Es muss immer wieder festgestellt, dass Oberflächenwasser von der Straße nur eingeschränkt ablaufen konnte, da einige Straßenrinnen und Straßeneinlaufschächte verschmutzt, mit Unkraut zugewachsen bzw. Laub verstopft sind. Die Verwaltung des Marktes Hohenwart weist auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen hin.
Unter anderem ist in der Verordnung geregelt, dass Grundstückseigentümer (auch Mieter) dazu verpflichtet sind, innerhalb geschlossener Ortschaften vor Ihrem Grundstück den Gehweg und die Abflussrinnen zu säubern und bei Bedarf die Gitter der Einlaufschächte freizumachen, damit Oberflächenwasser ungehindert über den Kanal ablaufen kann.
Die Schmutzfänger (Eimer) in den Einlaufschächten müssen von den Anliegern nicht entleert werden. Der Markt Hohenwart hat für diese Arbeit eine Fachfirma beauftragt diese regelmäßig zu entleeren.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 08443 / 69-12 und -19 gerne zur Verfügung.