Erstmals ab 2024 ändert sich der Termin für die Fälligkeit der Wassergebühren-Vorauszahlung. Diese ist nun jeweils bereits
zum 31.03. jeden Jahres fällig (bisher: 30.06.).
Bitte denken Sie deshalb an die rechtzeitige Überweisung der Beträge und vermeiden Sie so Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Am bequemsten ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung; dann werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Gerne können Sie sich diesbezüglich an die Marktkasse Hohenwart wenden.
Vielen Dank.