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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Freiweg

Kläranlage Deimhausen

Schulstraße

Aufgrund umfangreicher Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich Entwässerungseinrichtungen, wurden vom Markt Hohenwart bereits zwei Verbesserungsbeiträge für folgende Baumaßnahmen erhoben:

1.

Umbau der Kläranlage Deimhausen und Überleitung der Abwässer des Ortsteils Deimhausen zur Kläranlage Hohenwart

2.

Neubau Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung in der Schulstraße, 100 lfm von Kreisstraße PAF 13 (Einmündung Schulstraße) bis Schulstraße 3 (Kinderkrippe)

3.

Erneuerung Freiweg, 55 lfm von Freiweg 2 bis 4

Da diese Baumaßnahmen derzeit im Bau bzw. kurz vor Fertigstellung sind, verlangt der Markt Hohenwart Ende April 2025 die 3. Rate des Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung. Diese Rate beläuft sich auf 20 % der Gesamtsumme, womit dann insgesamt 95 % des Gesamtbetrags abgerechnet wurden.

Nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) muss der Aufwand für die Herstellung und auch die Verbesserung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung von den anschlussberechtigten Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden. Es wurde ein vorläufiger umlagefähiger Betrag in Höhe von 2,9 Mio. € ermittelt.

Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze:

- Grundstücksflächenbeitrag je m²:

0,88 €

- Geschossflächenbeitrag je m²:

2,46 €

Beitragspflichtig sind dadurch bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, die tatsächlich an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen oder anschließbar sind.

Der Betrag ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Verbesserungsbescheides zu zahlen.