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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 32/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Auf Grund des § 17 der Verbandssatzung und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Paartalgruppe folgende Haushaltssatzung, die hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG bekannt gemacht wird:

I.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.116.100 EUR

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.634.000 EUR

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

( 1 ) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

( 2 ) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von 300.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Rechtaufsichtsbehörde vorgelegt. Sie erhält genehmigungspflichtige Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 16.07.2024 AZ:60/941 erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung eine Woche lang, während der allgemeinen Geschäftsstunden im Zi.Nr. 15 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, zur Einsichtnahme aus (Art. 24 und Art. 40ff KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO)

Hohenwart, 01.08.2024
gez.
Haindl
Verbandsvorsitzender