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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 2/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Schleppervorführung (TÜV) 2023 (ohne Unimog sowie MB-Trac über 40 km/h)

Der Technische Überwachungsverein überprüft die nach § 29 StVZO zur Hauptuntersuchung fälligen landwirtschaftlichen Zugmaschinen in Sammelterminen. Es werden auch Änderungen gemäß § 19 StVZO (z.B. Bereifung) durchgeführt.

Schlepperbesitzer können ab sofort auch ohne Terminvereinbarung an der Untersuchung mit ihren Zugmaschinen teilnehmen.

Termin:

Am Montag, 06. Februar 2023 von 08.00 bis 09.00 Uhr

in Thierham im neuen Bauhof, Daimlerstraße 1.

Am Montag, 06.Februar 2023 von 09.30 bis 10.30 Uhr

in Freinhausen beim Dorfheim, Adelshausener Str. 1

Hinweise:

Sind an der Zugmaschine Teile verändert oder zusätzlich angebracht worden, welche die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen bringen (z.B. andere Reifen und Felgen), so müssen unsere Prüfer ein Gutachten erstellen.

Bitte führen Sie Ihre Zugmaschine in gereinigtem und verkehrssicherem Zustand vor. Sie ersparen sich und dem Prüfpersonal Schwierigkeiten. Außerdem ist zu beachten, dass die Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Hauptersuchung mitbringen müssen. Die Fahrgestellnummer muss einwandfrei erkennbar sein und die Zugmaschine soll im gereinigten Zustand vorgefahren werden.

Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h können nur an den Prüfstellen untersucht werden. Vereinbaren Sie bitte dort telefonisch einen Termin.