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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 25/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert:

Unterstützung von Hochwassergeschädigten – erste Soforthilfen wurden ausbezahlt

Zur Unterstützung von Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vom Ministerium freigegeben und ein erster Teilbetrag an das Landratsamt Pfaffenhofen überwiesen. „Es freut mich, dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder damit seine Zusage, die er vergangene Woche beim Besuch während der Hochwasserkatastrophe in Reichertshofen gemacht hat, eingehalten hat“, so Landrat Alber Gürtner.

Die Förderprogramme gelten für:

- Soforthilfen Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 Euro

- Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro

- Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen

Rund 400 Anträge auf Soforthilfen für Haushalt/Hausrat und Ölschäden sowie 40 Anträge auf Notstandsbeihilfe liegen dem Landratsamt bereits vor.

Davon wurden heute 50 Anträge für Soforthilfen für Haushalt/Hausrat bearbeitet und die Zahlungen angewiesen.

„Wir wollen schnell und unbürokratisch helfen, um die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zu lindern und die Not der Betroffenen zu mildern“, so Landrat Albert Gürtner.

Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen (www.landkreis-pfaffenhofen.de) freigeschaltet. Zudem sind dort weitere wichtige Infos zu finden.

Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline: Unter Tel. 08441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung

Gesundheitsamt Pfaffenhofen: Für fast alle Badegewässer Landkreis kann Badeverbot aufgehoben werden

Das allgemeine Badeverbot kann an den Badegewässern im Landkreis aufgehoben werden. Nur am Biendlweiher gilt das Badeverbot vorerst weiter.

Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen der EU- Badegewässer im Landkreis Pfaffenhofen (Heideweiher, Ebenhausener Weiher, Niederstimmer Weiher) sowie vier weiterer repräsentativer Badestellen des Landkreises Pfaffenhofen – hier Baarer Weiher, Oberstimmer See, Lorenzisee und Biendlweiher - liegen nun vor. Einzig die EU-Badestelle am Kreisweiher im Feilenmoos konnte aufgrund nach wie vor bestehender Überflutung nicht beprobt werden.

Vor-Ort–Betrachtungen der Gewässer durch das Gesundheitsamt Pfaffenhofen ergaben zum Zeitpunkt der Probenahme keine Besorgnis hinsichtlich Verunreinigungen mit Mineralölen. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen seien Untersuchungen hinsichtlich eventuell eingespülter chemischer Stoffe, von z. B. angrenzenden Feldern, auch in stehenden Gewässern nicht notwendig, da eine Aufnahme der Stoffe über die Haut oder oral durch Verschlucken kleinster Mengen beim Schwimmen aufgrund des Verdünnungseffektes nicht relevant sei.

Es können lediglich die vermehrten Nährstoffeinträge zu Trübungen oder auch einer vermehrten Blaualgenblüte führen. Hier muss man der Natur die Zeit geben, die Wiederherstellung der Wasserqualität eigenständig zu regulieren.

Aufgrund dieser vorgenommenen Gesamtbeurteilung der Gewässer und der gemessenen Werte muss das Badeverbot einzig am Biendlweiher aufgrund einzelner erhöhter Werte bestehen bleiben. Bei Untersuchungen im Rahmen eines Badeverbotes gelten strengere Grenzwerte als während der Routineuntersuchungen.

Für den Biendlweiher folgen daher Nachuntersuchungen. Diese sollten immer in einem ausreichenden Abstand erfolgen, um den Gewässern die Möglichkeit zu geben, sich zu regenerieren. Die Nachuntersuchung des Biendlweihers ist daher für Kalenderwoche 26 geplant. Die Probenahme am Kreisweiher im Feilenmoos wird im Rahmen der regulären Untersuchungen der EU-Badegewässer am 18. Juni erneut versucht.

Am Ebenhausener Weiher wurden im Kinderbadebereich vereinzelt Cyanobakterien („Blaualgen“) nachgewiesen. Die restlichen Untersuchungswerte erlauben, ebenso wie an den übrigen Badegewässern, die Aufhebung des allgemeinen Badeverbotes, das im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenereignisses präventiv ausgesprochen wurde.

Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen appelliert dennoch an die Eigenverantwortlichkeit der Badegäste, auf das Baden zu verzichten, wenn man beispielsweise aufgrund von trübem Wasser, bis zu den Knien im Wasser stehend, die Füße nicht mehr sehen kann oder grüne/blaugrüne Algen-Teppiche im Wasser schwimmen. „Bitte beachten Sie stets auch aufgestellte Hinweisschilder im Uferbereich. Nach dem Baden sollten Sie möglichst duschen bzw. sich danach gründlich abtrocknen und in jedem Fall die Badebekleidung wechseln“, so das Gesundheitsamt.

Zu bedenken sei auch, dass es sich hier um natürliche Badegewässer handle, die, anders als Schwimmbäder oder Naturbadeteiche, keiner Wasseraufbereitung zugeführt werden und sich eigendynamisch, je Wetter- und Umgebungsbedingungen, verhalten. Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten an den Badegewässern, darf gerne das Gesundheitsamt Pfaffenhofen kontaktiert werden.

Die einzelnen Messwerte werden in einer Übersicht auf der Homepage des Landratsamtes Pfaffenhofen zeitnah veröffentlicht.