Neuerlass der Gebührensatzung zur gemeindlichen Friedhofssatzung
Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Hohenwart und die dazugehörigen Bestattungseinrichtungen wurde von der Verwaltung neu kalkuliert. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, mit höchstens 1.300,00 € (86,666667 €/Jahr) für die Familiengräber auf 15 Jahre zu rechnen. Die anderen Grabarten sollen entsprechend nachkalkuliert werden. Basis und Grundlage bleiben die in der Kalkulation ermittelten Zahlen.
In der letzten Sitzung wurde die Kalkulation nochmals mit den neu kalkulierten Zahlen vorgestellt. Der Marktgemeinderat hat den Punkt erneut zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten, die Gebührensätze allgemein verträglich zu gestalten, zu überprüfen.
Laut Verwaltung ist dies in der Kürze der Zeit nicht möglich, sodass der Punkt frühestens in der Januar-Sitzung 2025 behandelt werden kann.
Bundestagswahl (Bestellung der Gemeindewahlleiter und Erfrischungsgeld)
Am Sonntag, den 23.02.2025 finden vorgezogene Bundestagswahlen statt.
Der Marktgemeinderat bestellt hierfür als gemeindliche Wahlleiterin Frau Barbara Pichler und als ihre Stellvertreterin Frau Katharina Gabriel. Die Höhe des Erfrischungsgeldes einheitlich für alle Wahlhelfer wird für die Bundestagswahl 2025 auf 40 Euro festgelegt.
Zuschussantrag für eine Baumaßnahme des SV WF 90
Der SV WF 90 hat in den letzten Monaten das Vereinsheim in Freinhausen um einen Anbau erweitert und einen neuen Pelletofen mit Außenkamin eingebaut.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18.665,59 Euro.
Der Marktgemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Baumaßnahme mit 3.733,12 € zu fördern (20 % der Gesamtsumme).
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Geschäftsstelle an den Markt Hohenwart
Seit 01.01.2024 wird die Geschäftsstelle des Zweckverbands komplett in der Bauverwaltung des Marktes Hohenwart betreut. Hierzu wurde in der Bauverwaltung eine zusätzliche Stelle geschaffen. Die Kosten für die Übertragung der Amtsgeschäfte an die Verwaltung (32 Stunden pro Woche) werden dem Zweckverband in Rechnung gestellt.
Der Zweckvereinbarung wurde zugestimmt.
Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10) - 31. Änderung mit Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien
Der Planungsausschuss der Planungsverbandes Region Ingolstadt hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 den Entwurf zur Neuaufstellung des Kapitels 6.2 - Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 - Allgemeines sowie 6.2.2 - Windenergie des Regionalplanes gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10) beschlossen.
Die Fortschreibung des Kapitels 6.2 - Erneuerbare Energien dient dessen erstmaliger Erstellung sowie der Anpassung des Regionalplanes an Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes Bayern in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung und bildet einen Baustein der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes.
Die Änderung des Regionalplanes Ingolstadt liegt in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 28.02.2025 bei der Regierung von Oberbayern und in den Landratsämtern Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie bei der Stadt Ingolstadt aus. Gleichzeitig kann die Änderung auch im Internet eingesehen werden. Die Beteiligungsfrist endet am 28.02.2025.
Der Markt Hohenwart ist im südlichen Gemeindegebiet (Gemarkung Koppenbach) von den Planungen zu vorrangigen Windenergiegebieten betroffen.
Das geplante Vorranggebiet WK 66 umfasst dabei eine Gesamtfläche von 27,0 ha. Auf den Bereich des Marktes Hohenwart fallen dabei 7,8 ha. Die restlichen Bereiche liegen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Pfaffenhofen und den Gemeinden Gerolsbach und Scheyern.
Westlich von Englmannsberg ist das Vorranggebiet WK 68 mit einer Gesamtfläche 146,9 ha geplant. Von dieser Fläche werden 55,4 ha bereits mit den Flächennutzungsplänen „Windenergie“ der Gemeinden Gerolsbach und Hohenwart überlagert. Im Gebiet des Marktes Hohenwart liegt das Vorranggebiet WK 68 mit einer Fläche von ca. 65 ha.
Der Marktgemeinderat hatte gegen die vorgestellte Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt keine Einwände.
Kosten der neu gesetzten Pfosten in der Einmündung Hohenwarter Straße / Am Peuernfleck
Marktgemeinderatsmitglied Wenzeslaus Hackl hat die Bauverwaltung in der Sitzung am 21.10.2024 aufgefordert, eine Kostenaufstellung für die gesetzten Pfosten in Freinhausen, Einmündung von der „Hohenwarter Straße“ in die Gemeindestraße „Am Peuernfleck“ zu erstellen. Diese wurde dem Marktgemeinderat nun vorgelegt.
Die Straße „Am Peuernfleck“ fällt nicht unter den Begriff „verkehrsberuhigter Bereich“.
Um gesetzlich auf der sicheren Seite zu stehen, hat sich die Verwaltung für die Pollervariante entschieden.
Auch wurde in der Sitzung angemerkt, dass die Poller einfach rausgeschraubt werden können. Sie wurden einfachheitshalber nur eingeschraubt, um schneller wechseln zu können. Mittlerweile wurden die Poller eingeklebt und können nur mit Gewalt entfernt werden.
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 - Thierham "Seibersdorfer Straße" - Aufstellung und Billigung des Planentwurfs
Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.07.2024 die Aufstellung zur 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 1 - Thierham beschlossen. Durch die Änderung soll eine gezielte Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 814, Gemarkung Seibersdorf erfolgen.
Im Rahmen der Planung wurde die Lage der nördlichen Zufahrt geprüft. Eine Änderung der Zufahrt ist wegen der geplanten Bebauung, der Böschung zur Kreisstraße PAF 4 (Regensburger Straße) sowie zur Kreisstraße selbst nicht möglich.
Aufgrund von Berichten in der Tagespresse bzw. im Mitteilungsblatt haben sich die Anwohner der Seibersdorfer Straße bzw. des Ulmenwegs in einem gemeinsamen Schreiben vom 25.11.2024 an den Markt Hohenwart gewandt. Die Anwohner befürchten, dass durch die Nachverdichtung das öffentliche Kanalnetz überlastet werden könnte. Ferner steht die Planung nicht im Verhältnis zur umliegenden Bebauung. Ursprünglich waren nur ein Doppelhaus bzw. ein Einzelhaus auf dem Bauplatz geplant.
Die Verwaltung hat den Einwand, der Überlastung des Kanalnetzes durch ein Ingenieurbüro überschlägig hydraulisch überprüfen lassen. Die Berechnung kommt zu dem Ergebnis, dass zu befürchten ist, dass sich bei zukünftig voraussichtlich häufiger auftretenden Starkregenereignissen die Auslastung der Mischwasserkanalisation im Bereich der Pfaffenhofener Straße sowie der Gärtnerei Fahn verschlechtern wird.
Nach hinreichender Diskussion über die Anzahl an Wohnungen und die generelle Höhe des Hauses beauftragte der Marktgemeinderat die Verwaltung, das Gespräch mit dem Planungsbüro zu suchen um über eine Überplanung, hinsichtlich der Höhe, des Unfallschwerpunktes an der nördlichen Zufahrt, mögliche Probleme bei der Abwasserableitung sowie die Geländehöhe zu besprechen. Die Bedenken der Nachbarn und des Marktgemeinderates bzw. des Bauausschusses sollen in dem Gespräch erläutert werden.
Jahresrückblick des Ersten Bürgermeisters
Bürgermeister Jürgen Haindl gab einen kleinen politischen Rückblick auf das Jahr 2024 und bedankte sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung vor allem bei der Verwaltung sowie den Marktgemeinderäten.
Bekanntgaben und Anfragen
| - | Dritte Bürgermeisterin Andrea Widl fragt an, wann der neue Radweg Richtung Recyclinghof freigegeben wird, da dieser bereits fertig aussieht. Mitglied des Marktgemeinderates und Mitarbeiter im Tiefbauamt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Martin Reis erklärt, dass der Radweg freigegeben wird, sobald das Geländer fertig ist. |
| - | Zweiter Bürgermeister Thomas Rolnik merkt an, dass der Termin zur Schuleröffnung (Freitagnachmittag) etwas unglücklich gelegt wurde, da viele Interessierte auch am Freitagnachmittag arbeiten müssen. Die Verwaltung wird überprüfen ob der Termin eventuell auf einen Samstagvormittag gelegt werden kann. |
| - | Mitglied des Marktgemeinderates Elke Molitor-Hirner informiert das Gremium, dass diese in den letzten Tagen mit dem Verein „Familien in Not e.V.“ in Kontakt stand. Hier können für das Hochwasser im Juni 2024 ab einer Schadenshöhe von 10.000 € Anträge für Spenden eingereicht werden. Hier müssen die Antragsteller aber jegliche Einnahmen und Kontostände offen darlegen. Elke Molitor-Hirner bittet Bürgermeister Jürgen Haindl bei der Caritas Neuburg-Schrobenhausen nachzufragen, wie die Spendenverteilung dort gehandhabt wird. |
| - | Mitglied des Marktgemeinderates Andreas Döhner fragt an, wie es zur Veräußerung der Fläche Fl.Nr, 1163, Gemarkung Freinhausen zwischen einer Privatperson und dem Landkreis Pfaffenhofen kam. Bürgermeister Jürgen Haindl erklärt kurz den Sachverhalt. Mitglied des Marktgemeinderates Andreas Döhner appelliert an dieser Stelle, dass der Landkreis hier mehr Fingerspitzengefühl haben sollte. |