1. Bestellung der Kommandanten für die Feuerwehr Freinhausen
Am 23. März 2024 fanden in Freinhausen die Kommandantenwahlen statt. Als 1. Kommandant wurde
Georg Riedmeier und als 2. Kommandant Sebastian Zagler gewählt. Beide sind bereits Kommandanten der Wehr in Freinhausen und wurden von den Kameraden somit in ihrem Amt bestätigt.
Der Marktgemeinderat hat am 15. April 2024 sein Einvernehmen einstimmig erteilt.
2. Antrag der Organisatoren der Podiumsdiskussion in Freinhausen am 10.03.2024 auf Erlass der Kosten für die Sicherheitswache und die Verkehrssicherung
Der Antragsteller hatte seinen Antrag zurückgenommen. Somit entfiel eine Beratung dieses Punktes.
3. Bestellung der Gemeindewahlleiter und Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der Europawahl 2024
Für die Europawahl am 09.06.2024 musste der Marktgemeinderat noch Gemeindewahlleiter bestellen und das Erfrischungsgeld (Entschädigung) für die Wahlhelfer festlegen. Als Wahlleitung wurde Frau Barbara Pichler und als deren Vertretung Frau Katharina Gabriel bestellt. Das Erfrischungsgeld wurde für alle Wahlhelfer der Europawahl 2024 von 35 € auf 40 € angehoben.
4. Maibaumaufstellen im Gemeindegebiet
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung dafür entschieden wie bereits in den letzten Jahren, die Maibäume im kommunalem Auftrag aufstellen zu lassen. Hierfür werden die Maibaumbeauftragten vom Markt Hohenwart beauftragt das traditionelle Maibaumaufstellen am 01. Mai zu organisieren und zu leiten.
5. Haushaltspläne der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet 2024
Der Marktgemeinderat wurde über die Haushaltspläne der Kindertageseinrichtungen informiert. Für den Markt Hohenwart ist derzeit ein Defizitausgleich für alle drei Einrichtungen (Kindergarten Hohenwart, Kindergarten Weichenried und Kinderkrippe Hohenwart) in Höhe von rund 172.000 Euro eingeplant, das aus dem laufenden Haushalt des Marktes Hohenwart finanziert werden muss.
6. Beratung und Beschlussfassung zum IT-Rahmenkonzept
Das IT-Rahmenkonzept für das laufende Jahr wurde beschlossen. Hierin sind u.a. die laufenden Softwarekosten und geplanten EDV-Anschaffungen aufgeführt.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Marktes Hohenwart für das Haushaltsjahr 2024
Das Gesamtvolumen des Haushaltes in 2024 beträgt 25.189.500 Euro.
Aufgeteilt ist dies in den Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben 12.130.800 Euro, der Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2024 13.058.700 Euro.
Die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) bleiben wie im Haushaltsjahr 2023 gleich, bei 360 %.
Der geplante Rücklagenstand zum Jahresende 2024 beträgt 109.661,83 Euro.
Der Schuldenstand zum Jahresende 2024 beträgt 9.847.878 Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.987 Euro
Der ausführliche Vorbericht ist auf der Homepage www.markt-hohenwart.de unter der Rubrik Politik und Verwaltung/Haushalt zu finden. Zudem wird im nächsten Mitteilungsblatt hierüber berichtet.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 – 2027
Außerdem hat der Marktgemeinderat den Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2023 – 2027 verabschiedet.
Der größte Posten im Finanzplan ist der Neubau der Kläranlage in Hohenwart. Der geplante Schuldenstand zum Jahresende 2027 beträgt derzeit 7.055.878 Euro. Der Rücklagenstand zum Jahresende 2027 soll 658.161 Euro betragen.
9. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 – Deimhausen „Süd“ zur Errichtung eines Doppelhauses (E+1) in Deimhausen, Am Anger
Herr Andreas Geiger aus Deimhausen möchte auf einem Bauplatz (Am Anger) ein Doppelhaus mit E+1 und flacher Dachneigung errichten.
Dieser Bauplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.1 - Deimhausen „Süd“(seit 1981 rechtskräftig). Laut diesem sind in diesem Baugebiet nur Einzelhäuser (E+D) zugelassen. Eine Zahl der Wohneinheiten wurde in diesem Baugebiet nicht festgelegt. Im Jahr 1993 wurde für ein Doppelhaus eine Baugenehmigung erteilt und dieses auch errichtet. In diesem Baugebiet sind insgesamt noch vier Grundstücke unbebaut. Eines davon wird vom Markt Hohenwart gepachtet und als Kinderspielplatz genutzt.
Der Antrag von Herrn Geiger wurde bereits dem Bauausschuss des Marktes Hohenwart vorgelegt. Dieser empfiehlt dem Marktgemeinderat den Bebauungsplan zu ändern.
Künftig können also in diesem Baugebiet auch Doppelhäuser mit einer maximalen Bebauung von E+1 mit geringer Dachneigung gebaut werden. Auch einer Änderung der Dachfarbe wird vom Gremium zugestimmt. Die Änderung soll für das gesamte Baugebiet (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 – Deimhausen „Süd“) gelten.
Dem Marktgemeinderat wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung zur Beschlussfassung vorgelegt.
10. Bekanntgaben und Anfragen