I. Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 08.12.2025 beschlossen den
Bebauungsplan Nr. 52 – Klosterberg „Sondergebiet Strassacker“
und folgende Grundstücke umfasst: Fl.Nr. 115 (Teilfläche) sowie Teilflächen der Fl.Nr. 116 (ST2043) bzw. Fl.Nr. 114 (Feldweg) jeweils der Gemarkung Klosterberg zu ändern.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden:
Welsch+Egger Landschaftsarchitekten Partmbb, Freising
II. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 05.01.2026 bis 09.02.2026 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.