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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 – Hohenwart „Schulstraße“

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 23.01.2023 beschlossen den

Bebauungsplan Nr. 24 - Hohenwart „Schulstraße“

zu ändern.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Bauplanungsbüro Mathias Brückner, Leipzig.

Der Planentwurf einschließlich Begründungwurde am 23.01.2023 vom Marktgemeinderat Hohenwart gebilligt. Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 09.03.2023 bis 11.04.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Markt Hohenwart
Hohenwart, 28.02.2023
gez.
Haindl
1. Bürgermeister