Az.: 40/6323.00/1082
Der Markt Hohenwart beantragte beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Wasserrechtsbehörde, eine gehobene Erlaubnis für die Erweiterung der Kläranlage und das Einleiten von in der Kläranlage gereinigtem Abwasser in die Paar.
Der eingereichte Antrag vom 16.03.2026, bestehend aus Erläuterungen und Plänen, wird durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm
im Zeitraum vom 27.07.2026 - 27.08.2026
auf folgender Internetseite:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/wasserrecht/
elektronisch ausgelegt.
Die Einwendungsfrist endet am 10.09.2026.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Planunterlagen während der Dauer des Beteiligungszeitraumes (27.07. bis 27.08.2026) zur Verfügung gestellt werden.
Das Verlangen ist unter Angabe vollständiger Kontaktdaten schriftlich an das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Sachgebiet Wasserrecht. Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen oder telefonisch 08441/27-4195) zu richten.
Zuständig für die Durchführung des Verfahrens, die Erteilung von Auskünften und Einwendungen ist das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Einwendungen
Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie anerkannte Vereinigungen können Einwendungen bzw. Stellungnahmen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das bedeutet spätestens bis zum 10.09.2026, schriftlich gegenüber dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Sachgebiet Wasserrecht, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, erheben.
Bitte beachten Sie, dass Einwendungen nicht per einfacher E-Mail rechtswirksam übermittelt werden können. Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Kommunikation und zu den formgebundenen Schreiben auf unserer Internetseite:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/meta/impressum/.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Die Einwendungen müssen den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des Einwendungsführers enthalten. Zudem müssen diese den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Erörterung rechtzeitig erhobener Stellungnahmen und Einwendungen
Das Landratsamt Pfaffenhofen kann nach Ablauf der Einwendungsfrist einen Erörterungstermin über die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen durchführen (Art. 69 Abs. 2 Satz 4 BayWG).
Findet ein Erörterungstermin statt, macht das Landratsamt Pfaffenhofen den Termin vorher rechtzeitig auf dieser Internetseite bekannt.