v.l.n.r.: Sachgebietsleiterin Gudrun Bosch, Evelyn Jeske, Hartmut Lösch, Helmut Bartl und Landrat Albert Gürtner
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen wird ab sofort durch vier neue ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt. Landrat Albert Gürtner überreichte den drei Hornissen- und Wespenberaterinnen und -beratern Evelyn Jeske, Hartmut Lösch und Helmut Bartl dazu die entsprechenden Ernennungsurkunden.
„Ich freue mich, dass Sie unserem Aufruf gefolgt sind und sich mit Ihrer Beratungstätigkeit aktiv für den Natur- und Artenschutz in unserem Landkreis einsetzen“, so der Landrat.
Zudem gewinnt die Naturschutzwacht mit Helmut Löffler ein weiteres ehrenamtliches Mitglied. Albert Gürtner: „Die Naturschutzwächter des Landkreises sind eine wertvolle Instanz im praktischen Naturschutz. Sie vermitteln Wissen über die Natur, beraten die Bürgerinnen und Bürger und sind dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.“
Die Hornissen- und Wespenberater stellen eine entscheidende Brücke für das erfolgreiche Zusammenleben zwischen Mensch und Insekt dar. Hornissen sowie alle Wildbienen- und Hummelarten sind besonders geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. „Für deren Tötung bzw. die Umsiedlung ihrer Nester ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde erforderlich“, so Gudrun Bosch, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen. Da insbesondere Hornissen, aber auch viele Wespenarten, sehr nützliche und zumeist auch friedliche Insektenfresser sind, sei eine Entfernung der Nester in vielen Fällen nicht notwendig. Gudrun Bosch: „Im Gegenteil: Bei Beachtung weniger Verhaltensregeln können die faszinierenden Tiere eine Bereicherung im eigenen Garten sein und sogar aus nächster Nähe beobachtet werden.“
Seit der Gründung des Hornissen- und Wespenberaternetzwerks im Januar 2018 konnte durch den Einsatz von nunmehr 23 ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern bereits hunderten Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden.
Wer eine entsprechende Beratung wünscht, wendet sich an die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 08441 27 3182 oder Naturschutz@landratsamt-paf.de. Das Mitarbeiterteam bieten eine telefonische Erstberatung und gibt das Anliegen bei Bedarf an die speziell ausgebildeten, ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberater weiter. Diese können bei einem kostenfreien Vor-Ort-Termin Maßnahmen für ein reibungsloses Zusammenleben vorschlagen oder im Härtefall eine Umsiedlung oder Abtötung des Volks empfehlen.
Bei Interesse, die Reihen des Hornissen- und Wespenberaternetzwerks bzw. der Naturschutzwächter zu verstärken, kann jederzeit direkt Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden.
Das Landratsamt Pfaffenhofen bietet ab sofort eine neue, kostenfreie Online-Auskunft für Bürgerinnen und Bürger an: Über die digitale Anwendung „Auskunft Fahrzeugbriefe“ lässt sich schnell und unkompliziert prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Für die Nutzung sind weder Anmeldung noch ein Benutzerkonto erforderlich. Es genügt die Eingabe der Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Zuvor muss das Dokument bei der zuständigen Stelle – wie etwa der Leasing- oder Finanzierungsbank bzw. beim Fahrzeughändler – angefordert worden sein.
Der neue Online-Service ist über die Homepage des Landratsamts unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/online-services/zulassungsbehoerde/ zu finden und stellt einen weiteren Schritt in Richtung bürgerfreundlicher Digitalisierung dar.
Bewerbung noch bis 5. Oktober
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verleiht 2026 wieder den Bayerischen Innovationspreis Ehrenamt.
Wie Uschi Schlosser vom Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen (KOBE) mitteilt, werden dabei innovative Projekte und neue Ideen aus allen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements ausgezeichnet.
Das Motto für dieses Jahr lautet: „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“.
Ob ein Projekt für eine Auszeichnung infrage kommt, richtet sich nach fünf Kriterien: Es muss praktikabel, vorbildlich, gemeinwohlorientiert, engagementfeldübergreifend und innovativ sein.
Gesucht werden Einzelpersonen, Teams und Organisationen, die gute Ideen rund um das Thema Ehrenamt kreativ aufgreifen und umsetzen.
Die Verleihung erfolgt in zwei Kategorien: „Innovative Projekte“ (sechs Einzelpreise à 10.000 € für Projekte, die bereits umgesetzt werden) und „Neue Ideen“ (fünf Förderpreise à 3.000 € für herausragende Ideen und Konzepte).
Bewerbungen sind online unter www.innovationehrenamt.bayern.de noch bis 5. Oktober möglich. Unter dieser Adresse finden Interessierte auch weitere Informationen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Frühjahr 2026 bei einem Festakt in München ausgezeichnet.