Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 13.11.2023 beschlossen, für das Gebiet
Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 58 –
Koppenbach „Solarpark Hohenwart I"
und folgende Grundstücke umfaßt:
PV-Fläche 1 bei Wolfshof/Rothof: Fl.Nr. 466, Gemarkung Koppenbach
PV-Flächen 2-5 bei Koppenbach: Fl.Nr. 155 (TF), 232, 233, 234, 236, 237, 238, 239, 240, 349 (TF), 349/2, 350, 352, 353, 354, 355, 360, 388 (TF) und 389, jeweils Gemarkung Koppenbach
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Neidl + Neidl Partnerschaft mbH, Sulzbach-Rosenberg. Der Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und weiteren Gutachten wurde am 05.03.2026 vom Bauausschuss des Marktes Hohenwart erneut gebilligt. Der Entwurf mit Begründung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und weiteren Gutachten liegen in der Zeit vom 16.04.2026 bis 08.05.2026 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und weitere Gutachten auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/news/amtliche-bekanntmachungen/ abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Die erneute Auslegung ist notwendig geworden, da sich der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 58 – Koppenbach „Solarpark I" reduziert und sich dadurch die CEF-Flächen geändert haben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke verfügbar:
A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 05.03.2026
| Schutzgut | Art der Information |
| Tiere und Pflanzen | Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt |
| Boden | Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
| Wasser | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts |
| Klima/Luft | Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
| Fläche | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche |
| Landschaft/Erholung | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen |
| Natura 2000 | Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura 2000-Gebieten |
| Mensch | Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials. Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
| Kultur- und Sachgüter | Beschreibung der Auswirkung der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
| Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen: | |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung, 08.07.2024 und 20.11.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz, 10.07.2024/15.07.2024 und 18.11.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz, 02.07.2024 und 06.11.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutz, 03.07.2024 und 16.10.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht, 15.07.2024 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – fachlicher Naturschutz, 16.06.2024/10.07.2024 und 07.11.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen - Natur, Klima, Energie, 15.07.2024 und 03.11.2025 |
| - | Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen, 22.07.2024 und 28.10.2025 |
| - | Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanung, 21.06.2024 und 14.10.2025 |
| - | Planungsverband Region Ingolstadt, 24.06.2024 und 30.10.2025 |
| - | Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt – 09.07.2024 |
| - | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 22.07.2024 und 19.11.2025 |
| - | Bayerischer Bauernverband, 03.07.2024 |
| - | Bund Naturschutz – OG Reichertshofen, 20.07.2024 |
| - | Handwerkskammer für München und Oberbayern, 26.07.2024 |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.