I.
Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 13.11.2023 beschlossen den
vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 58 -
Koppenbach Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Solarpark Hohenwart I“
und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.Nrn. 155 T, 232, 233, 234, 236, 237, 238, 239, 240, 349, 349/2, 350, 352, 353, 354, 355, 360, 388 und 389 jeweils Gemarkung Koppenbach westlich des Ortsteils Koppenbach sowie
Fl.Nrn. 323, 324, 325, 325/5, 327, 329/2, 466, 468, 468/2, 469/3 und 477 T jeweils Gemarkung Koppenbach
als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden:
Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten, Sulzbach-Rosenberg
II.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 19.06.2024 bis 22.07.2024 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.