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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 18.11.2024 beschlossen den

Bebauungsplan Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“

zu ändern.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von KomPlan Ingenieurbüro, Landshut. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 18.11.2024 vom Gemeinderat des Marktes Hohenwart gebilligt.

Der Entwurf mit Begründungliegt in der Zeit vom 23.04.2025 bis 26.05.2025 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 13 a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung, auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Marktgemeinde Hohenwart
Hohenwart, den 15.04.2025
gez.
Haindl
1. Bürgermeister