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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt Heppenheim

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar ab dem 26.02.2024 eingestellt ist:

Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hier: Öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 6 Abs. 3, 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachten Planunterlagen in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Die Planunterlagen können eingesehen werden vom 5. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024 beim Kreis Bergstraße, Bürgerbüro, Graben 15, 64646 Heppenheim, Mo - Mi 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr; Do 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18:00 Uhr; Fr 8.00 bis 12.00 Uhr (Bitte jeweils bis spätestens 30 Minuten vor den Schließzeiten erscheinen), Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr.

Ergänzend können die Planunterlagen unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-photovoltaik eingesehen werden.

Mannheim, den 26.02.2024

gez. Stefan Dallinger

Verbandsvorsitzender

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar ab dem 26.02.2024 eingestellt ist:

Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hier: Öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 6 Abs. 3, 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachten Planunterlagen in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Die Planunterlagen können eingesehen werden vom 5. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024 beim Kreis Bergstraße, Bürgerbüro, Graben 15, 64646 Heppenheim, Mo - Mi 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr; Do 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18:00 Uhr; Fr 8.00 bis 12.00 Uhr (Bitte jeweils bis spätestens 30 Minuten vor den Schließzeiten erscheinen), Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr.

Ergänzend können die Planunterlagen unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie eingesehen werden.

Mannheim, den 26.02.2024

gez. Stefan Dallinger

Verbandsvorsitzender

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 28.02.2024 eingestellt ist:

Auslegung des geprüften Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Schule und Gebäudewirtschaft

Hinweis: Der geprüfte Jahresabschluss 2022 mit Begründung kann beim Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße, Tiergartenstraße 7a, 64646 Heppenheim, während der Dienstzeiten von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr vom 04.03.2024 bis 15.03.2024 eingesehen werden.

Heppenheim, den 22.02.2024

gez. Landrat Christian Engelhardt

Aktualisierte und erweiterte Ausflugsbroschüre erschienen

Welche Ausflugsziele gibt es im Kreis Bergstraße und welche sind für Seniorinnen und Senioren geeignet?

Mit dieser Frage haben sich die ehrenamtlich engagierten Mitglieder des Arbeitskreises „Seniorenfreundlicher Kreis Bergstraße“ in den letzten Monaten und Jahren intensiv befasst. Das Ergebnis haben sie nun kürzlich vorgestellt: Die aktualisierte und erweiterte Broschüre „Ausflugsziele Auflage 2023“.

„Die Broschüre zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit unserer Region und zwar so, dass sie wirklich für alle Altersgruppen erlebbar ist. Sie enthält zahlreiche interessante Orte, bei denen sich ein Besuch definitiv lohnt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in den Seniorenbeirat beziehungsweise den Arbeitskreis ‚Seniorenfreundlicher Kreis Bergstraße‘ einbringen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass ältere Menschen in unserem Landkreis ein selbstständiges und würdevolles Leben führen können“, so Landrat Christian Engelhardt bei der Vorstellung der neuen Broschüre.

Die neue Auflage der Broschüre umfasst insgesamt 45 interessante und loh­nenswerte Ausflugsziele im Kreis Bergstraße sowie in der Metropolregion Rhein-Neckar. Bei der Auswahl wurde eine Vielzahl an Kriterien, unter anderem Anfahrt, Sehenswertes, Bodenbeschaffenheit (auch für Rollatoren etc. geeignet) und Rast- und Einkehrmöglichkeiten recherchiert, beschrieben sowie persönlich in Augenschein genommen.Die Broschüre soll dabei unterstützen, ein geeignetes Ausflugsziel zu finden.

Der Druck der Broschüre ist in Arbeit. Sie werden dann an zentralen Stellen in den Gemeinden und Städten des Kreises, wie etwa in Rathäusern und Seniorenstätten, ausgelegt.

Digital ist die Broschüre unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-bergstrasse.de/kreisseniorenbeirat.