Anträge können gestellt werden
Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt dabei über die Landratsämter. Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe können entsprechende Anträge bei der Regierung von Oberbayern stellen (hochwasser@reg-ob.bayern.de).
Ausgezahlt werden:
Auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen (www.landkreis-pfaffenhofen.de) sind ab Freitag, 7. Juni die erforderlichen Antragsformulare freigeschaltet. Zudem sind dort weitere wichtige Infos zu finden.
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind dann - je nach Antragsart - an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu senden: soforthilfen@landratsamt-paf.de oder haertefonds@landratsamt-paf.de
Bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis können die Anträge ebenfalls abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 7. Juni eine Hotline: Unter Tel. 08441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung. Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:
| Mo – Do | 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr |
| Fr | 8 – 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr |
| Sa/So | 10 – 12 und 13 – 15 Uhr |
Mögliche Belastung der Badegewässer im Landkreis
Aufgrund der Hochwasserereignisse in den vergangenen Tagen ist davon auszugehen, dass eine deutliche Belastung der betroffenen Badegewässer im Landkreis durch Keime, aber auch chemische Verunreinigungen angenommen werden muss. Zusätzlich erlauben die Sicht- und Uferverhältnisse kein gefahrenfreies Baden. Bis auf Weiteres wird deshalb vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen ein allgemeines Badeverbot für alle vom Hochwasser betroffenen Badegewässer ausgesprochen. Sobald es die Infrastruktur und objektive Beschaffenheit der Badegewässer erlaubt, werden diese vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen beprobt. Sofern die Werte in Ordnung sind, werden die Gewässer wieder freigegeben.
Außerdem warnt das Gesundheitsamt ausdrücklich davor, überschwemmte Bereiche zum Wasserplantschen zu nutzen. Auch hier sei von massiven mikrobiologischen aber auch chemischen Belastungen auszugehen.
Wohin mit dem Sperrmüll nach dem Hochwasser?
MVA Ingolstadt verdoppelt Annahmefrequenz für Hochwasserbetroffene
Große Mengen an Sperrmüll sind eine der Folgen des Hochwassers. Aus diesem Grund hat die Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA) ihre Annahmefrequenz für private Anlieferer verdoppelt. Bürgerinnen und Bürger haben wochentags die Möglichkeit, ihre Abfälle gegen eine Gebühr bei der MVA am Mailinger Bach 141 in Ingolstadt-Mailing zu entsorgen. Aufgrund des hohen Anlieferaufkommens ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Anlieferungen ohne vorherige Anmeldungen sind leider nicht möglich, um unnötige Wartezeiten und letztendlich Behinderungen der Entsorgung zu vermeiden.
Anmeldungen sind online über die Homepage www.mva-Ingolstadt.de oder telefonisch unter der Nummer 0841/3780 möglich. Hochwasserbetroffene Privatpersonen können ihren Sperrmüll auch an der Deponie in Eberstetten bei Schweitenkirchen abgeben. Hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Gewerbliche Anlieferer werden gebeten, ihren Sperrmüll nach vorheriger Terminvereinbarung ausschließlich in der MVA abzugeben.
Öffnungszeiten der MVA und der Deponie sind von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Die MVA weist darauf hin, dass Elektroartikel, leicht entflammbares Material, Gaskartuschen nicht angenommen werden.