I. Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 13.05.2024 beschlossen den
Bebauungsplans Nr. 54 – Industriegebiet Ziegelstadeläcker III mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 39 – Industriegebiet Ziegelstadeläcker II
zu ändern.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden:
Planungsgesellschaft WipflerPlan mbH, Pfaffenhofen
II. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 08.07.2024 bis 09.08.2024 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.