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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

- Sondergebiet Klosterberg“ und über die frühzeitige Bürgerbeteiligung

I.

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 28.04.2025 beschlossen den

Bebauungsplan Nr. 11 – Sondergebiet „Klosterberg“

um eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 112, Gemarkung Klosterberg zu erweitern bzw. zu ändern. Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden: Beratender Ingenieur Dipl.-Ing. Martin Käser, 86676 Buch

II.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Der Planentwurf kann in der Zeit vom 06.08.2025 bis 08.09.2025 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Marktgemeinde Hohenwart
Hohenwart, den 05.08.2025
gez.
Haindl
1. Bürgermeister