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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wir informieren über die zurückliegenden Gemeinderatssitzungen von Januar bis März 2025:

Neuerlass der Gebührensatzung zur gemeindlichen Friedhofssatzung

Die Friedhofsgebühren­satzung für den Friedhof Hohenwart und die dazugehörenden Bestattungseinrichtungen wurden von der Verwaltung neu kalkuliert. Bei den Urnenreihengräbern und dem Urnengemeinschaftsfeld wurde bei der Flächenermittlung mit einem Aufschlag gerechnet, um die Zugangsmöglichkeiten und Aufenthalts­bereiche vor den Gräbern mit einzubeziehen. Als Basis für die Kalkulation dienten die Ergebnisse aus der Jahresrechnung 2024 und die Haushaltsansätze für die Finanzplanungsjahre 2025-2027. Aus diesen Zahlen wurden die durchschnittlichen Aufwandskosten pro Jahr ermittelt und auf die separat zu kalkulierenden Bereiche Erdgräber (inklusive Urnenerdgräber, die sich zwischen den Erdgräbern befinden), Urnenreihengräber und Urnengemeinschaftsgräber analog der Flächen verteilt. Die separaten Kalkulationen sind erforderlich, weil von unterschiedlichen Anschaffungs- und Herstellungs­kosten auszugehen ist.

Es gelten folgende neue Gebührensätze:

a) Grabgebühren

b) Leichenhausgebühren

c) Sonstige Gebühren:

Die Gebühr für die Errichtung eines Grabmales beträgt 61,00 Euro (Arbeitsplatzkosten in Entgeltgruppe 8) (vgl. BKPV 61,12 €/Stunde ab 01.03.2024). Weitere Gebühren für Amtshandlungen sind im jährlichen Verwaltungskostenbeitrag enthalten.

Die Gebührensatzung sollte künftig alle drei Jahre überprüft werden. Marktgemeinderatsmitglied Ernst Amesreiter dankt den ehrenamtlichen Helfern und der dritten Bürgermeisterin für das eingebrachte Engagement um den Friedhof in Hohenwart und betont, dass ohne die geleisteten Ehrenamtsstunden die Umgestaltung des Friedhofs nicht möglich gewesen wäre. Auch Frau Burger von der Verwaltung wird für die Kalkulation der Gebühren und das Erstellen der neuen Friedhofsgebührensatzung gedankt.

Die Satzung kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter www.markt-hohenwart.de unter Politik und Verwaltung, Punkt „Ortsrecht“ eingesehen werden.

Lärmschutzwall B300 Weichenried

Es wurde in den Sitzungen diskutiert, ob die Lärmschutzwand sowohl durch die Gartenbauvereine Weichenried und Hohenwart bepflanzt als auch von Graffitisprayern gestaltet werden kann.

Der Eigentümer der Anlage ist das Staatliche Bauamt Ingolstadt, das sich mit den örtlichen Gartenbauvereinen wegen einer möglichen Bepflanzung in Verbindung setzen wird. Im Nachgang wird dann über Graffitis auf den Restflächen entschieden.

Vortrag von Kommandant Franz Amesreiter und Kreisbrandrat Christian Nitschke über das Hochwasser im Juni 2024

Auf Antrag der CSU-Fraktion berichten Erster Kommandant der Feuerwehr Hohenwart, Franz Amesreiter und Kreisbrandrat Christian Nitschke über die getroffenen Maßnahmen beim Hochwasser im Juni 2024.

Mittels einer Präsentation schilderte der Kommandant ausführlich dem Marktgemeinderat und den zahlreichen Besuchern den zeitlichen Ablauf des Hochwassers Ende Mai/Anfang Juni 2024 von den ersten Meldungen des Deutschen Wetterdienstes und des Hochwassernachrichtendienstes bis zum Ablauf der Hochwasserwelle aus dem Gemeindebereich. Einzelne Absicherungsmaßnahmen wurden dabei erläutert und anhand von Pegelständen definiert. Kommandant Amesreiter stellte dem Marktgemeinderat Ideen und Maßnahmen vor, wie künftig der Hauptort Hohenwart selbst vor Hochwasser geschützt werden könnte. Er dankte der Gemeinde, dass nach dem Hochwasser schon für das nächste Hochwasser Vorbereitungen getroffen wurden und Sandsäcke und auch Big-Pack-Säcke angeschafft wurden und im Lager der Feuerwehr auf den nächsten Einsatz warten. Kreisbrandrat Christian Nitschke berichtete den Zuhörern eindrucksvoll den Ablauf auf Kreisebene, welches Ausmaß das „Vb-Wetterereignis“ im Bereich südlich der Donau und vor allem im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verursacht hat. Im Gemeindebereich Hohenwart waren ca. 60 Häuser direkt vom Hochwasser betroffen. Im Bereich des Marktes Reichertshofen waren es bereits 180 Häuser. Weiter flussabwärts in Baar-Ebenhausen waren 1.800 Anwesen vom Hochwasser bis hin zum Totalschaden betroffen. Im Bereich des Marktes Manching mussten ganze Ortsteile evakuiert werden. Im Landkreis Pfaffenhofen waren insgesamt ca. 20 Quadratkilometer Wohnbebauung durch das Hochwasser an allen Flüssen (Gerolsbach, Ilm, Paar, Wolnzach) betroffen.

Bürgermeister Haindl dankte nach den Erläuterungen der gesamten „Blaulichtfamilie“, die unter anderem in der Marktgemeinde geholfen haben, Menschenleben zu retten und Sach- und Wertgegenstände vor dem Hochwasser zu sichern. Der Markt Hohenwart ist, wie schon mehrmals erwähnt, mit einem „blauen Auge“ davongekommen. Auch wenn die 60 Einzelschicksale eine Tragödie für jeden Einzelnen darstellen. Bürgermeister Haindl erläutert seine Ideen, um künftige Hochwasserkatastrophen zu minimieren. Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft „Hochwasser“, bei der sich kurz nach der Hochwasserkatastrophe verschiedene Gemeinden und Landkreise entlang der Paar beteiligen, hat aus Sicht von Bürgermeister Haindl einen hohen Stellenwert und soll nachhaltig für den gesamten Paarverlauf einen geeigneten Hochwasserschutz (Schwammregion) erzielen. Hierbei beteiligen sich auch verschiedene Hochschulen und Universitäten. Die ARGE soll zeitnah in einen selbständig funktionierenden Verband inklusive einer eigenen Geschäftsstelle umgewandelt werden. Der Freistaat hat hierzu bereits Fördermittel zugesagt. Bürgermeister Haindl dankte hier allen voran den treibenden Kräften MdL Karl Straub und Roland Weigert sowie Landrat Albert Gürtner.

Marktgemeinderatsmitglied Andreas Döhner fragte nach, ob bei dieser ARGE auch die Feuerwehren beteiligt sind. Bürgermeister Haindl verneinte dies. Die Feuerwehren sollen zu einem späteren Zeitpunkt, wie auch Privatpersonen, beteiligt werden. Marktgemeinderatsmitglied Tobias Stark sprach sich dafür aus, dass die Feuerwehren aufgrund der Hochwasserereignisse noch besser mit Material aber auch weiteren Gerätschaften ausgestattet werden sollten. Die Feuerwehr sollte hier einen Anschaffungsplan ausarbeiten und dem Marktgemeinderat vorstellen.

Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft Hohenwart auf Bezuschussung zur Restauration der Vereinsfahne von 1980

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß den gemeindlichen Förderrichtlinien einen Zuschuss von 20 % des Gesamtrechnungsbetrags (laut Angebot 20 % = 1.636,01 Euro) für die Restauration der Fahne zu gewähren.

Bebauungsplan Nr. 20 - Hohenwart "Mischgebiet Industriestraße" - Satzungsbeschluss zur 2. Änderung

Der Gemeinderat des Marktes Hohenwart beschließt die von der Planungsgesellschaft WipflerPlan mbH, Pfaffenhofen gefertigte 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 - Hohenwart „Mischgebiet Industriestraße“ in der Fassung vom 06.02.2025 zusammen mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - als Satzung.

Der Bebauungsplan sowie die Satzung kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter www.markt-hohenwart.de unter Politik und Verwaltung, Punkt „Bebauungspläne“ bzw. „Ortsrecht“ eingesehen werden.

Fortführung des Projektes zur Wasserstoffeinspeisung am Klosterberg

H2Dahoam - Folgeprojekt/Weiterführung von H2Direkt

Herr Stiersdorfer und Frau Domanja von Energienetze Bayern stellen dem Marktgemeinderat die Fortführung des Projektes zur Wasserstoffeinspeisung am Klosterberg vor. Der Marktgemeinderat Hohenwart beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet „Erzeugung von grünem Wasserstoff“. Das geplante Baugebiet umfasst folgende Grundstücke: Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 112 der Gemarkung Klosterberg. Das Baugebiet soll als vorhabenbezogenes Sondergebiet festgesetzt werden. Dem Marktgemeinderat sind Bauleitplan­unterlagen vor dem Verfahren zur Billigung vorzulegen.

Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 12 - Weichenried "Fl.Nr. 22" - Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Hohenwart beschließt am 24.03.2025 den von Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach gefertigte Einbeziehungssatzung Nr. 12 - Weichenried „Fl.Nr. 22“ in der Fassung vom 13.03.2025 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - als Satzung.

Die Satzung kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter www.markt-hohenwart.de unter Politik und Verwaltung, Punkt „Ortsrecht“ eingesehen werden.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 - Thierham "Fl.Nr. 741/3" - Aufstellung und Billigung des Planentwurfs

Für das Grundstück Fl.Nr. 741/3, Gemarkung Seibersdorf wurde beantragt, ein weiteres Wohnhaus errichten zu dürfen. Der Marktgemeinderat Hohenwart billigt zur Errichtung eines Wohnhauses den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet Thierham „Fl.Nr. 741/3“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a BauGB (Verfahren der Innenentwicklung) einzuleiten.

Die Bekanntmachung kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter www.markt-hohenwart.de unter Aktuelles, Punkt „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 - Thierham "Seibersdorfer Straße" - Aufstellung und Billigung des Planentwurfs

Der Marktgemeinderat behandelte seit längerer Zeit einen Antrag zur Nachverdichtung eines Grundstücks in der Seibersdorfer Straße in Thierham. Es sollten ursprünglich zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück errichtet werden. Der Marktgemeinderat Hohenwart hat den Planentwurf wegen Bedenken der Nachbarn nicht gebilligt. Das Gremium schlägt vor, die bebaubare Fläche auf 40 % der Grundfläche zu begrenzen. Gleichzeitig soll die Zufahrt überplant werden. Dem Investor wird nahegelegt, die Anzahl der Wohneinheiten zu reduzieren.

Antrag des Wander- und Verschönerungsverein Hohenwart e.V. auf Zuschuss zu einem mobilen Marktstand mit Küche

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß den gemeindlichen Förderrichtlinien einen Zuschuss von 20 % des Gesamtrechnungsbetrags (laut Angebot 20 % = 1.859,49 Euro) für die Anschaffung eines mobilen Marktstandes zu gewähren.

Maibaumaufstellen im Gemeindegebiet 2025

Der Markt Hohenwart sieht die Maibaumtradition als wichtigen Bestandteil der heimatlichen Brauchtumspflege und lässt die Maibäume im Gemeindebereich deswegen als kommunale Brauchtumsangelegenheit in kommunalem Auftrag aufstellen. Hierzu beauftragt der Markt Hohenwart wieder die Maibaumbeauftragten damit, am 1. Mai 2025 das traditionelle Maibaumaufstellen zu organisieren und zu leiten. Mit der Beauftragung der Maibaumbeauftragten ist gleichfalls verbunden, dass bei begründeten Haftpflicht- und Unfallschäden die kommunale Versicherung einspringt und hierfür keine jeweils eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Die ehrenamtlichen Helfer, die nicht alkoholisiert sein dürfen, haben sich zwingend vor Aufnahme einer Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Aufstellen des Maibaumes in eine Liste mit Angabe von Namen, Vorname, Adresse und Unterschrift einzutragen. Für das Fällen, Bearbeiten und den Transport des Baumes werden nur entsprechend ausgebildete Fachkräfte eingesetzt (z.B. Waldarbeiter oder Feuerwehrleute mit entsprechender Ausbildung). An Winden (falls mit diesen aufgestellt wird) dürfen auch nur dazu unterwiesene und geeignete Personen arbeiten. Sämtliche Geräte müssen vor dem Einsatz überprüft und deren Überprüfung dokumentiert werden. Beim Transport des Maibaumes aus dem Wald zum Lagerplatz und ggf. zum Aufstellort wird der Versicherungsschutz im Rahmen der KFZ-Versicherung durch den Halter des Zugfahrzeuges geklärt, da die "anderweitige Verwendung des Fahrzeuges" nicht automatisch im Rahmen der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung versichert ist. Beim Transport ist durch die Maibaumbeauftragten darauf zu achten, dass das verwendete Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht und die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Beim Transport dürfen sich keine Personen auf dem Baum oder dem Transportwagen befinden. Sämtliche Maibäume sind während jeden Transports vorne und hinten durch ein Feuerwehrfahrzeug abzusichern. Alle Gefahrenbereiche sind während des Fällens, Bearbeitens, Transportierens und Aufstellens in ausreichendem und geeignetem Umfang abzusperren/abzusichern. Die Maibäume haben eine maximale Standzeit von einem Jahr werden unmittelbar nach dem Aufstellen auf ihre Standsicherheit überprüft. Weitere Nachprüfungen (z.B. nach einem Unwetter) übernimmt der Bauhof des Marktes Hohenwart.

Mit all den vorgenannten Maßnahmen soll eine größtmögliche Sicherheit für die Maibäume im Gemeindegebiet Hohenwart erreicht werden. Zudem soll damit den im Umfeld lebenden Anwohnern aufgezeigt werden, dass verantwortungsvoll alles getan wird, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Maibaumbeauftragten werden um eine genaueste Einhaltung sämtlicher vorgenannter Punkte gebeten, da diese zwingende Voraussetzung dafür ist, dass der kommunale Versicherungsschutz gewährleistet werden kann. Der Versicherungsschutz besteht nur für die zivilrechtliche, nicht jedoch strafrechtliche Haftung. Die strafrechtliche Haftung ist immer eine persönliche Haftung, für die kein Versicherungsschutz möglich ist. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen ehrenamtlichen Tätigen und Tätigkeiten.

Falls sich beim Maibaumaufstellen ein Unfall ereignen oder ein Schaden entstehen sollte, ist dies genauestens zu dokumentieren (Fotos, Niederschrift zum Unfallhergang mit Schaden) und umgehend der Gemeinde zu melden. Der Schaden wird dann vom Markt Hohenwart an die Versicherung weitergegeben. Bei einem Personenschaden (der hoffentlich nie passieren wird), haben sich die Maibaumbeauftragten unverzüglich nach Schadensereignis telefonisch zu melden. Hierfür ist eine telefonische Erreichbarkeit der Gemeinde am 1. Mai gewährleistet.

Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung - Erhebung der 3. Rate (20 %)

Aufgrund umfangreicher Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich Entwässerungseinrichtungen, wurden vom Markt Hohenwart bereits zwei Verbesserungsbeiträge erhoben. Da diese Baumaßnahmen derzeit im Bau bzw. kurz vor Fertigstellung sind, wird der Markt Hohenwart Ende April 2025 eine 3. Rate des Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung verlangen. Diese Rate beläuft sich auf 20 % der Gesamtsumme, womit dann insgesamt 95 % des Gesamtbetrages abgerechnet wurden.

Information über die geplanten Sanierungs- und Ausbauarbeiten an den Bundesstraße 300 und 13 im Bereich von Starkertshofen

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt plant für die Bundesrepublik Deutschland die Anschlussstelle B300/B13 Richtung Ingolstadt auszubauen und auf der B300 sowie auf der B13 in diesem Bereich eine Fahrbahnsanierung durchzuführen. Die Baustelle soll in 4 Abschnitten von Mitte Juni 2025 bis Anfang Oktober 2025 abgewickelt werden. Es ist unteranderem geplant das 300 Meter lange Teilstück der Fahrbahn der Bundesstraße 300 und einhergehende Vollsperrung auf Höhe Anschlussstelle B13 (Ingolstadt) in 6 Arbeitstagen um den 15. August 2025 zu sanieren. Der Verkehr soll dabei weitläufig umgeleitet werden. Jedoch ist es unvermeidbar, dass auch die Ortsdurchfahrt von Freinhausen (ST2048) als Umleitungsstrecke herangezogen wird. Während der Bauphase wird dann die komplette Ortsdurchfahrt auf 30 km/h beschränkt.

Verschiedene Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Jürgen Haindl informiert am 27.01.2025 den Marktgemeinderat über den Artikel im Donaukurier zu den neuen, von der Energie Südbayern GmbH (ESB) aufgestellten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Hohenwart. Ein Geschenk an die Paartal Energie GmbH, die neue, landkreisübergreifende Energiegesellschaft, sind diese nicht direkt. Die ESB investiert in die Ladeinfrastruktur (LIS) und es wird das Branding (der Auftritt) der Paartal Energie GmbH verwendet. Über die ESB erfolgt die Strombelieferung und der technische Betrieb, bis die Paartal Energie GmbH dies selbst übernehmen kann.

Von verschiedenen Marktgemeinderatsmitgliedern wurden jeweils Anfragen zur Ausrichtung eines Festes für alle beteiligten Helferinnen und Helfer bei der Bewältigung der Hochwassers 2024 gestellt. Nach mehrfachen Überlegungen wird das Helferfest am Bürgerfestsonntag, 3. August 2025 stattfinden. Die Verwaltung wird hierzu entsprechend einladen.

Zweiter Bürgermeister Thomas Rolnik stellte eine Anfrage zum aktuellen Stand bezüglich der Erstellung eines Wertgutachtens für die Zwickl-Brauerei. Bürgermeister Jürgen Haindl verweist auf die Behandlung dieses Themas in der nicht öffentlichen Sitzung.

Dritte Bürgermeisterin Andrea Widl stellte den Antrag, auf dem Marktplatz neben den vorhandenen Mülleimern zusätzlich Aschenbecher aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt zusätzliche Aschenbecher zu organisieren.

Dritte Bürgermeisterin Andrea Widl stellte den Antrag bei der Verwaltung, die Obstbäume vor der Erntesaison zur „allgemeinen Ernte“ mit Bändern zu markieren. Der Marktgemeinderat hält die einheitliche Markierung von Streuobstbäumen, deren Früchte der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, für eine gute Sache und genehmigt die Beschaffung von entsprechenden gelben Bändern. Dies soll über das Mitteilungsblatt und die Auftritte des Marktes Hohenwart in den sozialen Medien entsprechend publik gemacht werden.

Marktgemeinderatsmitglied Michael Petz hat eine Anfrage bezüglich des Banners der Fa. BGS, welches die Sicht an der Ampel zur Schule doch deutlich einschränkt und verrutscht werden soll. Bauamtsleiter Florian Schröder erklärt, dass dies zeitnah erfolgen wird. In diesem Zuge wird von der Verkehrsschau an der Schule zusammen mit der Polizei berichtet. Die Situation an der Schulstraße zeigt sich für die Polizisten vor Ort äußerst gesittet und ruhig. Sofern die Autofahrer beim Einbiegen in die Parkplatzreihe noch blinken würden, wäre aus verkehrspolizeilicher Sicht überhaupt nichts zu bemängeln. Es wird jedoch angeregt, die Schrägparkplätze doch zu markieren, da bei ordnungsgemäßem Parken ohne übertriebenen Abstand deutlich mehr Fahrzeuge auf der Parkfläche Platz finden würden. Die Geschwindigkeitsreduzierung an der ST2043 durch Versetzung des Ortseingangs in Richtung Nord-West außerhalb der Werkstätten, Förderstätten und Wohnheime der Regens-Wagner-Stiftung, welche beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm beantragt wurde, verzögert sich personalbedingt da die zuständige Stelle erst ab Juli 2025 durch einen Nachfolger besetzt ist.

Zweiter Bürgermeister Thomas Rolnik hat eine Anfrage zum Friedhofstor, welches nicht mehr richtig schließt. Ebenso fragt er an, ab wann die Gießkannen wieder am Friedhof bereitstehen und wann das Wasser aufgedreht wird. Der Bauhof wird beauftragt, das Tor wieder richtig einzustellen. Wasser und Gießkannen stehen wieder zur Verfügung, sobald die Nächte frostfrei sind.

Marktgemeinderatsmitglied Martin Reis hat eine Anfrage wegen der auf LED umgerüsteten Straßenbeleuchtung, da es direkt außerhalb des Streukegels der Lampen komplett finster ist. Dieses Problem ist bekannt und hängt mit dem Leuchtmittel als solches zusammen. Der Streuwinkel ist bei LED-Lampen nicht änderbar. Wohl aber könnte die Richtung nachjustiert werden. Das Problem mit den Dunkelheitszonen zwischen den einzelnen Lampen wird erfasst, ggfs. müssen hier weitere Lampen aufgestellt werden.