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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 28/2025
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

Beitritt des Marktes Hohenwart zur ARGE Solidarischer Hochwasserschutz e.V.

Der Marktgemeinderat ermächtigte in der vergangenen Sitzung den Ersten Bürgermeister Jürgen Haindl dem gemeinnützigen Verein „Solidarischer Hochwasserschutz e.V.“ als Mitglied beizutreten.

Die Arbeitsgemeinschaft Solidarischer Hochwasserschutz ist eine gemeinschaftliche Initiative als Reaktion auf die vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt als Extremhochwasser eingestufte Flut Anfang Juni 2024 mit hohen Schäden insbesondere entlang der Paar. In dem Verbund arbeiten seit Ende Juni 2024 unter Federführung des Landtagsabgeordneten Roland Weigert und des Pfaffenhofener Landrats Albert Gürtner die Kommunen Schrobenhausen, Baar-Ebenhausen, Reichertshofen, Manching, Hohenwart, Gachenbach, Aresing, Waidhofen und Berg im Gau sowie die Landkreise Pfaffenhofen an der Ilm und Neuburg-Schrobenhausen zusammen.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 - Thierham "Fl.Nr. 741/3, Gemarkung Seibersdorf" – Satzungsbeschluss

Zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens in der Ahornstraße in Thierham hatte der Marktgemeinderat am 24.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 – Thierham „Fl.Nr. 741/3, Gemarkung Seibersdorf“ gefasst. Das Bauleitplanungsverfahren wurde mittlerweile durchgeführt. In seiner letzten Sitzung beschloss der Marktgemeinderat den vom Ingenieurbüro Eichenseher gefertigten Bebauungsplan Nr. 63 – Thierham „Fl.Nr. 741/3, Gemarkung Seibersdorf als Satzung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes konnte Baurecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart www.markt-hohenwart.de unter der Rubrik Politik und Verwaltung / Bebauungspläne eingesehen werden.

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 - Hohenwart "Wünschhof" – Satzungsbeschluss

Zur Verwirklichung eines Nebengebäudes mit Pool der Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“ geändert werden. Mit der Änderung soll ein untergeordneter Bauraum in den privaten Grünflächen mit Nebenanlagen geschaffen werden. Eine Änderung nur für das eine beantragte Grundstück war aus städtebauplanerischer Sicht nicht sinnvoll. Daher wurden entlang des nördlichen Geltungsbereichs alle drei Grundstücke überplant.

Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 18.11.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“ gefasst. Mittlerweile wurde das Bauleitplanverfahren durchgeführt. Der Marktgemeinderat Hohenwart beschloss nun in der vergangenen Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“ als Satzung. Der Bebauungsplan kann auf der Homepage des Marktes Hohenwart www.markt-hohenwart.de unter der Rubrik Politik und Verwaltung / Bebauungspläne eingesehen werden.

Teiländerung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 - Industriegebiet "Ziegelstadeläcker I" - Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs sowie Teiländerung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 - Industriegebiet "Ziegelstadeläcker II" - Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurf

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm plant entlang der Kreisstraße PAF 4 zwischen Thierham und Tegernbach (Stadt Pfaffenhofen) einen Radweg zu errichten. Eine Teilstrecke verläuft durch die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 32 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker I“ und Nr. 39 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II“. Da die Festsetzungen der Bebauungspläne dem geplanten Vorhaben widersprechen bzw. der geplante Radweg nicht als Radweg in den Bebauungsplänen dargestellt sind, müssen die Bebauungspläne angepasst werden. Hierzu wurden Entwürfe zur Änderung der beiden Bebauungspläne ausgearbeitet, die dem Marktgemeinderat vorgestellt wurden.

Dieser beschloss nun die Aufstellung der Teiländerung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker I“ sowie die Aufstellung der Teiländerung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II“. Der Geltungsbereich der Teiländerungen bezieht sich auf einen geplanten Radweg entlang der Kreisstraße PAF 4.

Gleichzeitig wurden die ausgearbeiteten Planentwürfe gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Bauleitplanverfahren im Regelverfahren durchzuführen.

Einbeziehungssatzung Nr. 13 - Seibersdorf "Fl.Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf" - Aufstellung und Billigung des Planentwurfs

Zum Abriss einer landwirtschaftlichen Halle und gleichzeitigen Errichtung einer Lagerhalle und eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Büroeinheit in Seibersdorf ist eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. Der Bauausschuss befasste sich im Vorfeld bereits mit der Thematik und empfahl die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf.

Der Marktgemeinderat Hohenwart beschloss nun die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Gleichzeitig wurde der vorliegenden Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das einfache Verfahren gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 6 BauGB durchzuführen.

Genehmigung von Spenden

Der Marktgemeinderat genehmigte in der letzten Sitzung folgende Spenden einstimmig:

Grund

Betrag

Spende von Heu / Stroh für die Gemeindeschafe

Im Wert von 150,00 Euro

167 Bücher für die Gemeindebücherei

Im Wert von 350,00 Euro

Geldspende für Gemeindeschafe

100,00 Euro

Geldspende für Gemeindeschafe

50,00 Euro

Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Jürgen Haindl informierte den Marktgemeinderat zum Ferienkalenderprogramm 2025. Heuer werden rund 76 Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Firmen angeboten. Bürgermeister Jürgen Haindl dankte allen ehrenamtlichen für den tollen Einsatz in der Jugendarbeit.

Der Marktgemeinderat wurde über die Kosten zur Einweihungsfeier (Galaabend) der neuen Grund- und Mittelschule informiert. Es waren insgesamt 231 Gäste anwesend, wobei 59,93 Euro Ausgaben pro Gast anfielen.

Marktgemeinderatsmitglied Ernst Amesreiter beschwerte sich über die Müllabfuhr bei den gelben Tonnen. Diese werden von der Müllabfuhr teilweise auf der Fahrbahn stehen gelassen und nicht auf die Gehwege/in die Einfahrten zurückgestellt. Der AWP soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Tonnen wieder ordentlich, zumindest weg von der Fahrbahn zurückgestellt werden.

Elke Molitor-Hirner fragte an, ob das Bürgerfest dieses Jahr wieder stattfinden wird. Laut Bürgermeister Jürgen Haindl findet das Bürgerfest von Freitag, 01.08. – Sonntag, 03.08.2025 statt. Organisatoren in diesem Jahr sind der TSV Hohenwart, die Marktkapelle Hohenwart, der Angelclub Hohenwart und der Wander- und Verschönerungsverein Hohenwart.