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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 13.11.2023 beschlossen, für das Gebiet

Solarpark Hohenwart I bei Koppenbach und Rothof

und folgende Grundstücke umfaßt:

PV-Fläche bei Wolfshof/Rothof: Fl.Nr. 466, Gemarkung Koppenbach

PV-Flächen 2-5 bei Koppenbach: Fl.Nr. 155 (TF), 232,233, 234, 236, 327, 238, 239, 240, 349 (TF), 349/2, 350, 352, 353, 354, 355, 360, 388 (TF) und 389, jeweils Gemarkung Koppenbach

eine Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Hohenwart zu erlassen.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Neidl + Neidl Partnerschaft mbH, Sulzbach-Rosenberg. Der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 05.03.2026 vom Bauausschuss des Marktes Hohenwart erneut gebilligt.

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 16.04.2026 bis 08.05.2026 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und der Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/news/amtliche-bekanntmachungen/ abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Die erneute Auslegung ist notwendig geworden, da sich der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans reduziert und sich dadurch die CEF-Flächen geändert haben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke verfügbar:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 05.03.2026

Schutzgut

Art der Information

Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

Boden

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt

Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Klima/Luft

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima

Fläche

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche

Landschaft/Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

Natura 2000

Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials. Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung der Auswirkung der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B. Umweltrelevante Stellungnahmen

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

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Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung, 08.07.2024 und 20.11.2025

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Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz, 10.07.2024/15.07.2024 und 18.11.2025

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Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz, 02.07.2024 und 06.11.2025

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Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutz, 03.07.2024 und 16.10.2025

-

Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht, 15.07.2024

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Landratsamt Pfaffenhofen – fachlicher Naturschutz, 16.06.2024/10.07.2024 und 07.11.2025

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Landratsamt Pfaffenhofen - Natur, Klima, Energie, 15.07.2024 und 03.11.2025

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Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen, 22.07.2024 und 28.10.2025

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Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanung, 21.06.2024 und 14.10.2025

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Planungsverband Region Ingolstadt, 24.06.2024 und 30.10.2025

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Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt – 09.07.2024

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 22.07.2024 und 19.11.2025

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Bayerischer Bauernverband, 03.07.2024

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Bund Naturschutz – OG Reichertshofen, 20.07.2024

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Handwerkskammer für München und Oberbayern, 26.07.2024

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegung abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Markt Hohenwart
Hohenwart, den 08.04.2026
gez.
Rolnik
2. Bürgermeister