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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Einbahnstraßenregelung in der Metzgerbräustraße

Absolutes Halteverbot in der Metzgerbräustraße

Mülltonnensammelplätze

Aufgrund einer Sicherheitsanordnung das Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm wird die Häcklstraße zwischen der Metzgerbräustraße und dem Unteren Markt gesperrt. Fußgänger können diesen Bereich aber weiterhin ungehindert nutzen.

Aufgrund dieser Sperrung wird in der Metzgerbräustraße die Einbahnstraßenreglung aufgehoben sowie eine Sackgassenbeschilderung angebracht. Dadurch lässt sich auch ein beidseitiges absolutes Halterverbot nicht vermeiden.

Da die Entsorgungsfahrzeuge nicht rückwärts in die Metzgerbräustraße einfahren dürfen, sind die Mülltonnen zur Entleerung zu den entsprechenden Terminen zur Pfaffenhofener Straße 1 oder dem Unteren Markt 20 abzustellen bzw. auch abzuholen.

Sobald die Durchfahrt wieder möglich ist, werden diese Maßnahmen wieder zurückgenommen.

Leider können wir Ihnen nicht mitteilen, wie lange diese Unannehmlichkeiten andauern und bitten daher um Verständnis.