gemäß § 12 Gutachterausschussverordnung — BayGaV — 05.04.2005, in der Änderung vom 30.09.2014 wird hiermit die Auslegung der neu ermittelten Bodenrichtwerteliste mit Stand 01.01.2026 bekanntgegeben.
Die Bodenrichtwerteliste kann im Rathaus des Marktes Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 (1. Stock)
vom 09. Juni 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026
zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einzelne Bodenrichtwerte kostenfrei im BayernAtlas (https://atlas.bayern.de) einzusehen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, Auskünfte über die Bodenrichtwerte von der Geschäftsstelle beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm zu verlangen.