Derzeit finden deutschlandweit und auch im Landkreis Pfaffenhofen Protestaktionen von Landwirtinnen und Landwirten statt. Dabei handelt es sich um Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Zu den Versammlungen zählen neben den Protestfahrten und Kundgebungen auch Versammlungen, wie die Zusammenkunft am vergangenen Montag auf dem Hauptplatz in Pfaffenhofen.
Eine Versammlung ist nach der Definition des Gesetzes eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist dann öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Wie Wolfgang Koch, Leiter der Versammlungsbehörde am Landratsamt mitteilt, müssen solche Versammlungen zwar nicht genehmigt, aber mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde im Landratsamt angemeldet werden.
Etwas anders verhält es sich bei sog. Spontanversammlungen. Das sind Versammlungen, die sich aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln. Hierunter fallen in erster Linie spontane Reaktionen auf akute Änderungen oder Neuerungen. Im Mittelpunkt steht das Zeitmoment. Wolfgang Koch: „Dies scheidet aber bei den derzeit stattfindenden Protestaktionen der Landwirtinnen und Landwirte wohl in den meisten Fällen aus.“
Dann gibt es noch sog. Eilversammlungen, deren Anlass ganz kurzfristig entsteht. Damit ist gemeint, dass sich der Anlass der Versammlung erst innerhalb der 48 Stunden-Anzeigefrist ergibt. Die Versammlung ist also geplant und hat einen Veranstalter, kann aber nicht fristgerecht angemeldet werden. „Die Veranstaltung muss bei uns aber trotzdem angemeldet werden. Spätestens mit der Bekanntgabe, z.B. dem Aufruf oder der Einladung hierzu, muss eine Mitteilung an uns erfolgen“, erläutert Wolfgang Koch.
Wichtig zu wissen: Wer als Veranstalter oder Leiter eine Versammlung durchführt, ohne sie vorher anzuzeigen, muss grundsätzlich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Verhängung eines Bußgelds rechnen. Als Veranstalter wird hierbei bereits angesehen, wer eine solche Versammlung initiiert bzw. dazu aufruft.
Wolfgang Koch: „Die Anmeldung hat für den Veranstalter bzw. den Leiter sogar mehrere Vorteile. So bietet die Versammlungsbehörde bereits im Vorfeld ein gemeinsames Kooperationsgespräch an, bei dem mit Vertretern der Polizei und der örtlichen Gemeinde u.a. die Kundgebungsfläche und der Ablauf der Versammlung durchgesprochen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass es dadurch bei den anschließenden Versammlungen praktisch keine Probleme gibt.“
Das Formular zur Anzeige einer Versammlung kann von der Homepage des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/geschaeftsverteilung/?vereinsrecht-auslaendervereine-und-versammlungsrecht&orga=28668)
heruntergeladen werden.
Derzeit finden deutschlandweit und auch im Landkreis Pfaffenhofen Protestaktionen von Landwirtinnen und Landwirten statt. Dabei handelt es sich um Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Zu den Versammlungen zählen neben den Protestfahrten und Kundgebungen auch Versammlungen, wie die Zusammenkunft am vergangenen Montag auf dem Hauptplatz in Pfaffenhofen.
Eine Versammlung ist nach der Definition des Gesetzes eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist dann öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Wie Wolfgang Koch, Leiter der Versammlungsbehörde am Landratsamt mitteilt, müssen solche Versammlungen zwar nicht genehmigt, aber mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde im Landratsamt angemeldet werden.
Etwas anders verhält es sich bei sog. Spontanversammlungen. Das sind Versammlungen, die sich aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln. Hierunter fallen in erster Linie spontane Reaktionen auf akute Änderungen oder Neuerungen. Im Mittelpunkt steht das Zeitmoment. Wolfgang Koch: „Dies scheidet aber bei den derzeit stattfindenden Protestaktionen der Landwirtinnen und Landwirte wohl in den meisten Fällen aus.“
Dann gibt es noch sog. Eilversammlungen, deren Anlass ganz kurzfristig entsteht. Damit ist gemeint, dass sich der Anlass der Versammlung erst innerhalb der 48 Stunden-Anzeigefrist ergibt. Die Versammlung ist also geplant und hat einen Veranstalter, kann aber nicht fristgerecht angemeldet werden. „Die Veranstaltung muss bei uns aber trotzdem angemeldet werden. Spätestens mit der Bekanntgabe, z.B. dem Aufruf oder der Einladung hierzu, muss eine Mitteilung an uns erfolgen“, erläutert Wolfgang Koch.
Wichtig zu wissen: Wer als Veranstalter oder Leiter eine Versammlung durchführt, ohne sie vorher anzuzeigen, muss grundsätzlich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Verhängung eines Bußgelds rechnen. Als Veranstalter wird hierbei bereits angesehen, wer eine solche Versammlung initiiert bzw. dazu aufruft.
Wolfgang Koch: „Die Anmeldung hat für den Veranstalter bzw. den Leiter sogar mehrere Vorteile. So bietet die Versammlungsbehörde bereits im Vorfeld ein gemeinsames Kooperationsgespräch an, bei dem mit Vertretern der Polizei und der örtlichen Gemeinde u.a. die Kundgebungsfläche und der Ablauf der Versammlung durchgesprochen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass es dadurch bei den anschließenden Versammlungen praktisch keine Probleme gibt.“
Das Formular zur Anzeige einer Versammlung kann von der Homepage des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/geschaeftsverteilung/?vereinsrecht-auslaendervereine-und-versammlungsrecht&orga=28668)
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Die Online-Vortragsreihe für Eltern – Kids fit für Smartphone und Internet – wird auch im neuen Jahr fortgesetzt. Angeboten wird sie vom Schulamt Pfaffenhofen in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule und dem Bildungsbüro des Landkreises Pfaffenhofen. Der erste Teil der Vorträge fand im Oktober bis Dezember 2023 statt. Das Interesse daran war enorm. Für die neun Termine gab es insgesamt rund 1.400 Anmeldungen.
Nun startet der zweite Teil der Vortragsreihe im Schuljahr 2023/24. Diese besteht aus 15 Vorträgen, unterteilt in drei Themenblöcke. Der Grundkurs „Das erste Smartphone“ richtet sich an Eltern mit Kindern ab dem Grundschulalter. Der zweite Themenblock stellt beliebte Apps bei Kindern und Jugendlichen vor und zeigt Möglichkeiten und Risiken auf. Gefahren aus dem Netz, wie Cybergrooming, Mobbing oder Fake News, werden in einem weiteren Teil der Reihe behandelt. Den letzten Block bildet der Themenbereich „Aktuelles“. Hier werden Fragen zur Künstlichen Intelligenz aufgegriffen.
Die Vorträge dauern jeweils ca. eine Stunde und beginnen um 19 Uhr oder wahlweise um 20.30 Uhr. Referent der Vorträge ist Manfred Liesaus, Diplom Sozialpädagoge (FH) / Referent Medienzentrum. Der Chat wird während der Vorträge durch Eric Streit, Medienpädagogischer Berater für Digitale Bildung für die Grund- und Mittelschulen im Landkreis, betreut.
Für die Anmeldung zu einzelnen oder mehreren Veranstaltungen reicht eine formlose E-Mail an medienvortrag@landratsamt-paf.de. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel einen Tag vor dem Vortrag eine Einladung mit dem Link per E-Mail. Die Teilnehmerzahl an den Vorträgen ist auf 50 Personen beschränkt, da nur so gewährleistet ist, dass auf alle Fragen eingegangen werden kann. Falls die Anmeldezahlen diese Zahl übersteigen, werden Zusatztermine angeboten.
Termine
| 18.01.24 | TikTok und YouTube |
| 23.01.24 | Konsolen und PC: Was spielen unsere Kinder? |
| 25.01.24 | Grundkurs „Mein erstes Smartphone“ - Teil 1 |
| 29.01.24 | Werden unsere Kinder durch Online-Spiele manipuliert? (!) |
| 01.02.24 | Grundkurs „Mein erstes Smartphone“ - Teil 2 |
| 05.02.24 | Grundkurs „Mein erstes Smartphone“ - Teil 3 |
| 06.02.24 | BeReal, Twitch und Discord |
| 19.02.24 | Sexting – Sextortion – Cybergrooming – Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen |
| 27.02.24 | Hate Speech – Hasspostings – Hass im Netz (nur 20.30 Uhr) |
| 04.03.24 | Digital Detox – mal eine Auszeit von Smartphone und Apps nehmen (nur 19 Uhr) |
| 11.03.24 | Künstliche Intelligenz – Wo und wie kommen unsere Kinder damit in Berührung! |
Informationen und Anmeldung auch auf der Webseite der vhs.landkreis-pfaffenhofen.de (https://vhs.landkreis-pfaffenhofen.de/p/gesellschaft/elternkurse-paedagogik/online-vortragsreihe-kids-fit-fuer-smartphone-und-internet-680-C-241A1299_O) oder auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen (https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/bildung/bildungsbuero/online-vortragsreihen-fuer-eltern/online-vortragsreihe-fuer-eltern-kids-fit-fuer-smartphone-und-internet/)
Antragsphase vom 15. Januar bis 22. Februar
Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms ist vom 15. Januar bis 22. Februar möglich. Darauf hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt hingewiesen. „Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000“, so Landrat Albert Gürtner. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert.
Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.
Im Landkreis Pfaffenhofen liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Albert Gürtner: „Landwirte, die sich für das Vertragsnaturschutzprogramm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein. Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert.“ Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.
Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2019, die ab 2024 ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten basierend auf der von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführten Abfrage ihr Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt.
Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, diese noch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg (Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) nachzuholen:
Franziska Wenger, Tel. 08441 27-3186,franziska.wenger@landratsamt-paf.de Veronica Groß, Tel. 08441 27-3187, veronica.groß@landratsamt-paf.de Theresa Mahl, Tel. 08441 27-316, theresa.mahl@landratsamt-paf.de
Für alle Neuinteressenten sowie weiteren Fragen stehen die drei Mitarbeiterinnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts für die Interessenten eines Neuabschlusses wird diesen ein Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über den iBALIS-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final bestätigen. Zu beachten ist, dass auch die endgültige Beantragung über den iBALIS-Account bis spätestens 22. Februar 2024 durch den Bewirtschafter erfolgen muss.
In der Mehrfachantragsphase 2024 ist dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden. Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und der aufgrund der Gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Ökoregelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.
Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme auf die Kombinierbarkeit der Maßnahmen gelegt werden, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten.