Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 03.02.2020 beschlossen den
Bebauungsplan Nr. 28 – „Hohenwart Gewerbepark“
zu ändern.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen.
Der Planentwurf einschließlich Begründung und schalltechnische Untersuchung wurde am 22.06.2023 vom Bauausschuss der Marktgemeinde Hohenwart gebilligt. Der Entwurf mit Begründung und schalltechnische Untersuchungen liegt in der Zeit vom 18.07.2023 bis 21.08.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 13 a BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und schalltechnische Untersuchung auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter
https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.