In letzter Zeit gingen wieder vermehrt Beschwerden ein, über zurückgelassenen Hundekot und Hundehaaren an öffentlichen Wegen und Plätzen und Hundeurin an Hauswänden.
Wir bitten deshalb die Hundebesitzer von den Hundekotbeuteln Gebrauch zu machen und darauf zu achten, dass Ihr Hund nicht an Hauswände uriniert. Die Beutel können an den „Hundetoiletten“ entnommen und dort entsorgt werden. Wir bitten Sie auch die Haare nach dem Bürsten des Hundes in einem Mülleimer zu entsorgen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung ein Bußgeld bis zu 150 Euro verhängt werden kann.
Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot oder -haare Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayer. Naturschutzgesetz darstellen und entsprechend geahndet werden. Verunreinigungen durch Hundeurin an Hauswänden kann zudem eine Sachbeschädigung darstellen.