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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauplätze gegen Höchstgebot zu veräußern

Der Markt Hohenwart veräußert Baugrundstücke im Baugebiet „Am Kerschberg II“ in Klosterberg und in Hohenwart am Vormarkt 4.

Kerschberg II:

Die Vergabe erfolgt gegen Höchstgebot. Das Mindestgebot je m² beträgt jedoch 600 Euro. Die Bauplätze sind voll erschlossen. Ihr Angebot richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zur Bauplatzvergabe Kerschberg II“ an den Markt Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart. Die Angebote müssen bis spätestens Montag, 25.09.2023 um 12:00 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Die Öffnung der Angebote bzw. die Bauplatzvergabe erfolgt in der nicht-öffentlichen Sitzung am 25.09.2023. Der/Die Höchstbietenden werden umgehend informiert.

Vormarkt 4:

Die Versteigerung erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebots. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis von 258.720 Euro erreicht. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt wie gesehen und ohne jegliche Gewährleistung. Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen die Interessenten bis zum 25.09.2023 in einem verschlossenen Umschlag Ihren Gebotsbetrag hinterlegen.

Nähere Informationen zu den Grundstücken finden Sie unter:

www.markt-hohenwart.de/gemeinde/aktuelles