pelze
  • Saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
  • Saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
  • Saubere Unterwäsche und Socken
  • Gürtel und Taschen

Das darf NICHT in den Altkleidercontainer:
  • Kleidung und Schuhe, die elektronische Bauteile enthalten
  • Stark verschmutzte Kleidung oder Haushaltstextilien
  • Matratzen, Sitzkissen, Teppiche, Dämmstoffe
  • Skischuhe, Schlittschuhe, Inlineskates, Gummistiefel
  • Einzelne Schuhe
  • Textilfremde Materialien
  • Textilabfälle, Schnittreste