Für Altkleider gelten ab dem 01.01.2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden, auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind.
Das darf in den Altkleidercontainer:
- Saubere, noch tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleidung
- Lederbekleidung und Pelze
- Saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
- Saubere Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche
- Saubere Unterwäsche und Socken
- Gürtel und Taschen
Das darf NICHT in den Altkleidercontainer:
- Kleidung und Schuhe, die elektronische Bauteile enthalten
- Stark verschmutzte Kleidung oder Haushaltstextilien
- Matratzen, Sitzkissen, Teppiche, Dämmstoffe
- Skischuhe, Schlittschuhe, Inlineskates, Gummistiefel
- Einzelne Schuhe
- Textilfremde Materialien
- Textilabfälle, Schnittreste