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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 19/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert:

Ausgaben in der Jugendhilfe steigen weiter

Die Ausgaben bei der Jugendhilfe sind auch im Jahr 2022 weiter gestiegen. Wie Elke Dürr, Leiterin der Abteilung „Familie, Jugend, Bildung“ am Landratsamt Pfaffenhofen bei der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitteilte, betrugen die Gesamtausgaben der Jugendhilfe 2022 14,18 Mio. Euro. Die Einnahmen lagen bei 3,2 Mio. Euro, so dass sich eine Nettobelastung für den Landkreis in Höhe von knapp 11 Mio. Euro ergibt. Der Zuschussbedarf bewegt sich damit um 2,9 % oder 310.000 Euro über dem Wert aus 2021.

Ein Großteil der Mehrausgaben liegt am gestiegenen Fallaufkommen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Der Allgemeine Soziale bei der Jugendhilfe ist die zentrale Anlaufstelle für junge Menschen, Mütter, Väter und andere Familienangehörige, die Rat und Unterstützung suchen. Im Jahr 2022 wurden dabei u.a. 859 Familien betreut, 275 Gefährdungseinschätzungen durchgeführt und 41 Kinder in Obhut genommen.

Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind in 2022 580.000 Euro an Mehrausgaben im Vergleich zu 2021 zu verzeichnen. Insgesamt fielen für diesen Bereich im letzten Jahr 5,3 Mio. Euro an Ausgaben an. „Corona hat hier eindeutig Spuren hinterlassen. Kinder, zunehmend auch jüngere, wollen teilweise ihr Zimmer nicht mehr verlassen, nicht mehr in die Schule gehen, bekommen Panikattacken, Depressionen und Angstzustände“, berichtet Elke Dürr. Bei solchen Fällen sei eine Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe sehr wichtig.

Leider nehme es auch immer mehr zu, dass man Kinder, auch kleine, aufgrund unzumutbarer Zustände aus ihren Familien herausnehmen muss. Elke Dürr: „Oftmals haben die Eltern mit Alkohol und Drogen zu kämpfen. Zum Glück haben wir ein gutes Netz an Bereitschaftspflegeeltern, bei denen man in Notfällen Kinder sehr gut unterbringen kann.“

Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung „Familie, Jugend, Bildung“ im letzten Jahr für 538 Minderjährige die Beistandschaft übernommen, für 41 Minderjährige die Amtsvormundschaft und für 47 die Ergänzungspflegschaft. Sie stellten zudem 536 Beurkundungen (z.B. der Vaterschaft oder der gemeinsamen elterlichen Sorge) aus, zahlten in 653 Fällen Unterhaltsvorschuss aus und nahmen dabei rund 1,6 Mio. Euro an Unterhaltsgeld ein und leiteten es an die Berechtigten weiter. Des Weiteren wirkten die Fachleute bei vier Adoptionen und einer Stiefelternadoption mit.

In Vollzeitpflege betreute das Amt insgesamt 66 Kinder und deren Pflegefamilien sowie die Herkunftsfamilien. Im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfen wurden 232 Familien betreut.

Im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung, eine Anlaufstelle für Eltern vor, während und nach der Trennung, bei Fragen zur Regelung der elterlichen Sorge, Umgangskontakten und zur Vermittlung von Hilfen für Kinder in Scheidungssituationen, wurden im Jahr 2022 551 Familien unterstützt.

Die anschließend vorgestellten Haushaltsansätze für das Jahr 2023 orientieren sich weitgehend am Ergebnis aus dem letzten Jahr. Elke Dürr rechnet dabei mit einem weiteren Anstieg der Nettoaufwendungen des Landkreises in Höhe von 430.000 Euro bzw. 3,8%. Der solide aufgestellte Jugendhilfehaushalt überzeugte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die einstimmig grünes Licht für die weiteren Beratungen im Kreistag gaben.

Vorschlagsliste für die Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt aus

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner letzten Sitzung mittels einer Wahl eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt des Jugendschöffen erstellt. Diese Liste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vorgeschlagenen Personen liegt nun in der Zeit vom 08.05.2023 bis 15.05.2023 während der üblichen Bürostunden in der Abteilung Familie, Jugend, Bildung im Landratsamt Pfaffenhofen, 1. Stock, Zimmer C110, zur Einsicht auf. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll der Abteilung Familie, Jugend, Bildung mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach den geltenden Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden dürfen.

Tausch-Kreis-PAF trifft sich in Pfaffenhofen

Auch im Mai findet das Monatstreffen des Tausch-Kreises-PAF wieder in Pfaffenhofen statt. Ob bereits Mitglied oder an der Tauschidee interessiert, eingeladen sind dazu wieder alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Treffen findet am Mittwoch, 17. Mai, 19:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Hauptplatz 22 in Pfaffenhofen statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wie bei den Treffen üblich, wird das Organisationsteam wieder Fragen rund um die Mitgliedschaft, zur Einstellung von eigenen Angeboten und Gesuchen, zur Währung, die für den Tausch-Kreis gilt und zum praktischen Ablauf eines Tauschgeschäfts beantworten. Wer an der Tauschidee interessiert ist, kann sich an dem Abend informieren, sich mit den erfahrenen Mitgliedern austauschen und auf Wunsch auch selber gleich Mitglied werden.

Auch wenn der Tausch-Kreis mittlerweile rund 130 Mitglieder zählt, sind weitere Tauschpartnerinnen und Tauschpartner willkommen. Denn je größer die Anzahl derer ist, umso mehr Tauschmöglichkeiten ergeben sich.

Wer Interesse am Tausch-Kreis-PAF hat, kann sich gerne auch unter www.tausch-kreis-paf.de informieren. Für weitere Fragen steht Uschi Schlosser vom Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement jederzeit gerne unter Tel. 08441 27395 oder per Mail an

info@tausch-kreis-paf.de zur Verfügung.

Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas kann ab 15. Mai beantragt werden

Die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) kann ab Mitte Mai auch in Bayern beantragt werden. Darauf hat der Sachbereich Energie und Klimaschutz am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt hingewiesen.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Der Antragsstart ist für 15. Mai 2023 geplant. Anträge können ab diesem Zeitpunkt unter www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php gestellt werden. Ebenso sind dort weitere Informationen sowie die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu finden.

Noch freie Termine in der Energiesprechstunde des Landkreises

In der kostenlosen Energiesprechstunde des Landkreises Pfaffenhofen sind am Montag, 15. Mai 2023 noch Termine frei. Die Sprechstunde findet von 10 bis 12.40 Uhr in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg statt. Eine Anmeldung ist im Landratsamt Pfaffenhofen bei Harald Wunder unter Tel. 08441 27-399 oder E-Mail harald.wunder@landratsamt-paf.de möglich.