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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 26/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Der AWP informiert

AWP appelliert: Biotonne nicht in die Sonne stellen

Wer bei den derzeit sommerlich warmen Temperaturen Geruchsprobleme und Ungezieferbefall in und an seiner Biotonne vermeiden möchte, muss ein paar Dinge beachten. Wie Godehard Reichhold, Abfallberater beim Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, sollte die Biotonne möglichst schattig stehen und regelmäßig nach der Entleerung ausgewaschen werden. „Da sich Maden in feuchter Umgebung besonders wohl fühlen, sollten Bioabfälle nur in Zeitungspapier eingewickelt bzw. in Papier-Biotüten in die Biotonne gegeben werden. Ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier oder eine Eierschachtel am Tonnenboden saugen austretende Flüssigkeit auf“, so Godehard Reichhold.

Es sollten daher auch niemals Flüssigkeiten in die Biotonne gefüllt werden. Bei nassen Abfällen, wie z. B. Teebeutel oder Kaffeefilter sei es ratsam, diese vorher gut abtropfen zu lassen.

Daneben sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Kompostierhilfen wie Gesteinsmehl oder Gartenkalk (erhältlich im Gartenfachhandel) regelmäßig über die Bioabfälle gestreut, binden wirkungsvoll Gerüche und hemmen die Fliegenmaden in der Entwicklung.
  • Um Fliegen an der Eiablage zu hindern, empfiehlt es sich, die Biotonne und den Vorsortierbehälter in der Küche geschlossen zu halten.
  • Zur Sammlung der Bioabfälle im Haushalt keine Plastiktüten verwenden, auch keine sogenannten biologisch abbaubaren Stärkebeutel. Diese Beutel werden in der kurzen Vergär- und Rottedauer nur unvollständig abgebaut und müssen aufwändig aus dem Kompost entfernt werden. Biologisch abbaubare Stärkebeutel sind daher im Landkreis Pfaffenhofen zur Sammlung der Bioabfälle nicht zugelassen.
  • Keine Insektengifte benutzen! Die Schadstoffe kommen ansonsten über den Bioabfallkompost zurück auf unsere Felder und Gärten.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicetelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.

Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2023 zum 15. Juli fällig. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 7. Juli schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 7. Juli ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Sonntag, 2. Juli erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Juli für künftige Forderungen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

Der AWP bittet darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt wieder Problemabfall

Sammeltermine im 2. Halbjahr

Problemabfälle können bei der Restabfallentsorgung in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbereitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden. „Es ist daher besonders wichtig, derartige Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu entsorgen“, so Abfallberater Godehard Reichhold vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP).

Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe unten) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt werden. In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Handfeuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden.

Derzeit nimmt der AWP im Rahmen der Problemabfallsammlung maximal fünf Liter Altöl aus privaten Haushaltungen an. Godehard Reichhold: „Altöl unterliegt nach der Altölverordnung der Rücknahmepflicht des Handels, daher ist es auch dort abzugeben. Für die Rückgabe ist es aber wichtig, den Kassenzettel aufbewahren.“

Problemstoffe sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unterschiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden.

Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht angenommen:

  • Altöl über 5 Liter (über den Handel oder private Entsorgungsunternehmen entsorgen)
  • Batterien (können beim Handel bzw. an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden). Trockenbatterien, Akkus und Starterbatterien werden an den Wertstoffhöfen angenommen.
  • normale Wandfarben/Dispersionsfarben (eintrocknen lassen und über die Restabfalltonne entsorgen, Gebinde mit 10l und größer können eingetrocknet über die Sperrmüllcontainer an den Wertstoffhöfen entsorgt werden).
  • eingetrocknete Farb-, Lack- und Kleberreste (eingetrocknete Farben und Lacke über die Restabfalltonne entsorgen)
  • Medikamente (Entsorgung über die Restabfalltonne, nicht über die Toilette!)
  • leere Blech- und Kunststoffbehälter von Pflanzenschutzmitteln, Mineralölen und Chemikalien (Entsorgung nach Möglichkeit über den Handel, ansonsten über die Restabfalltonnen. Vollständig entleerte Blechbehälter können über die Dosencontainer in den Wertstoffhöfen entsorgt werden.)

Ausführliche Informationen können dem Merkblatt zur Problemabfallsammlung entnommen werden und sind unter www.pamira.de abrufbar.

Im Umgang mit Problemabfällen bittet der AWP um Beachtung folgender Hinweise:

  • Es ist, soweit möglich, auf die Verwendung von Problemstoffen im Haushalt und Hobbybereich generell zu verzichten. Häufig stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung.
  • Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, sollen vorhandene Problemabfälle unbedingt getrennt gesammelt und die angebotenen Sammeltermine genutzt werden.

„Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisgemeinden abgeben“, so Godehard Reichhold. Weiterhin können Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen entsorgen werden.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWPs unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.

Problemabfallsammeltermine für das 2. Halbjahr 2023