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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 10/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert

Fachkräfte aus den Kitas des Landkreises nahmen Anfang März am Workshop Strom und Energie teil. Netzwerkkoordinatorin Eveline Zartner (5.v.r.) konnte dazu Carsten Möller (re.) als Referent begrüßen.

Geflügelpest - Landkreis Pfaffenhofen erlässt Allgemeinverfügung

Aufgrund eines Geflügelpestausbruchs im Landkreis Kelheim (Gemeinde Train), richtet das Veterinäramt eine Überwachungszone im östlichen Gemeindegebiet Münchsmünster, nämlich die Ortsteile Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel, Münchsmünster und Niedermühle betreffend ein.

Aufstallungspflicht

In diesen Ortsteilen gilt ab 02.03.2023 eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Hygienemaßnahmen

Zusätzlich müssen innerhalb der Überwachungszone folgende Hygienemaßnahmen eingehalten werden:

  • Grundsätzlich dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein- noch herausgebracht werden.
  • Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.
  • Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu sowie auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.

Gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten sind dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen (08441/27-5220).

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.

3. Auflage der Broschüre PFLEGE ZU HAUSE erschienen

Die Arbeitsgruppe „Inklusion, Pflege, Behinderung“ des Bündnisses für Familie hat bereits im Jahr 2017 eine Broschüre erarbeitet, die über alle wichtigen Themen im Bereich der häuslichen Pflege im Landkreis Pfaffenhofen informiert. Nun erscheint die Broschüre in der dritten, geänderten und aktualisierten Auflage. Unter anderem wurden die Angaben zu den finanziellen Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz II aktualisiert und der Einschätzungsbogen zur Beurteilung des Pflegegrades grundlegend überarbeitet.

Landrat Albert Gürtner dankt der Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Broschüre sehr herzlich. „Die Zusammensetzung der Bevölkerung im Landkreis Pfaffenhofen verändert sich. Immer mehr ältere Menschen, die auf Unterstützung im Alltag und Pflege angewiesen sind, leben hier. Mir ist es wichtig, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend darüber informieren können, wo sie sich professionell zum Thema Pflege beraten lassen können, welche Ansprüche sie haben und wo sie Unterstützung bei der täglichen Pflege erhalten“, so der Landrat.

„Natürlich können nicht nur Seniorinnen und Senioren auf Unterstützung angewiesen sein. Ein Kapitel der Broschüre widmet sich deshalb auch den Besonderheiten bei der Pflege von Kindern und Jugendlichen,“ so Helga Inderwies, Leiterin der Arbeitsgruppe. „Unser Ziel ist es, mit dieser Broschüre umfassend und mit regionalem Bezug zum Thema Pflege zu informieren.“

Weitere Themen sind unter anderem „Ausländische Betreuungskräfte“, „Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege“ sowie „Arbeitnehmerrechte“ für pflegende Angehörige. Zudem werden Informationsmöglichkeiten im Landkreis Pfaffenhofen, aber auch auf Bayern- bzw. Bundesebene benannt.

Die neue Pflegebroschüre ist im Landkreis Pfaffenhofen bei allen Gemeinden, Beratungsstellen, wie z. B. Caritas Pfaffenhofen oder Regens Wagner Offene Hilfen, Alten- und Pflegeheimen, bei den ambulanten Pflegediensten sowie beim Pflegestützpunkt des Landkreises kostenlos erhältlich. Zusätzlich kann die Broschüre auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/familie/buendnis-fuer-familie/buendnisprojekte/broschuere-pflege-zu-hause/ heruntergeladen werden.

Bei Bedarf kann die Broschüre kostenlos im Landratsamt unter Tel. 08441 27-467 oder familie@landratsamt-paf.de angefordert werden.

Wohngeldreform: Mehr Wohngeld seit 1. Januar 2023

Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz und damit die Wohngeldreform in Kraft getreten. Durch eine Anpassung der Wohngeldformel mit Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente wird bundesweit eine Verdreifachung der Berechtigten von jetzt 600.000 auf zwei Millionen Haushalte erwartet.

„Im Landkreis Pfaffenhofen ergeben sich zusätzlich Änderungen für Geisenfeld und Wolnzach bei den Mietstufen. Diese wurden von Mietstufe 2 auf Mietstufe 3 angehoben, was sich zusätzlich positiv auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt“, so Verena Fuchs, Leiterin der Wohngeldbehörde am Landratsamt.

Durch die Wohngeldverbesserungen profitieren die bestehenden Wohngeldhaushalte, es kommen aber auch neue Haushalte erstmalig oder erneut hinzu. Verena Fuchs: „Das heißt, Bürgerinnen und Bürger mit einem kleinen Einkommen oder einer geringen Rente dürfen seit diesem Jahr mit einem Zuschuss des Staates rechnen.“ Beantragen können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen das Wohngeld beim Landratsamt Pfaffenhofen.

Wer von der Reform profitiert

Schon jetzt machen Rentnerinnen und Rentner mit etwa 50 % rund die Hälfte der Wohngeldempfänger aus. Dieser Anteil könnte sich durch die Reform weiter erhöhen. Daneben dürften vom neuen Wohngeld vor allem auch Familien und Alleinerziehende profitieren. Bisher ging es um kleine Haushaltseinkommen, künftig, so die Einschätzung von Experten, dürfte aber auch die untere Mittelschicht profitieren. Wohngeld in Form von Mietzuschuss zahlt der Staat übrigens auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.

Empfehlung der Wohngeldbehörde

Ob jemand wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Berechnung ab. Nachdem wir davon ausgehen, dass auch Familien mit mittlerem Einkommen inzwischen die Kriterien erfüllen könnten, raten wir den Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch die Mietkosten belastet fühlen, einen Wohngeldantrag zu stellen.

Wie hoch die Zuschüsse sind

Für Menschen mit einer kleinen Rente oder einem niedrigen Einkommen geht es um richtig viel Geld. Laut Gesetz steigt das Wohngeld um mehr als 100 % von aktuell durchschnittlich 180 Euro im Monat auf 370 Euro im Monat - das ergibt statt 1.960 Euro 4.400 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes ist es, dass Haushalte im Schnitt höchstens 40 % ihrer Rente beziehungsweise ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Bisher liegt dieser Anteil in der Spitze vor allem in einer Stadt wie München bei gut 50 %.

Wie das Wohngeld berechnet wird

Ob man den Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt davon ab, in welcher Gemeinde, Markt oder Stadt man wohnt und wie hoch dort die Mieten sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und wie hoch das gesamte Bruttoeinkommen des Haushalts ist. Ab 2023 werden die Obergrenzen für das Einkommen deutlich angehoben.

Welche Rolle die Miethöhe spielt

Auch hier gelten Obergrenzen - je nachdem, wo man wohnt. Alle Städte und Gemeinden sind dafür wie bisher in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Stadt Pfaffenhofen gehört zu Mietstufe 4. Manching ist in der Mietstufe 5 und der restliche Landkreis befindet sich seit 01.01.23 in Mietstufe 3.

Was mit den Heizkosten ist

Mit der Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente werden die Heizkosten mit einem fixen Betrag in der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Anhebung der Einkommensgrenzen

Durch die Ausweitung der Leistungen verschieben sich die Einkommenshöchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht, nach oben. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder staatliche Grundsicherung bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft enthalten ist.

Was für Eigentümer gilt

Rund 90 % der Wohngeldempfänger leben in Miete, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite bezahlen zu können. Man spricht dann aber nicht von Mietzuschuss, sondern vom Lastenzuschuss.

Antrag auf Wohngeld

Der Antrag auf Mietzuschuss kann auch online gestellt werden. Näheres hierzu findet man auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter Online-Services. Ein Online-Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss ist derzeit noch nicht möglich.

Weiterhin können Anträge auch über die jeweilige Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltung sowie beim Landratsamt direkt eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen das Landratsamt Pfaffenhofen (E-Mail Wohngeld@landratsamt-paf.de).

Bearbeitungsdauer

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. „Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Wir bemühen uns daher, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen, können Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen“, so Verena Fuchs.

Wie Kinder zu kleinen Forschern in den Kitas werden

Kinder sind neugierig, haben tausend Fragen, wollen Dinge ausprobieren und die Welt entdecken. Um die Kinder in ihrem Forschungsdrang gezielt weiter zu ermutigen, wurde im Landkreis Pfaffenhofen schon vor 13 Jahren das Haus der kleinen Forscher eingerichtet. Mit verschiedenen Workshops gibt die Bildungsinitiative Anleitung für die Lernbegleitung in Kindertageseinrichtungen. Die Fachkräfte können den Mädchen und Jungen so Aha-Erlebnisse, gemeinsame Erfolge und Freude am Lernen vermitteln. Ansprechpartner als Netzwerkkoordinatorin ist im Landratsamt Pfaffenhofen Eveline Zartner von der Abteilung Familie, Jugend, Bildung.

Anfang März nahmen 15 Fachkräfte aus den Kitas des Landkreises am Workshop Strom und Energie teil. Den Teilnehmerinnen wurden dabei Praxisideen, Anregungen und Hintergrundwissen zum Thema und zur pädagogischen Umsetzung vermittelt. Trainiert wurden sie mit viel Wissen und Spaß von Carsten Möller.

Das Haus der kleinen Forscher ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Bildungsinitiative. Der Sitz der Stiftung befindet sich in Berlin. Im Landkreis Pfaffenhofen sind derzeit 140 Fachkräfte in 44 Kitas beim Haus der kleinen Forscher aktiv.

Das pädagogische Personal in den Kitas forscht dabei mit den Kindern in den unterschiedlichsten Bereichen. Inhalte des Forschens sind unter anderem Forschen mit Wasser und Luft, Forschen mit Sprudelgas, Magneten und viele andere MINT-Themen, d.h. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Gemeinsam mit den Mädchen und Jungen beobachten und erforschen die Fachkräfte Phänomene in ihrem Alltag. „Dabei werden auch eine Reihe weiterer Kompetenzen, die die Kinder für ihren späteren Lebensweg benötigen wie lernmethodische Kompetenz, Sprach- und Sozialkompetenz, Feinmotorik und ein Zugewinn an Selbstbewusstsein und innerer Stärke gefördert“, so Eveline Zartner.

Frühe Bildung sei ein Schlüssel, um Herausforderungen einer komplexen Welt erfolgreich zu begegnen, und folge dabei dem Ansatz des entdeckenden und forschenden Lernens. Zartner: „Denn beim gemeinsamen Forschen gestalten Kinder Bildungsprozesse aktiv mit und erleben sich dadurch im Alltag als selbstwirksam. Beim forschenden Lernen können Mädchen und Jungen Problemlösekompetenzen entwickeln.“

Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen Kinder in ihren Kitas beim Entdecken, Forschen und Lernen. Sie erleben selbst die Faszination des eigenen Forschens und erweitern ihre Kenntnisse und pädagogischen Kompetenzen.

Die Kita-Fachkräfte bilden sich regelmäßig fort, um mit den Kindern auf Entdeckungsreise durch die Welt der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik zu gehen und zu nachhaltigem Handeln zu befähigen. Viele Fachkräfte und Einrichtungen sind seit Jahren aktiv im Netzwerk und forschen mit sehr großem Engagement mit „ihren“ Kitakindern

Derzeit gibt es 18 verschiedene Workshopthemen. Die Fortbildungen finden regelmäßig im Landratsamt statt. Teilnehmen können interessierte Fachkräfte aus den Kitas des Landkreises. Einige Einrichtungen haben bereits eine Zertifizierung absolviert.

Als finanzieller Unterstützer im Landkreis Pfaffenhofen ist das Manchinger Unternehmen Airbus Defence and Space in die Bildungsinitiative eingebunden.

Bei Fragen ist Netzwerkkoordinatorin Eveline Zartner per E-Mail unter eveline.zartner@landratsamt-paf.de oder Tel. 08441 27-344 zu erreichen.