Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 30.06.2025 beschlossen, für einen Teil des Ortsteils
Seibersdorf
und folgende Grundstücke umfaßt: Fl.Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Planungsbüro Harrieder, 85276 Pfaffenhofen. Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 30.06.2025 vom Gemeinderat des Marktes Hohenwart gebilligt.
Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 14.08.2025 bis 16.09.2025 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.