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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Planentwurfes für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 – Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 11.12.2017 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 - Hohenwart „Thierhamer Moos“ zu ändern bzw. neu aufzustellen. Hierzu wurde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- in der Zeit vom 23.08.2019 bis einschließlich 04.10.2019 die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Wegen der Erweiterung des EDEKA-Einkaufsmarktes wurde das Grundstück Fl.Nr. 465/159, Gemarkung Hohenwart aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 19 - Hohenwart „Thierhamer Moos“ herausgetrennt und in den neuen Bebauungsplan Nr. 53 - Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ eingestellt. Der Bebauungsplan Nr. 53 - Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ ist mit Bekanntmachung vom 02.03.2021 rechtskräftig.

Mittlerweile ist geplant ebenfalls den NORMA-Einkaufsmarkt zu erweitern. Deshalb sollen zwei weitere Flächen aus dem Bebauungsplan Nr. 19 - Hohenwart „Thierhamer Moos“ durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 - Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ integriert werden. Die 1. Änderung des

Bebauungsplan Nr. 53 - Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“

und folgende Grundstücke umfaßt:

FI.Nr. 465/159, 465/160 und 465/236, jeweils Gemarkung Hohenwart

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen.

Der Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht mit schalltechnischer Untersuchung wurde am 30.03.2023 vom Bauausschuss der Marktgemeinde Hohenwart gebilligt.

Der Entwurf mit Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung liegt in der Zeit vom 14.04.2023 bis 17.05.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und die schalltechnische Untersuchung auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter

https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke verfügbar:

- Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Möhler+Partner, Augsburg (Nr. 070-6987-02)

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Markgemeinde Hohenwart
Hohenwart, den 06.04.2023
gez.
Jürgen Haindl
1. Bürgermeister