Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktuelles

1. Bebauungsplan Nr. 20 – Hohenwart „Mischgebiet Industriestraße“ – Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung und Billigung der Entwurfsplanung

Aufgrund von baurechtlichen Problemen hat der Marktgemeinderat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 20 – Hohenwart „Mischgebiet Industriestraße“ (Wiesengrund) entsprechend anzupassen.

Bei der Überplanung werden neben der Änderung der Nutzungsart von Mischgebiet auf allgemeines Wohngebiet auch die Vorgaben aus dem Lärmschutzgutachten (Verschiebung der Baugrenzen) eingearbeitet. Weiterhin werden folgende Festsetzungen angepasst, geändert oder gestrichen:

-

Regelung der Zahl der Wohneinheiten in Abhängigkeit von Bauweise und Grundstücksgröße

-

Maß der baulichen Nutzung: Erhöhung der GRZ von 0,3 auf 0,4, Erweiterung der Wandhöhe (Änderung Bezugspunkte bzw. Vereinfachung)

-

Höhenentwicklung: Regelung von Höhenlage Erdgeschoss-Rohfußboden

-

Überbaubare Grundstücksfläche: Vereinfachung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) unter weitergehender Beibehaltung der vorderen und hinteren Lage der Baugrenze

-

Bauweise: Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern oder Hausgruppen

-

Firstrichtung: Anpassung an den genehmigten Bestand bzw. Optimierung rund um die Wendeanlagen

-

Dachgestaltung: geringfügige Anpassung der Dachneigung an Befreiungslage, Vereinfachung bzw. Entfall von Regelung zu Kniestock, Dachüberstand u.ä.

-

Streichung von Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Mindestgröße Baugrundstücke, Anpassung Nebengebäude an Hauptgebäude, Anpassung von Grenzgaragen, Längen- und Breitenverhältnis des Hauptgebäudes und Reglementierung von Grenzbebauung

Das Gremium sprach sich einstimmig für eine Bebauungsplanänderung aus und billigte den vorgelegten Planentwurf. Zudem wurde beschlossen, dass es künftig keine Vorgaben zur Dachart geben wird. Die Verwaltung soll nun das Bauleitplanverfahren durchführen.

2. Ausrichtung des Volksfestes 2024

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass das für den Zeitraum von 02.08. – 05.08.2024 geplante Volksfest entfällt. Mit dem Volksfestwirt Herrn Holger Regler wurde ein Auflösungsvertrag unterschrieben.

Die Verwaltung schlug dem Gremium nun eine Alternative vor:

Am Marktplatz soll ein Bürgerfest an den Tagen 02.08. – 04.08.2024 (Freitag bis Sonntag) stattfinden. Dieses soll mithilfe von Fallschirmen und/oder Pavillons wetterunabhängig sein.

Ebenso wurde von der Verwaltung ein vorläufiges Programm vorgeschlagen:

  • Am Freitag soll das Fest am Marktplatz mit Marktständen um 18:00 Uhr eröffnet werden. Die musikalische Begleitung des Abends soll durch die Marktkapelle erfolgen. Die Stände sollen durch die örtlichen Vereine betreut werden. Der Abend klingt gegen 22:00 Uhr aus.
  • Für Samstag ist ab 19:00 Uhr eine Partyband geplant. Die Stände sollen auch am Samstag wieder bis ca. 22:30 Uhr von den örtlichen Vereinen betreut werden.
  • Am Sonntag ist (wie auch jedes Jahr auf dem Volksfest) der Festgottesdienst um 10:15 Uhr mit Begleitung durch die Marktkapelle geplant. Anschließend soll bis ca.14:30 Uhr ein Helferfest für alle Feuerwehren, beteiligte Organisationen und freiwilligen Helfer vom Hochwassereinsatz stattfinden. Beendet wird der Sonntag mit einem Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen, begleitet durch die Jugendmarktkapelle.

Der Marktgemeinderat befürwortete den Vorschlag der Verwaltung und beauftragte diese, das Bürger- und Helferfest zu organisieren.

3. Bekanntgaben und Anfragen

  • Bürgermeister Jürgen Haindl gab in der letzten Sitzung bekannt, dass der neue Arzt Herr Dr. Elsharkawy am Donnerstag, den 04.07. in der ehemaligen Praxis von Dr. Rybicki am Marktplatz zu praktizieren beginnt. Da er bisher noch keine Zulassung der Ärztekammer bekommen hat, kann Herr Dr. Elsharkawy vorerst nur Privatpatienten und Notfälle behandeln. Die Verwaltung sowie Herr Dr. Elsharkawy sind hier sehr dahinter, dass er die Zulassung so schnell wie möglich erhält, damit dieser auch die gesetzlich Versicherten Patienten behandeln kann.
  • Marktgemeinderat Thomas Rolnik fragte nach, ob man die Besprechung mit den Bürgermeistern der betroffenen Hochwassergebiete, Herrn Landrat Gürtner und Herrn MdL Roland Weigert zur Besprechung der Hochwasserkatastrophe bewusst nicht bekannt gegeben hat. Bürgermeister Haindl verneinte dies. Es war eine sehr spontane Besprechung, sodass hier keine Zeit für eine Bekanntgabe war.